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Jahressteuererklärung aus zwei verschiedenen Quellen

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    Jahressteuererklärung aus zwei verschiedenen Quellen

    Guten Tag!

    Zwischen Januar und Juni 2023 habe ich als wissenschaftlicher Mitarbeiter gearbeitet und ein Honorarvertragsgehalt in "brutto" erhalten. Steuern auf dieses Einkommen wurden nicht monatlich gezahlt, daher wurde ich als Freiberufler registriert und muss eine Steuererklärung abgeben. Ab Juli 2023 bis zum Ende des Jahres hat mich mein Arbeitgeber in einen neuen Vertrag übernommen, mit diesem Vertrag erhielt ich ein monatliches Gehalt in "netto" nach Abzug der Steuern für Krankenversicherung/Rente etc.
    Meine Frage ist, muss ich bei der Steuererklärung für 2023 die Einkünfte aus Honorarvertrag und WHK angeben oder nur aus Honorarvertrag, wenn die Steuern aus WHK bereits abgezogen wurden?
    Vielen Dank im Voraus für die Klärung!

    #2
    Meiner Meinung nach warst du bis Juni 2023 selbstständiger Unternehmer und musst daher eine EÜR (Einnahmenüberschussrechnung) machen und den Gewinn daraus in die Anlage G oder S zur Einkommensteuererklärung übernehmen (je nachdem, ob die Tätigkeit als Gewerbe oder selbstständige Tätigkeit eingestuft ist). Für "ab Juli" solltest du eine Lohnsteuerbescheinigung deines Arbeitgebers erhalten haben, die du in die Anlage N zur Einkommensteuererklärung übernimmst.

    Also insgesamt:
    • Einkommensteuererklärung
      inkl. Anlage S (vermutlich)
      inkl. Anlage N
      und ziemlich sicher noch weitere Anlagen, insbesondere AV, und was sonst evtl. noch alles zutrifft
    • Einnahmenüberschussrechnung (=separate Steuererklärung)
    Alles schön zusammenpacken und verschnüren und ans Finanzamt schicken... äh... ELSTERn

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      #3
      Hallo,

      Meine Frage ist, muss ich bei der Steuererklärung für 2023 die Einkünfte aus Honorarvertrag und WHK angeben oder nur aus Honorarvertrag, wenn die Steuern aus WHK bereits abgezogen wurden?
      Eine Einkommensteuererklärung hat - bis auf wenige Ausnahmen - vollständig zu sein. Daher musst du natürlich alles angeben.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        Zum praktischen Vorgehen:
        Leg als erstes mal das Formular "Einnahme-Überschuss-Rechnung" an und trag dort die Honorare als Einnahmen und die damit verbundenen Kosten (Fahrtkosten, Arbeitsmittel etc.) ein. Speichere dieses Formular als Entwurf.

        Als zweiten Schritt: Leg eine Einkommensteuererklärung 2023 in ELSTER an und nutze dabei den Bescheinigungsabruf. Das wird bei der Neuanlage einer Steuererklärung angeboten. Damit landen dann die vom Arbeitgeber und die von der Krankenversicherung an das Finanzamt bereits gemeldeten Zahlen automatisch an der richtigen Stelle der Steuererklärung.

        Im dritten Schritt fügst Du eine Anlage S hinzu (Menue links unten) und trägst dabei den Betrag ein, der unter dem Strich bei der Einnahme-Überschuss-Rechnung als Gewinn steht.

        Jetzt kannst Du noch weitere Kosten eintragen, wie Werbungskosten bei der Anlage N, weiterer Vorsorgeaufwand, Spenden (Anlage Sonderausgaben) oder Handwerkerleistungen (Anlage Haushaltsnahe Dienstleistungen).

        Am Ende kannst Du eine vorläufige Steuerberechnung machen und siehst, was Du evtl. nachzuzahlen hast oder als Erstattung bekommst.

        Wenn alles stimmt kannst Du Dir die Entwürfe der EÜ-Rechnung und der Einkommensteuererklärung als pdf abspeichern und an das Finanzamt übermitteln.

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