Hallo,
ich habe verschiedene Banken, bei denen Kapitalerträge über den Freistellungsaufträgen liegen.
Muss ich deshalb immer die Angaben in der Anlage KAP machen?
Ich dachte immer, die Banken müssten die Angaben direkt dem Finanzamt melden.
ich habe verschiedene Banken, bei denen Kapitalerträge über den Freistellungsaufträgen liegen.
Muss ich deshalb immer die Angaben in der Anlage KAP machen?
Ich dachte immer, die Banken müssten die Angaben direkt dem Finanzamt melden.
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