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Geringfügiger österreichischer Lohn - Wo muss er hin?

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    Geringfügiger österreichischer Lohn - Wo muss er hin?

    Liebes Forum!

    Ich habe im Jahr 2022 neben meinem deutschen Einkommen einen geringfügigen Gesamtlohn von 245,- in Österreich verdient. Dieser ist in Österreich nicht steuerpflichtig.

    Beim Ausfüllen der Anlage N-Aus erschließt sich mir nicht ganz, wo ich diesen genau angeben muss (siehe Anhang)

    Frage 1:
    Ich hätte es jetzt in Zeile 37 (Steuerfreier Bruttoarbeitslohn laut Nummer 16 a / b der Lohnsteuerbescheinigung(en)) gepackt - obwohl ich eben keine Lohnsteuerbescheinigung erhalten habe. Stimmt das?

    Frage 2:
    Warum ist hier von inländischem und ausländischem Lohn die Rede?

    Ich entschuldige mich für dumme Fragen, starre vielleicht auch einfach schon zu lange drauf, um es zu verstehen.... und freu mich über Hilfe!
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    #2
    Hat hier niemand eine Idee? :-/

    Kommentar


      #3
      Ich hätte es jetzt in Zeile 37 (Steuerfreier Bruttoarbeitslohn laut Nummer 16 a / b der Lohnsteuerbescheinigung(en)) gepackt -
      Ich würde die Zeile 36 bevorzugen, auf deiner deutschen Lohnsteuerbescheinigung ist dieser Lohn doch nicht erfasst ?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Vielen Dank für deine Antwort, Charlie24! Das macht Sinn.
        Und die »Summe in- und ausländischer Lohn«? Verstehst du, worauf sich da das inländisch bezieht?

        Kommentar


          #5
          Verstehst du, worauf sich da das inländisch bezieht?
          Ich würde jetzt ohne nachzusehen sagen, dass der Bruttolohn unter Nummer 3 deiner deutschen Lohnsteuerbescheinigung(en) gemeint ist.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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