Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Frage zu Anlage V - Zeile 40

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Frage zu Anlage V - Zeile 40

    In einem Haus in dem 100qm von 220qm vermietet sind wurde 2022 eine neue Ölheizung angeschafft. Es fielen keine Handwerkerkosten an da der Besitzer selbst Schornsteinfeger ist.
    Kann man nun die 4.000-5.000 Euro vom Material für die Zentralheizung als gesamtes ansetzen für Erhaltungskosten oder nur bestimmte Prozent (45 % sind vermietet ?). Zeile 40 ist richtig ?

    Danke für die Infos

    #2
    Nur den vermieteten Anteil.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Was macht man denn im Falle das die Wohnung nur einen kurzen Zeitraum vermietet war, aber durch den Heizungstausch quasi sehr viel Überschuss in der Rechnung rauskommt ?
      Ich kann in dem Feld was angemerkt wird kein minus eintragen. das wird ja automatisch ausgerechnet.
      Den vermieteten Anteil wie oben gefragt hatte ich in Zeile 41 eingetragen.....

      - Überschuss (Einnahmen laut Zeile 32 abzüglich Werbungskosten laut Zeile 82 ) - negativen Betrag mit vorangestelltem Minuszeichen eintragen
      Zuletzt geändert von time81; 14.06.2024, 10:10.

      Kommentar


        #4
        dann ist das so. In dem Jahr halt ein negativer Betrag V+V.

        Kommentar


          #5
          Ja klar, damit war ja zu rechnen. Aber wie kriegt man den Fehler weg das man in Elster es prüfen und speichern/abschicken kann ohne das er Meckert ? Oder dann einfach mit Fehlern abgeben ?

          Kommentar


            #6
            Hallo time81,
            gelbe Fehlermeldungen kann man ignorieren und trotzdem versenden.
            Rote Fehlermeldungen lassen kein Versenden zu.

            Wie lauten denn die Fehlermeldungen , dann kann dir sicherlich jemand der sich mit Anlage V auskennt helfen.

            Tschüß

            Kommentar


              #7
              Um welches Jahr geht es konkret ? 2023 ja wohl nicht ?
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar

              Lädt...
              X