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Grundstücksgemeinschaft, unbebaute Grundstücke mit Werbungskosten, benötige Anlagen

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    Grundstücksgemeinschaft, unbebaute Grundstücke mit Werbungskosten, benötige Anlagen

    Hallo Forumsmitglieder,
    ich hoffe jemand kann mir hier helfen...

    Ich habe zusammen mit meiner Lebensgefährtin seit einigen Jahren eine Vermietungs-GbR und wir vermieten gemeinsam unsere ELW (A).
    Seit ein paar Jahren vermiete ich ein geerbtes Grundstück (B) für Wohnwagenbesitzer und biete hier Stellplätz bzw. Parkplätze an.
    2022 habe ich alleine ein Freizeitgrundstück (C) gekauft. Eine Wiese mit einer Gartenhütte und Gemüsebeeten etc, ohne Wohnfläche. Dieses ist sei 2022 verpachtet und wurde von mir alleine 2022 wie B erklärt.
    Seit 2023 habe ich ein weiteres, ein mit C vergleichbares, Freizeitgrundstück (D) dazugekauft. Dieses ist ebenfalls verpachtet, wurde aber noch nicht erklärt.

    Für 2023 und folgend sollen nun neben der bereits gemeinschaftlich erklärten ELW (A), auch der bisher von mir alleine betriebene Stellplatz (B) und die Freizeitgrundstücke (C) zusammen mit Grundstück D, im Rahmen der Vermietungs-GbR, von meiner Lebensgefährtin und mir betrieben und entsprechend über ELSTER erklärt werden.

    Bisher wurde das wie folgt erklärt:
    A: Hauptvordruck (ESt 1 B), FB, FE1, FE5, Anlage V
    B und C: Anlage V, jeweils EÜR
    D: noch nicht

    A ist weiterhin kein Problem.
    Die Erfassung von B, C und D über die "Gesonderte und einheitliche Feststellung" lässt mich nun jedoch etwas ratlos verzweifeln.
    Weder erscheint mir zu den Anlagen ESt1B, FE, FB1 und FB5, die Anlage V für meine unbebauten (bzw nur mit genehmigungsfreier Gartenhütte bebaute) Grundstücke ohne Wohnfläche als geeignet, noch ist die Anlage V-Sonstige passend, da ich die ganzen Werbungskosten hier nicht im Detail erfassen kann. Auch die Anlage L scheint nicht optimal zu sein, zumal ich nie einen Landwirtschaftsbetrieb hatte. Irgendwie finde ich keine Möglichkeit das Ganze zu erklären wie es am besten über die EÜR ginge.

    Wie kann ich das Ganze denn erfassen, so dass ich da keinen Fehler mache und alle Daten unterbringe?
    Welche Anlagen benötige ich, oder in welche Zeilen kann ich die Einnahmen und Ausgaben eintragen?


    Vielen Dank und Grüße

    #2
    Wenn Einkünfte aus Vermietung vorliegen und keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb, ist die Vermietung unbebauter Grundstücke ab 2023 über

    die Anlage V-Sonstige zu erklären. Dort wird seit jeher nach den Einkünften gefragt, nicht nach den Einnahmen, d. h., die Werbungskosten

    müssen schon immer extern ermittelt werden, das war vor 2023 auch nicht anders.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke.
      Und in welcher Form müssen die Einkünfte extern ermittelt werden? Meine eigenen Aufzeichnungen, also XCL?

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        #4
        Meine eigenen Aufzeichnungen
        Ja natürlich. Ich erstelle solche Aufstellungen mit Excel. Man kann auch ein Banking-Programm dafür verwenden und die Einnahmen sowie die Werbungskosten

        über Kategorien und Klassen objektbezogen auswerten.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Danke Charlie. Nur noch eine Verstaendnisfrage, weil, jetzt nochmals gelesen, deine Antwort meine Frage nicht wirklich beantwortet...
          Denn meine Frage bezog sich nicht auf das Ermitteln des Gewinns/Verlust (Einkuenfte, Einnahmen, Ausgaben, Werbungskosten...), sondern wie diese Ermittlungen, in meinem Fall als GbR und nicht wie bisher als natuerliche Person, dann erfasst und dem FA auch detailliert und Ueberpruefbar mitgeteilt werden kann. Eine EUR, die ich direkt verknuepfen kann finde ich bei den Anlagen zur Anlage ESt1B nicht, die Anlage V ist nicht passend und in der Anlage V-Sonstige habe ich keine Moeglichkeit detaillierte Daten einzutragen. Das ist letztendlich mein Problem, nicht wie man das Ergebnis ermittelt.

          ...Vielleicht bin ich nun aber selbst drauf gekommen.
          Ich habe eine EUR geoeffnet und dort kann ja auch die StNr der Gesellschaft, Rechtsform, etc eingegeben werden.
          D.h. ich erfasse alles wie bisher ueber eine EUR, nur nicht als natuerliche Person sondern mit den Daten der GbR und das FA kann die EUR zur Anlage ESt1B der GbR entsprechend zuordnen, oder?
          Zuletzt geändert von WeißNicht; 04.05.2024, 09:22.

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            #6
            Naja, eine EÜR ist eigentlich für Gewinneinkünfte gedacht, also z. B. Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb. Einkünfte aus Vermietung sind normalerweise

            Überschusseinkünfte.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Hatte die letzten 5 Jahre immer eine EUR abgegeben, ohne Einwaede meines FA.

              Okay, wenn es ueber eine EUR nicht richtig ist, wie sind meine detaillierte Berechnungen der GbR dann an das FA zu melden? Legst du deine "eigenen Berechnungen aus der XCL" bei, oder wie macht du das dann, oder wie waere es richtig?
              Waere dir sehr dankbar wenn du mir einen Loesungsvorschlag zeigen/vorschlagen koenntest. Es bringt mir ohne den richtigen Loesungsweg nicht viel, wenn ich weisz wie es nicht geht.
              DANKE

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                #8
                Hatte die letzten 5 Jahre immer eine EUR abgegeben, ohne Einwaende meines FA.
                Ist ja in Ordnung, dann mach das weiter so.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Ist ja in Ordnung, dann mach das weiter so.
                  Das moechte ich nicht, wenn es nicht richtig ist, nur weil es bisher dann wahrscheinlich auch nur vom FA geduldet wurde.
                  Schade nur, dass meine Frage so von dir doch unbeantwortet bleibt. Ich haette schon gerne gewusst was die richtige oder bessere Loesung, bzw die von dir favorisierte Alternative waere.
                  Zuletzt geändert von WeißNicht; 04.05.2024, 11:22.

                  Kommentar


                    #10
                    ... was die richtige Loesung oder die von dir favorisierte Alternative waere
                    Ich verpachte z. B. Landwirtschaftsflächen, die nicht zu einem landwirtschaftlichen Betrieb gehören. Da fällt bei den Werbungskosten nur Grundsteuer A an.

                    Die Höhe der Einkünfte ändert sich nur bei Anpassung der Pachtzinsen und/oder der Grundsteuer. Dann und nur dann reiche ich eine Excel-Tabelle ein, in der

                    die Einnahmen nach Pächtern aufgeschlüsselt sind und auch die Grundsteuer A ausgewiesen ist.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Ich verpachte z. B. Landwirtschaftsflächen, die nicht zu einem landwirtschaftlichen Betrieb gehören. Da fällt bei den Werbungskosten nur Grundsteuer A an.

                      Die Höhe der Einkünfte ändert sich nur bei Anpassung der Pachtzinsen und/oder der Grundsteuer. Dann und nur dann reiche ich eine Excel-Tabelle ein, in der

                      die Einnahmen nach Pächtern aufgeschlüsselt sind und auch die Grundsteuer A ausgewiesen ist.
                      Vielen Dank.
                      In den Jahren ohne Veraenderung... Laesst du die Kosten der Grundsteuer dann weg, oder wie erklaerst du diese im Detail deinem FA?

                      Bei mir ist es ja etwas anders. Ich muss staendig zu meinem Stellplatz zum Maehen, im Winter zum Schneeraeumen, neue Mieter in den Platz einweisen, etc. Bei den anderen beiden Grundstuecken stehen Gartenhaeuser, etc. die vom Paechter abgenutzt werden. Daher habe ich auch nicht unerhebliche Posten die die Ueberschusseinkuenfte mindern, abzugeben.
                      Also, wie soll ich das deiner Meinung nach richtig im ELSTER erfassen, so dass es besser passt als mit einer EUR?

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                        #12
                        Die Werbungskosten müssen hier doch nicht grundsätzlich aufgeschlüsselt werden, sondern nur auf Aufforderung durch das Finanzamt. Da wird nichts weggelassen, nur weil man es nicht aufschlüsseln möchte.
                        Und natürlich kann man dem Finanzamt die Details auch ohne Aufforderung zusenden, wenn man das für nötig hält.

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                          #13
                          Also, wie soll ich das deiner Meinung nach richtig im ELSTER erfassen
                          Das geht nur über die Anlage V, d. h., du müsstest jedes Objekt als bebautes Grundstück erklären.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Das geht nur über die Anlage V, d. h., du müsstest jedes Objekt als bebautes Grundstück erklären.
                            Danke.
                            Dann wuerde ich die Einkuenfte in der Anlage V bei Zeile 26 (Einnahmen aus Vermietung von Garagen, Werbeflaechen, Grund und Boden fuer Kioske usw.) eintragen und die Werbungskosten, soweit nicht bei Erhaltungsaufwendungen passend, entsprechend bei 8 - Weitere Werbungskosten, Summe Umgelegte Kosten durch "direkte Zuordnung" erklären. Passt wohl am ehesten.
                            Oder was meinst?

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                              #15
                              Dann wuerde ich die Einkuenfte in der Anlage V bei Zeile 26 ...
                              Du meinst die Einnahmen ! Eventuell käme für die Einnahmen auch die Zeile 16 in Betracht. Dann müssten aber vereinnahmte Umlagen getrennt erklärt werden.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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