Bitte um Überprüfung:
Wenn in der Einkommensteuererklärung von zusammenveranlagtem Ehepaar nur die Person B Riesterverträge hat, wird in der Berechnung der Steuer im Elsterverfahren richtigerweise der Sondreausgabenabzug von bis zu 2100€ berücksichtigt.
Im Bescheid der Einkommensteuerbehörde NRW wird jedoch wiederholt (Bescheid für 2022 und jetzt auch Bescheid für 2023) der Sonderausgabenabzug nicht berücksichtigt, da keine Beitragsdaten von Person A vorliegen. Von Person B liegen diese jedoch vor, die aber nicht berücksichtigt werden, trotz Erklärung.
Das zuständige Finanzamt hat in dem vorliegenden Fall nach Antrag auf schlichte Änderung die Korrektur für 2022 durchgeführt, aber jedes Jahr sollte dieser Antrag nicht notwendig werden.
Progammfehler?
Wenn in der Einkommensteuererklärung von zusammenveranlagtem Ehepaar nur die Person B Riesterverträge hat, wird in der Berechnung der Steuer im Elsterverfahren richtigerweise der Sondreausgabenabzug von bis zu 2100€ berücksichtigt.
Im Bescheid der Einkommensteuerbehörde NRW wird jedoch wiederholt (Bescheid für 2022 und jetzt auch Bescheid für 2023) der Sonderausgabenabzug nicht berücksichtigt, da keine Beitragsdaten von Person A vorliegen. Von Person B liegen diese jedoch vor, die aber nicht berücksichtigt werden, trotz Erklärung.
Das zuständige Finanzamt hat in dem vorliegenden Fall nach Antrag auf schlichte Änderung die Korrektur für 2022 durchgeführt, aber jedes Jahr sollte dieser Antrag nicht notwendig werden.
Progammfehler?
Kommentar