Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Schenkung anzeigen via Elster

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Schenkung anzeigen via Elster

    Hallo zusammen

    man muss, wie ich gerade erfahren habe, Schenkungen beim Finanzamt anzeigen (sowohl der Schenkende sls auch der Beschenkte)
    Dies kann weitgehend formlos geschehen. Kann man das auch über Elster. Wenn ja wie?

    Anmerkung: Es darf und muss angenommen werden, der der gesetzliche Freibetrag sicher nicht überschritten wird.

    Kann mir da einer helfen?

    #2
    Soweit die Schenkung in notarieller Urkunde erfolgte teilt das Notariat dies automatisch der Schenkungssteuerstelle mit. Ansonsten würde ich dann, wenn der Freibetrag sicher nicht überschritten wird, das Finanzamt nicht damit belästigen.

    Kommentar


      #3
      Leider ist es gesetzlich vorgeschrieben Schenkungen, auch wenn sie nicht die Freigrenze überschreiten, zu melden. Sonst kann man , wenn z.B. bei einem späteren Erbschaftsfall, das Finanzamt ermittelt, ziemlichen Ärger bekommen. Da es in diesem Fall nicht um Immobilien geht, ist auch ein Notar nicht involviert.
      ich frage mich halt, wie ich das in Elster bewerkstelligen kann
      Zuletzt geändert von Krieglsr; 04.05.2024, 09:29.

      Kommentar


        #4
        Unter alle Formulare gibt es die Rubrik "Erbschafts- und Schenkungsteuer" und dort die Schenkungssteuererklaerung.
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

        Kommentar


          #5
          Unter alle Formulare gibt es die Rubrik "Erbschafts- und Schenkungsteuer" und dort die Schenkungssteuererklaerung.
          Die Anzeige einer Schenkung nach § 30 ErbStG kann man über eine PDF-Formular erklären: https://www.finanzamt.bayern.de/Info...0.08.19ges.pdf
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Danke für den Hinweis, aber ich denke, dass ich keine Steuererklärung machen muss, da ich unter der Freigrenze liege. Das wäre auch für das Finanzamt nur ein Mehraufwand, weil die mir dann einen Bescheid schicken müssten mit der Steuerforderung 0€
            Wenn ich richtig denke, muss ich lediglich die Schenkung beim Finanzamt formlos anzeigen.
            Gibt es in Elster die Möglichkeit einen formlosen, aber rechtlich wirksamen Brief an das Finanzamt zu senden, so dass ich den Brief weder ausdrucken, noch in einen Briefumschlag stecken muss. Außerdem würde ich mir dasPorto sparen und einwerfen muss ich den Brief auch nicht




            Kommentar


              #7
              Es gibt je nach Bundesland gesonderte Zuständigkeiten für die Anzeige von Schenkungen, in Hessen z.B. nach meiner Erinnerung bei den FÄ Fulda, Kassel und Wetzlar. Da landet die Anzeige per sonstiger Nachricht über Elster beim falschen FA.

              Ich würde das passende Formular zur Anzeige der Schenkung beim betreffenden Bundesland suchen, ausdrucken und einschicken. Der Hinweis auf die Schenkungssteuererklärung über Elster ist nicht hilfreich.

              ​​​​​​

              Kommentar


                #8
                Zitat von Krieglsr Beitrag anzeigen
                Leider ist es gesetzlich vorgeschrieben Schenkungen, auch wenn sie nicht die Freigrenze überschreiten, zu melden.
                Stimmt schon, aber das muss dann schon über den Rahmen eines üblichen Gelegenheitsgeschenks (Hochzeit, Geburtstag, Weihnachten, bestandene Prüfung) hinausgehen. Nicht dass jetzt alle Enkel, die von der Oma an Weihnachten 200 € aufs Sparbuch bekommen haben, eine Meldung ans Finanzamt machen. Ich denke auch dass beispielsweise Häuslebauer, denen die Eltern das Treppengeländer sponsern, sich keine Sorgen machen müssen. Andererseits schadet es ja nichts, diese Meldung formlos abzugeben.

                Kommentar


                  #9
                  Da landet die Anzeige per sonstiger Nachricht über Elster beim falschen FA.
                  Wobei das die Anzeige natürlich schon an das zuständige Finanzamt weiterleiten könnte.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    Auch wenn es natürlich um die Anzeige beim Finanzamt geht, lasst mich die Frage bitte umformulieren:

                    Wie kann ich mit Elster einen offiziellen Brief an das Finanzamt schreiben, der rechtliche Gültigkeit hat, ohne dass ich noch extra einen physisch existierenden Brief ans Finanzamt ausdrucken, händisch unterschreiben, in einen Briefumschlag stecken, und mit Porto versehen muss. Vom Einwerfen in denPostkasten will ich gar nicht reden.
                    Da ich schon älter unf ziemlich gehbehindert bin ist das für mich allein schon ein ziemlich großer Akt.
                    Einfach mit Elster formlos schreiben und Unterschrift via Anmeldung mit Personalausweis wäre da viel einfacher. Geht das?

                    Kommentar


                      #11
                      Da für eine Sonstige Nachricht entweder eine Steuernummer oder ein Aktenzeichen (für die Grundsteuer) benötigt wird,

                      kannst du die nur an das Finanzamt übermitteln, bei dem entweder du oder der Beschenkte steuerlich registriert sind.

                      Mit einer Sonstigen Nachricht kann man natürlich auch ein PDF-Formular übermitteln. Als Datenübermittler wird der

                      Inhaber des Kontos bei Mein ELSTER identifiziert. Das Porto kannst du vermeiden, aber ob das tatsächlich zuständige

                      Finanzamt das Formular ohne Unterschrift akzeptiert, da habe ich so meine Zweifel.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar


                        #12
                        Man hat seine Verpflichtungen erfüllt, wenn man das Finanzamt informiert. Dazu ist meiner Meinung nach jeder Weg geeignet. Ob eine Erbschaftsteuererklärung, die Sonstige Mitteilung in Elster oder dieses Formular, das Charlie verlinkt hat. So und so weiß das Finanzamt dann Bescheid.
                        Und wenn die Mitteilung beim falschen Finanzamt landet, das verzögert doch die Meldung allenfalls um ein paar Tage.

                        Kommentar


                          #13
                          Hallo,

                          Leider ist es gesetzlich vorgeschrieben Schenkungen, auch wenn sie nicht die Freigrenze überschreiten, zu melden. Sonst kann man , wenn z.B. bei einem späteren Erbschaftsfall, das Finanzamt ermittelt, ziemlichen Ärger bekommen. Da es in diesem Fall nicht um Immobilien geht, ist auch ein Notar nicht involviert.
                          Sorry, aber warum meinst du alles besser zu wissen? Die Antwort # 2 war eigentlich genau richtig.
                          Und "eigentlich" nur, weil du bis dahin weder Grund und Verwandschaftsverhältnis noch Höhe der Schenkung genannt hast.

                          Unter alle Formulare gibt es die Rubrik "Erbschafts- und Schenkungsteuer" und dort die Schenkungssteuererklaerung.
                          Das war hingegen ziemlich unpassend.

                          Gibt es in Elster die Möglichkeit einen formlosen, aber rechtlich wirksamen Brief an das Finanzamt zu senden, so dass ich den Brief weder ausdrucken, noch in einen Briefumschlag stecken muss. Außerdem würde ich mir dasPorto sparen und einwerfen muss ich den Brief auch nicht
                          Das geht für deinen Fall nicht mit Elster.
                          Aber warum schreibst du nicht einfach eine Email?

                          Stefan
                          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                          Kommentar


                            #14
                            Die Antwort # 2 war eigentlich genau richtig.
                            Das sehe ich jetzt anders. Schenkungen, die über Anstandsschenkungen hinausgehen, sind m. E. anzuzeigen.

                            https://www.gesetze-im-internet.de/e...1974/__30.html

                            https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__1.html
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar


                              #15
                              Hallo Krieglsr und an alle Interessierten:

                              Die Baden-Württemberger erklären das Thema wunderschön und allgemeinverständlich, siehe hier:
                              https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/...+zu+erfuellen_

                              Fazit: Grundsätzlich anzeigepflichtig, aber manchmal doch nicht nötig, dann doch wieder die Ausnahme von der Ausnahme ...

                              realistisch-pragmatisch betrachtet:

                              M.W. wird keinem Erben/Beschenkten "der Kopf heruntergerissen" - also Bußgelder und so - wenn er eine Anzeige unterlassen hat, sofern Vermögen vererbt/verschenkt wurde,
                              - unter dem persönlichen Freibetrag,
                              - für das Meldungen ans Erbschaftsteuerfinanzamt rausgehen (Immobilien, Geldvermögen auf Konten deutscher Banken in Erbfällen, u.v.a.),
                              - u.v.m.

                              Natürlich hat "The Länd - Baden-Württemberg" auch ein schönes als pdf am Bildschirm ausfüllbares Dokument entwickelt - die Welt geht ja ohne Digital anscheinend unter - siehe hier die Formularauswahl: https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/...e#anker5218137
                              da findet man "Anzeige einer Erbschaft" als auch "Anzeige einer Schenkung"!

                              Sicherlich auch für andere Bundesländer nutzbar, weil die notwendigen Angaben in jedem Bundesland gleich sind, weil das ErbStG ja ein Bundesgesetz ist!
                              Zuletzt geändert von Uwe64; 08.05.2024, 11:36.

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X