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Frage-Umsatzsteuererklärung

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    Frage-Umsatzsteuererklärung

    Hallo zusammen,Für eine Umsatzsteuererklärung 2022 bleiben mir noch 365,94 EUR übrig. Ich habe keine Steuerrückerstattung beantragt. Wie fülle ich die Umsatzsteuererklärung 2023 mit 365,94 EUR aus dem Jahr 2022 aus?
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    #2
    Was heißt das, Dir bleiben noch 365,94 übrig? Die Erstattung für das Jahr 2022 gehört in die Einnahmenüberschussrechnung für das Jahr der Erstattung?

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      #3
      Hallo, Ich bin Verkäufer bei Amazon und die erstattete Mehrwertsteuer in Höhe von 365,94 EUR für 2022 stammt aus dem zurückgegebenen Verkauf. Bezahlt, dann Rückerstattung, dann wurde auch die Mehrwertsteuer erstattet.

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        #4
        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Was heißt das, Dir bleiben noch 365,94 übrig? Die Erstattung für das Jahr 2022 gehört in die Einnahmenüberschussrechnung für das Jahr der Erstattung?
        Hallo, Ich bin Verkäufer bei Amazon und die erstattete Mehrwertsteuer in Höhe von 365,94 EUR für 2022 stammt aus dem zurückgegebenen Verkauf. Bezahlt, dann Rückerstattung, dann wurde auch die Mehrwertsteuer erstattet.

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          #5
          Das ist m. E. eine nachträgliche Minderung der Bemessungsgrundlage, § 17 Abs. 1 UStG. Ich würde es als "negativen Umsatz" buchen und zwar in dem Zeitraum, in dem der Rückabwicklungsanspruch des Kunden entstanden ist. Die Jahresumsatzsteuererklärung nimmt auch negative Beträge als Umsatz an, bei den Voranmeldungen wird es auch so sein. Aber Umsatzsteuer ist nicht so mein Revier, da wissen andere hier mehr.

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            #6
            Der negative Umsatz hat allerdings wohl in 2022 stattgefunden und wurde dort bereits in der Jahreserklärung berücksichtigt. Aus dem Grund kam es ja zum Guthaben.

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              #7
              Achso, jetzt sehe ich das beigefügte Bild im Post Nr. 1. Du hast ein Guthaben bei der Umsatzsteuer 2022 von 365,94 €, mit dem ja irgendwas geschehen ist. Entweder es wurde an Dich ausgezahlt oder mit anderen Forderungen des Finanzamtes an Dich verrechnet. Im Zeitpunkt dieser Auszahlung oder Verrechnung sind die 365,94 € Betriebseinnahmen und müssen als vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer in der EÜ-Rechnung des Jahres, in dem die Auszahlung/Verrechnung erfolgt ist, erfasst werden. Mit der Umsatzsteuer 2023 hat das alles nichts zu tun, höchstens wenn das Finanzamt da eine Verrechnung vorgenommen hat.

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                #8
                Hallo Leute, eine Frage warum zeigt das System Elster ein Fehler hier? Hat jemand eine Idee woran es liegen könnte
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                  #9
                  Hat jemand eine Idee woran es liegen könnte
                  Du hast einen Vorsteuerabzug geltend gemacht. Als Kleinunternehmer ist man nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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