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Steuerpflichtiger AG-Beitrag Zusatzvers. und Arbeitnehmeranteil zur Zusatzversorgung

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    Steuerpflichtiger AG-Beitrag Zusatzvers. und Arbeitnehmeranteil zur Zusatzversorgung

    Hallo zusammen,

    Ich bin Wiss MItarbeiter an der Uni und habe in der Lohnsteuerbescheinigung noch zwei weitere Zeilen :
    35. Steuerpflichtiger AG-Beitrag Zusatzvers.
    36. Arbeitnehmeranteil zur Zusatzversicherung

    Kann mir bitte jemand sagen in welche Zeilen in Elster ich dise zwei Zeilen eingetragen muss?

    Danke

    #2
    Bei den umlagefinanzierten Zusatzversorgungen kommt diese maximal in Zeile 48 der Anlage Vorsorgeaufwand, wenn die dort genannten Voraussetzungen erfüllt sind (also erste Beitragszahlung vor 2005, wenn auch in der Regel ohne steuerliche Auswirkung (Stichwort Höchstbetrag Sonstige Vorsorgeaufwendungen). Ansonsten nirgendwo.

    Einzige mir bekannte Ausnahme bei den Zusatzversorgungskassen für den öD ist der Abrechnungsverbund Ost der VBL, die dortige kapitalgedeckte Zusatzversorgung kann wahlweise wie ein betrieblicher Riester behandelt oder nach §3 Nr. 63 vom ArbG steuer- und sozialversicherungsfrei geleistet werden.

    Kommentar


      #3
      Zitat von multi Beitrag anzeigen
      Bei den umlagefinanzierten Zusatzversorgungen kommt diese maximal in Zeile 48 der Anlage Vorsorgeaufwand, wenn die dort genannten Voraussetzungen erfüllt sind (also erste Beitragszahlung vor 2005, wenn auch in der Regel ohne steuerliche Auswirkung (Stichwort Höchstbetrag Sonstige Vorsorgeaufwendungen). Ansonsten nirgendwo.

      Einzige mir bekannte Ausnahme bei den Zusatzversorgungskassen für den öD ist der Abrechnungsverbund Ost der VBL, die dortige kapitalgedeckte Zusatzversorgung kann wahlweise wie ein betrieblicher Riester behandelt oder nach §3 Nr. 63 vom ArbG steuer- und sozialversicherungsfrei geleistet werden.
      48. Beiträge (abzüglich steuerfreier Zuschüsse und erstatteter Beiträge) zu Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht mit Laufzeitbeginn und erster Beitragszahlung vor dem 1.1.2005 (auch steuerpflichtige Beiträge zu Versorgungs- und Pensionskassen)

      es gibt keine Beschreibung von Voraussetzungen der Ziele 48 in Elster.

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        #4
        Zitat von asai9493 Beitrag anzeigen

        es gibt keine Beschreibung von Voraussetzungen der Ziele 48 in Elster.
        Die Voraussetzungen stehen frei lesbar in der Beschriftung der Zeile.

        Kommentar


          #5
          ... es gibt keine Beschreibung von Voraussetzungen der Ziele 48 in Elster.
          Wer lesen kann, ist klar im Vorteil: ... mit Laufzeitbeginn und erster Beitragszahlung vor dem 1.1.2005
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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