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Grundsätzliche Frage zu Anlage KAP

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    Grundsätzliche Frage zu Anlage KAP

    Hallo,

    ich habe verschiedene Banken, bei denen Kapitalerträge über den Freistellungsaufträgen liegen.

    Muss ich deshalb immer die Angaben in der Anlage KAP machen?
    Ich dachte immer, die Banken müssten die Angaben direkt dem Finanzamt melden.
    Viele Grüße Udo Karl

    #2
    Wieso gibst Du überhaupt die Anlage KAP ab ? Muss etwas bereinigt werden ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Die Banken führen doch automatisch 25% Kapitalertragssteuer ab, wenn die Freistellungsaufträge überschritten werden.
      Bei mir sind die Freistellungsaufträge zum Teil falsch gesetzt bzw. die 2.000€ nicht ganz ausgeschöpft.
      Um dieses Geld zurückzuholen, muss ich doch die Angaben aus den Jahressteuerbescheinigungen der Banken in Anlage KAP im Detail angeben?
      Viele Grüße Udo Karl

      Kommentar


        #4
        Richtig. Aber dass die zum Teil "falsch gesetzt" waren, hast Du bisher nicht gesagt gehabt. Wären sie "richtig" gesetzt gewesen, hätte die Anlage KAP keinen Sinn gemacht in den allermeisten Fällen.

        Die Banken melden die tatsächlich freigestellten Beträge, nicht mehr und nicht weniger. Die einbehaltene Abgeltungssteuer melden sie nicht.

        Je nach dem von Dir gewünschten Antrag musst Du entweder alle Kapitalerträge samt dazugehörige sonstige Beträge melden oder die, wo eine Korrektur erfolgen soll.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Hallo Picard777,

          vielen Dank für deine Anwort.
          Ich habe noch eine grundsätzliche Frage zur Günstigerprüfung, ob ich sie richtig verstanden habe:
          Kapitalerträge werden pauschal mit 25% versteuert, die Günstigerprüfung prüft, ob mein individueller Steuersatz in der Einkommensteuer niedriger ist.
          Würde dieser 20% betagen, würden dann auch die Kapitalerträge mit 20% besteuert und nicht mit 25%.
          Ist das so korrekt?
          Viele Grüße Udo Karl

          Kommentar


            #6
            Würde dieser 20% betagen, würden dann auch die Kapitalerträge mit 20% besteuert und nicht mit 25%.
            Grundsätzlich richtig, wobei der tarifliche Grenzsteuersatz gemeint ist und auf die 25% auch noch der Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer

            aufgeschlagen werden. Die Günstigerprüfung muss ausdrücklich beantragt werden (Zeile 4 der Anlage KAP).
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Zitat von udokarl Beitrag anzeigen
              Würde dieser 20% betagen, würden dann auch die Kapitalerträge mit 20% besteuert und nicht mit 25%.
              Ist das so korrekt?
              Nein, da der Einkommensteuertarif progressiv steigt. Relevant ist, ob die zusätzliche Steuer, die anfällt, wenn die Kapitalerträge als normale Einkünfte hinzu addiert werden, niedriger ist als die Abgeltungssteuer. Da ist der Grenzsteuersatz aussagekräftiger als der Durchschnittssteuersatz, und ich wage ohne nachzuschauen die Prognose, dass der Grenzsteuersatz bei 20% durchschnittlicher Steuerbelastung sicher über 25% liegt.

              Kommentar


                #8
                ... und ich wage ohne nachzuschauen die Prognose, dass der Grenzsteuersatz bei 20% durchschnittlicher Steuerbelastung sicher über 25% liegt.
                Das ist kein Wagnis, das ist so ! Kommerzielle Steuerprogramme zeigen in der Vorausberechnung sowohl die durchschnittliche Steuerbelastung

                wie die Grenzsteuerbelastung an. Wer Mein ELSTER benutzt, kann sich die Grenzsteuerbelastung im Steuerrechner des BMF anzeigen lassen, am

                besten, bevor man sich die Mühe macht, sämtliche Kapitalerträge einzugeben. https://www.bmf-steuerrechner.de/index.xhtml

                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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