Guten Tag!
Zwischen Januar und Juni 2023 habe ich als wissenschaftlicher Mitarbeiter gearbeitet und ein Honorarvertragsgehalt in "brutto" erhalten. Steuern auf dieses Einkommen wurden nicht monatlich gezahlt, daher wurde ich als Freiberufler registriert und muss eine Steuererklärung abgeben. Ab Juli 2023 bis zum Ende des Jahres hat mich mein Arbeitgeber in einen neuen Vertrag übernommen, mit diesem Vertrag erhielt ich ein monatliches Gehalt in "netto" nach Abzug der Steuern für Krankenversicherung/Rente etc.
Meine Frage ist, muss ich bei der Steuererklärung für 2023 die Einkünfte aus Honorarvertrag und WHK angeben oder nur aus Honorarvertrag, wenn die Steuern aus WHK bereits abgezogen wurden?
Vielen Dank im Voraus für die Klärung!
Zwischen Januar und Juni 2023 habe ich als wissenschaftlicher Mitarbeiter gearbeitet und ein Honorarvertragsgehalt in "brutto" erhalten. Steuern auf dieses Einkommen wurden nicht monatlich gezahlt, daher wurde ich als Freiberufler registriert und muss eine Steuererklärung abgeben. Ab Juli 2023 bis zum Ende des Jahres hat mich mein Arbeitgeber in einen neuen Vertrag übernommen, mit diesem Vertrag erhielt ich ein monatliches Gehalt in "netto" nach Abzug der Steuern für Krankenversicherung/Rente etc.
Meine Frage ist, muss ich bei der Steuererklärung für 2023 die Einkünfte aus Honorarvertrag und WHK angeben oder nur aus Honorarvertrag, wenn die Steuern aus WHK bereits abgezogen wurden?
Vielen Dank im Voraus für die Klärung!
Kommentar