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    #16
    Hallo LinaSiebenNeun und alle Interessierten:

    Hier Infos zu "Alternativen" und "Pilotprojekten" https://www.steuern.de/vereinfachte-steuererklaerung

    Und wer seine Einkommensteuererklärung in Brandenburg, Freie Hansestadt Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Freistaat Sachsen abgeben muss, hier der Link zum "am Bildschirm ausfüllbarem Formular":
    https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=3
    incl. zwei Seiten "Erläuterungen" und "Ausfüllhinweise" - ist natürlich "mager", aber immerhin ...

    Gruß
    Zuletzt geändert von Uwe64; 08.05.2024, 10:40.

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      #17
      Hallo LinaSiebenNeun und alle Interessierten!

      Das hier kennen wohl die Wenigsten: https://datenbank.nwb.de/Dokument/78789_65/

      hier insbesondere Absatz 4:

      "(4) 1Ist der Mensch mit Behinderungen verstorben und kann sein Rechtsnachfolger die Unterlagen nach den Absätzen 1 und 2 nicht vorlegen, so genügt zum Nachweis eine gutachtliche Stellungnahme der nach § 152 Absatz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch zuständigen Behörde. 2Diese Stellungnahme hat die Finanzbehörde einzuholen."

      Deswesen sage ich immer wieder: Je nach Situation sollte man steuerlichen Rat vom Profi einholen und nicht hier im ElsterForum - Finanzbeamte werden auf diese Vorschrift nicht hinweisen ...
      Zuletzt geändert von Uwe64; 08.05.2024, 10:58.

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        #18
        Glaubst Du wirklich, dass diese Vorschrift ein üblicher Steuerberater oder ein üblicher Finanzamtsbearbeiter überhaupt kennt, wenn er nicht so etwas zufällig schon einmal hatte ?
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #19
          Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
          Hallo LinaSiebenNeun und alle Interessierten:

          Hier Infos zu "Alternativen" und "Pilotprojekten" https://www.steuern.de/vereinfachte-steuererklaerung

          Und wer seine Einkommensteuererklärung in Brandenburg, Freie Hansestadt Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Freistaat Sachsen abgeben muss, hier der Link zum "am Bildschirm ausfüllbarem Formular":
          https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=3
          incl. zwei Seiten "Erläuterungen" und "Ausfüllhinweise" - ist natürlich "mager", aber immerhin ...

          Gruß
          Ich wollte jetzt nicht extra mich noch irgendwo anmelden, weil es dann ja die letzte Steuererklärung für meinen Vater sein wird. Deshalb habe ich gedacht, dass ich das schön über Elster machen kann, weil ich die für meine Steuererklärung ja auch nutze.

          Am Bildschirm ausfüllen nimmt mir dann aber nicht das ausdrucken und abschicken ab. Und das sind ja genau die Formulare, die zugeschickt wurden. Auch mit den Erläuterungen und Ausfüllhinweisen.

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            #20
            Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
            Hallo LinaSiebenNeun und alle Interessierten!

            Das hier kennen wohl die Wenigsten: https://datenbank.nwb.de/Dokument/78789_65/

            hier insbesondere Absatz 4:

            "(4) 1Ist der Mensch mit Behinderungen verstorben und kann sein Rechtsnachfolger die Unterlagen nach den Absätzen 1 und 2 nicht vorlegen, so genügt zum Nachweis eine gutachtliche Stellungnahme der nach § 152 Absatz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch zuständigen Behörde. 2Diese Stellungnahme hat die Finanzbehörde einzuholen."

            Deswesen sage ich immer wieder: Je nach Situation sollte man steuerlichen Rat vom Profi einholen und nicht hier im ElsterForum - Finanzbeamte werden auf diese Vorschrift nicht hinweisen ...
            Behinderung oder Pflegefall lag nicht vor.
            Ich muss mal noch gucken, was ich an Nachweisen über Gesundheitskosten finde oder ob ich die Krankenkasse dazu anschreibe.

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              #21
              Es handelt sich um solche eine vereinfachte Steuererklärung, weil die in Brandenburg angefertigt wird. In dem Formular steht ja auch drin, dass alle Renten dem Finanzamt automatisch gemeldet wurden sind, also könnte das Finanzamt auf Grundlage der gemeldeten Renten das "selbst ausfüllen" Die wollen nur wissen, ob es noch andere Einnahmen gab und besondere Ausgaben.

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                #22
                Kurzes Update: Die Bescheide kamen an. Es wurde nichts moniert und ich muss nur ein bisschen was zurückzahlen. Damit kann ich das nun auch abhaken. Danke für eure HIlfe.

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