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Auslandssemester - was kann ich steuerlich geltend machen?

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    Auslandssemester - was kann ich steuerlich geltend machen?

    Guten Abend an alle,

    ich bin gerade leider etwas überfordert und deshalb dachte ich mir, ich frage hier einfach mal nach.
    Folgende Situation:
    Ich habe letztes Jahr ein Auslandssemester in Indonesien absolviert. Ich befinde mich noch im Erststudium (Bachelor).
    Die Wohnung in Deutschland habe ich während der Zeit aufgegeben. Nun wäre meine Frage, kann ich etwas von dem Auslandssemester steuerlich geltend machen? Beispielsweise Auslandskrankenversicherung, Flugkosten, ..? Ich habe allerdings zudem Auslands-Bafög und ein Stipendium bekommen.

    Vielen Dank schonmal - ich weiß, dass das eine recht umfangreiche Frage ist, sorry!

    Mfg

    #2
    Das ist jetzt allerdings eine Frage zum Steuerrecht und nicht zur elektronischen Steuererklärung.

    Bei einem Erststudium können die selbst getragenen Kosten nur als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

    Was du selbst getragen hast, wissen wir nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Das ist jetzt allerdings eine Frage zum Steuerrecht und nicht zur elektronischen Steuererklärung.

      Bei einem Erststudium können die selbst getragenen Kosten nur als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

      Was du selbst getragen hast, wissen wir nicht.
      Oh je, sorry, dann habe ich die Frage wohl im falschen Thread erstellt.

      Ich hatte alle Kosten selbst getragen. Könnte insofern beispielsweise die Auslandskrankenversicherung abgesetzt werden?

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        #4
        Könnte insofern beispielsweise die Auslandskrankenversicherung abgesetzt werden?
        Ja, das sollte kein Problem sein, auch für Zusatzversicherungen zur Krankenversicherung gibt es eine eigene Zeile.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Ja, das sollte kein Problem sein, auch für Zusatzversicherungen zur Krankenversicherung gibt es eine eigene Zeile.

          VIelen Dank. Wo genau müsste ich diese angeben?
          Die Flugkosten sind vermutlich nicht steuerlich absetzbar?

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            #6
            Versicherungen gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand.

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              #7
              Und die Ausbildungskosten in die Anlage Sonderausgaben (wenn es eine Erstausbildung ist). Das sind sicher auch die Fahrtkosten (in jedem Fall die Flugkosten für Hin- und Rückreise), Visakosten, Impfkosten, die dortigen Gebühren und Kosten für Lernmaterial usw. In dem Stipendium enthaltene Zuschüsse zur Ausbildung müssen davon abgezogen werden, nicht jedoch das BAföG, soweit es zur Deckung des Lebensunterhalts dient.

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                #8
                Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen
                Und die Ausbildungskosten in die Anlage Sonderausgaben (wenn es eine Erstausbildung ist). Das sind sicher auch die Fahrtkosten (in jedem Fall die Flugkosten für Hin- und Rückreise), Visakosten, Impfkosten, die dortigen Gebühren und Kosten für Lernmaterial usw. In dem Stipendium enthaltene Zuschüsse zur Ausbildung müssen davon abgezogen werden, nicht jedoch das BAföG, soweit es zur Deckung des Lebensunterhalts dient.
                Vielen Dank für die ausführliche und hilfreiche Antwort. Müsste ich demnach diese Kosten bei Zeile 13 unter Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung einzeln angeben? Und wo genau ziehe ich dann das Stipendium ab? Gebe ich das einzeln an oder einfach von einem dieser Einträge den Betrag des Stipendiums minus rechnen?

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                  #9
                  Zitat von Nexo Beitrag anzeigen

                  Müsste ich demnach diese Kosten bei Zeile 13 unter Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung einzeln angeben? Und wo genau ziehe ich dann das Stipendium ab? Gebe ich das einzeln an oder einfach von einem dieser Einträge den Betrag des Stipendiums minus rechnen?
                  Du kannst die Kosten in Zeile 13 aufschlüsseln und dort mit dem Button "Weitere Einträge hinzufügen" mehrere Einträge machen. ELSTER rechnet automatisch die Summe aus. Allerdings nimmt ELSTER hier keine Werte mit negativem Vorzeichen an, so dass Du Erstattungen bei einem der Einträge mit unterbringen und erläutern musst.

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen

                    Du kannst die Kosten in Zeile 13 aufschlüsseln und dort mit dem Button "Weitere Einträge hinzufügen" mehrere Einträge machen. ELSTER rechnet automatisch die Summe aus. Allerdings nimmt ELSTER hier keine Werte mit negativem Vorzeichen an, so dass Du Erstattungen bei einem der Einträge mit unterbringen und erläutern musst.
                    Vielen herzlichen Dank.

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