Zusammenveranlagung und Alleinerziehend

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  • zesnokow
    Neuer Benutzer
    • 04.09.2022
    • 11

    #1

    Zusammenveranlagung und Alleinerziehend

    Guten Abend an alle.

    Folgende Situation:

    Geschieden und alleinerziehend ( zwei Kinder, beide in der Ausbildung)

    Okt.2023 geheiratet, Ehefrau lebt aber noch im Nicht-EU-Ausland.

    Muss ich in der Steuererklärung meine Frau eintragen und Status von "geschieden" in "verheiratet" ändern ? Oder bleibt es immer noch bei Einzelveranlagung?

    Vielen Dank im Voraus
  • Telepeter
    Erfahrener Benutzer
    • 17.02.2023
    • 1484

    #2
    Zitat von zesnokow Beitrag anzeigen
    Okt.2023 geheiratet, Ehefrau lebt aber noch im Nicht-EU-Ausland.

    Muss ich in der Steuererklärung meine Frau eintragen und Status von "geschieden" in "verheiratet" ändern ? Oder bleibt es immer noch bei Einzelveranlagung?
    In der Steuererklärung müssen wahrheitsgemäße Angaben gemacht werden, daher "verheiratet seit xx.xx.2023".

    Allerdings ist eine gemeinsame Veranlagung nur möglich, wenn beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, § 26 EStG. Das ist bei Deiner Ehefrau nicht der Fall, so dass Du ihre Personalien auch nicht angeben musst und nur die Einzelveranlagung möglich ist.

    In der Anlage Kinder ist sie im Zusammenhang mit dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ebenfalls nicht anzugeben, da sie ja nicht in Deinem Haushalt lebt.

    Kommentar

    • zesnokow
      Neuer Benutzer
      • 04.09.2022
      • 11

      #3
      Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

      Kommentar

      • zesnokow
        Neuer Benutzer
        • 04.09.2022
        • 11

        #4
        Hier bin ich nochmal.
        Jetzt habe ich alles eingegeben( verheiratet+ daten von der Frau). Im Hauptvordruck Seite Veranlagungsart kein Häkchen gesetzt.
        Bei der Prüfung kommt kein Fehler, aber Steuerberechnung erfolgt nach dem Splittingstarif.

        Ist das richtig so? Oder habe ich was falsch eingegeben.

        Viele Dank

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        • L. E. Fant
          Erfahrener Benutzer
          • 20.09.2013
          • 15381

          #5
          Dann ist es doch so wie Du's haben möchtest! Was soll jetzt falsch sein?

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45933

            #6
            Was soll jetzt falsch sein?
            Wenn die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung derzeit nicht vorliegen, weil die Ehefrau noch im Nicht-EU-Ausland lebt,

            hat die Ehefrau in der Steuererklärung nichts verloren.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

            • zesnokow
              Neuer Benutzer
              • 04.09.2022
              • 11

              #7
              Ich hab die Daten von meiner Frau eingegeben, damit keine Fragen aufkommen, wieso verheiratet und keine Daten erfasst wurden.
              Vielen Dank für die Antworten.

              Kommentar

              • Telepeter
                Erfahrener Benutzer
                • 17.02.2023
                • 1484

                #8
                Entweder Du musst die Daten von Deiner Frau rausnehmen oder Du musst Einzelveranlagung ankreuzen. ELSTER erkennt offenbar nicht an der Anschrift der Ehefrau, dass die Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung nicht vorliegen.

                Kommentar

                • L. E. Fant
                  Erfahrener Benutzer
                  • 20.09.2013
                  • 15381

                  #9
                  Ok, mein Fehler, ich hab die Ausgangsfrage nicht nochmal angeguckt. Aber wenn die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung nicht vorliegen, dann kann man natürlich auch die Einzelveranlagung von Ehegatten nicht beantragen.

                  Kommentar

                  • Charlie24
                    Erfahrener Benutzer
                    • 14.03.2014
                    • 45933

                    #10
                    Entweder Du musst die Daten von Deiner Frau rausnehmen oder Du musst Einzelveranlagung ankreuzen
                    Auch wenn er Einzelveranlagung ankreuzt, müsste er die Daten der Frau herausnehmen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar

                    • zesnokow
                      Neuer Benutzer
                      • 04.09.2022
                      • 11

                      #11
                      Ich bedanke mich ganz herzlich für all die Antworten. Jetzt steht nichts mehr im Weg um eine fehlerfreie Steuererklärung abzuschicken.

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