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Hochdividenden ETF bei ausländischem Broker -> Wie KAP und KAP (INV) ausfüllen?

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    Hochdividenden ETF bei ausländischem Broker -> Wie KAP und KAP (INV) ausfüllen?

    Hallo Zusammen,

    ich habe Anfang letzten Jahres einen US ETF (Fond?) (JEPQ) bei meinem neu eröffneten Depot der Swissquote Bank (Schweiz) gekauft. Dieser Fond zahlt monatlich Dividende in USD. Es werden von Swissquote 15% Quellensteuer (US) von der Dividende einbehalten.

    Ich habe alle Dividendenabrechnungen ausgedruckt und auch eine Exceltabelle gemacht, indem die Einzelzahlungen, einbehaltene Quellensteuer, EZB-Referenzkurse usw. aufgelistet sind.

    Nun muss ich dies in der Einkommensteuererklärung angeben, damit die restlichen Steuern in Höhe von 10% + Soli abgezogen werden können.

    Info: In Deutschland habe ich mehrere Broker und verschiedene Banken, sodass der Sparer Pauschbetrag 1000 Euro schon von den inländischen Broker komplett ausgeschöpft wurde. Ich habe vorher nie das Formular ausgefüllt, da alles die inländischen Banken/Broker direkt abgezogen hatten.

    Also Ich dachte mir ich müsste es folgendermaßen Ausfüllen:

    KAP (Niedersachen)
    Zeile 4-15 Überspringen
    Zeile 17 1000 Euro eintragen
    Zeile 19 Gesamte Dividendenzahlung (die Quellensteuer ist hier nicht abgezogen)
    Zeile 40 Höhe der Quellensteuer angeben

    KAP INV
    Zeile 8 Gesamte Dividendenzahlung abzüglich der Quellensteuer (Vermutlich ist es sonstige Investmentfonds daher Zeile 8)

    Die Exceltabelle und die Dividendenabrechnungen lege ich als Anlage mit bei.

    Passt das aus euer Sicht? Fehlt etwas?

    Vielen Dank im Voraus.

    #2
    In den Zeilen 4 und 5 musst Du Dich auf jeden Fall für einen Antrag entscheiden.

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      #3
      Bei dieser Konstellation wäre das dann vermutlich Zeile 5?


      Der Absatz "Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben" brauche ich aber nicht auszufüllen, da die Banken das automatisch abgezogen haben?
      Zuletzt geändert von Sansibar007; 11.05.2024, 11:20.

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        #4
        In den Zeilen 4 und 5 musst Du Dich auf jeden Fall für einen Antrag entscheiden.
        Wenn keine inländischen Kapitalerträge erklärt werden und nur die Zeile 17 befüllt wird, müsste das auch ohne Antrag gehen. Einfach ausprobieren !
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Okay, danke! Ich versuche es ohne Antrag, geht ja eigentlich nur um die ausländische Dividende... Sonst passen die anderen Zeilen?

          Kommentar


            #6
            Sonst passen die anderen Zeilen?
            KAP-INV müsste ich mir erst ansehen, ich weiß nicht, ob man die Erträge 2-fach erklären muss.
            Zuletzt geändert von Charlie24; 11.05.2024, 12:13.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              ... ich weiß nicht, ob man die Erträge 2-fach erklären muss.
              Muss man nicht ! Siehe Nummer 5 der amtlichen Anleitung zur Anlage KAP

              Zeile_19_KAP.jpg
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Vielen Dank für das Heraussuchen! Somit muss man bei der KAP-INV nur die Zeile 8 ausfüllen oder?

                Kommentar


                  #9
                  Somit muss man bei der KAP-INV nur die Zeile 8 ausfüllen oder?
                  Welche Fondsart das ist, musst du wissen. Es ist der Bruttoertrag anzugeben.

                  KAP-Inv.jpg
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Welche Fondsart das ist, musst du wissen.
                    Und mit einer evtl TFS darf man sich auch beschäftigen, und ab dem nächsten VZ mit der Vorabpauschale.

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von multi Beitrag anzeigen

                      Und mit einer evtl TFS darf man sich auch beschäftigen, und ab dem nächsten VZ mit der Vorabpauschale.
                      Wieso Vorabpauschale? Das ist ein Thema bei thesaurierenden Fonds... hier liegen die Ausschüttungen bei 12% pro Jahr... die sollten über dem Basisertrag liegen.

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                        #12
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Welche Fondsart das ist, musst du wissen. Es ist der Bruttoertrag anzugeben.

                        KAP-Inv.jpg
                        Danke für die fundierte Aussage! Ja, leider ist es ein sonstiger Investmentfond wo die Teilfreistellung nicht greift

                        Letzte Frage: In der KAP Zeile 19 trage also nichts ein, sondern nur Zeile 8 KAP-INV den Brutto Ertrag und in KAP in Zeile 40 die Höhe der Quellensteuer?
                        Zuletzt geändert von Sansibar007; 11.05.2024, 16:58.

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                          #13
                          Zitat von Sansibar007 Beitrag anzeigen

                          Wieso Vorabpauschale? Das ist ein Thema bei thesaurierenden Fonds....
                          Diese Erkenntnis hast du woher? Es wird nicht zwischen thesaurierend und ausschüttend unterschieden, nur dass die Ausschüttungen natürlich die Vorabpauschale senken, ggfs auf Null.

                          Zitat von Sansibar007 Beitrag anzeigen
                          hier liegen die Ausschüttungen bei 12% pro Jahr... die sollten über dem Basisertrag liegen.
                          Schön.

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                            #14
                            Ich wollte nur sagen, dass die Vorabpauschale bei 12% Ausschüttungen im Jahr bei Null liegen wird. Sollte der Basiszins irgendwann mal darüber liegen, dann haben wir ganz andere wirtschaftliche Probleme…


                            Die Teilfreistellung greift nicht, da sonstiger Investment Fond.

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                              #15
                              Hallo,

                              ein kleiner Fehler noch: Die Quellensteuern gehören in Zeile 41, nicht in Zeile 40 (sonst würden sie nicht angerechnet).

                              Stefan
                              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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