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Studentische Krankenversicherung wo absetzen?

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    Studentische Krankenversicherung wo absetzen?

    Hallo zusammen,

    ich habe letztes Jahr vom 01.01 - 31.07 als Werkstudent / Praktikant gearbeitet und musste deshalb eine studentische gesetzliche Krankenversicherung abschließen (23 Jahre alt und monatl. Einkommen > 520€).
    Nun habe ich eben in meiner Lohnsteuerbescheinigung gesehen, dass bei Zeile 25. keine Einträge sind, lediglich bei Zeile 28. Muss ich die Beträge aus Zeile 28. irgendwo angeben? Und wo kann ich die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung im Elster Portal geltend machen? Sind das Nr. 11 und 13 bei der Anlage Vorsorgeaufwand?

    Vielen herzlichen Dank schonmal.

    Mfg

    #2
    Muss ich die Beträge aus Zeile 28. irgendwo angeben?
    Nein, der Betrag unter Nummer 28 gehört nicht in die Einkommensteuererklärung.

    Und wo kann ich die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung im Elster Portal geltend machen?
    Zeilen 16 und 18 der Anlage Vorsorgeaufwand.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Nein, der Betrag unter Nummer 28 gehört nicht in die Einkommensteuererklärung.


      Zeilen 16 und 18 der Anlage Vorsorgeaufwand.
      Vielen Dank!

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        #4
        Was mir noch eingefallen ist:

        Da du deine studentische Krankenversicherung zu 100% selbst bezahlst, darfst du in Zeile 49 der Anlage Vorsorgeaufwand Nein auswählen.

        Dann könntest du eventuell noch vorhandene Haftpflichtversicherungen etc. in Zeile 46 steuermindernd geltend machen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Das ist ja super, vielen lieben Dank!

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            #6
            Hallo Nexo und alle anderen Interessierten:

            Als Werkstudent/Praktikant für nur 7 Monate gearbeitet: Da liegt doch der Brutto-Arbeitlohn lt. Lohnsteuerbescheinigung unter dem Grundfreibetrag von rd. 10.000€ !?

            Falls nicht, können ja noch eine ganze Menge an "Ausbildungskosten" oder "Werbungskosten" in Abzug gebracht werden, damit das zu versteuernde Einkommen unter 10.000€ liegt !

            Somit laufen dann die KV/PV-Beiträge steuerlich bei Ihnen "ins Leere" !

            Andere Möglichkeit, die Beiträge "steuerlich wirksam unterzubringen":

            Sofern Ihre Eltern Unterhalt geleistet haben - es genügt hierfür kostenlose Wochenend-und-Semesterferien-Kost-und-Logis - können die Eltern die von Ihnen bezahlten KV/PV-Beiträge in der Anlage Kind steuerlich wirksam geltend machen!

            Also wenn Ihre Eltern eine Einkommensteuererklärung abgeben, hätten die Sie "eigentlich" fragen können/sollen, ob da was zum Absetzen ist !

            Übrigens: Die Übertragung des Abzugs auf die Eltern lohnt sich auch bei Auszubildenden, die gerade so "in die Steuer rutschen", weil der Steuersatz der Eltern und damit die Steuerersparnis meist deutlich höher liegt.

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              #7
              Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
              Hallo Nexo und alle anderen Interessierten:

              Als Werkstudent/Praktikant für nur 7 Monate gearbeitet: Da liegt doch der Brutto-Arbeitlohn lt. Lohnsteuerbescheinigung unter dem Grundfreibetrag von rd. 10.000€ !?

              Falls nicht, können ja noch eine ganze Menge an "Ausbildungskosten" oder "Werbungskosten" in Abzug gebracht werden, damit das zu versteuernde Einkommen unter 10.000€ liegt !

              Somit laufen dann die KV/PV-Beiträge steuerlich bei Ihnen "ins Leere" !

              Andere Möglichkeit, die Beiträge "steuerlich wirksam unterzubringen":

              Sofern Ihre Eltern Unterhalt geleistet haben - es genügt hierfür kostenlose Wochenend-und-Semesterferien-Kost-und-Logis - können die Eltern die von Ihnen bezahlten KV/PV-Beiträge in der Anlage Kind steuerlich wirksam geltend machen!

              Also wenn Ihre Eltern eine Einkommensteuererklärung abgeben, hätten die Sie "eigentlich" fragen können/sollen, ob da was zum Absetzen ist !

              Übrigens: Die Übertragung des Abzugs auf die Eltern lohnt sich auch bei Auszubildenden, die gerade so "in die Steuer rutschen", weil der Steuersatz der Eltern und damit die Steuerersparnis meist deutlich höher liegt.
              Das stimmt, ich hatte allerdings in den ersten drei Monaten des Jahres auch nach als Praktikant gearbeitet. Da wurde mit Lohnsteuer berechnet - aber das stimmt natürlich, die KV/PV Beiträge werden demnach ins Leere laufen.
              Das mit den Eltern hört sich auf jeden Fall gut an - ich war immer mal wieder an Wochenenden oder während der Semesterferien zuhause. Würde das schon reichen? Und müsste man das irgendwie nachweisen?

              Vielen Dank schonmal.

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                #8
                Hallo Nexo

                Einfach ohne groß nachzudenken und zu recherchieren in die Anlage Kind der ESt-Erklärung 2023 der Eltern eintragen - Abschnitt 3, 4 und 5

                Wenn das Finanzamt was wissen will, soll es fragen ...

                Grundsätzlich:

                freie Kost und Logis an Wochenenden und in Semesterferien, Taschengeld, Kleiderkauf, (Geld-)Schenkungen zum Geburtstag, zu Ostern, Klamottenkauf, Möbelkauf, Zahlung der Semestergebühren, der Studentenbude, Zahlung von sonstigen Steuern und Versicherungen z.B. für Pkw, Zahlung für Pkw-Reparaturen usw. usw. - muss in der Regel nur in Ausnahmefällen nachgewiesen werden, hier verhält sich die Finanzverwaltung sehr familienfreundlich und hält sich mit Rückfragen sehr zurück ...



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