Hallo,
ich wollte zum ersten mal eine Einkommenssteuerklärung für 2023 abgeben.
Ich bin Arbeitnehmerin.
Jetzt habe ich Stundenlang&mühselig alles für die Erklärung im Formular bearbeitet. Alles angegeben auch Anlage N + Vorsorgeaufwand.
Habe alles korrekt anzugeben, auch Werbekosten etc. und ich bin jetzt total traurig nachdem ich es von Elster hab prüfen lassen kommt dabei heraus das ich
überhaupt nichts zurück bekomme und sogar noch lächerliche 3€ nachbezahlen darf.
Ich gehöre mit meinem Einkommen jetzt nicht gerade zu den oberen zehntausend und habe meine Einkommenssteuererklärung mit der Motivation erstellt das ich zumindest
den Pauschbetrag von 1.230 zurückbekomme....
Kanns es sein das Elster einen Fehler bei der Berechnung gemacht hat?
Falls nein lohnt es sich für mich überhaupt die Erklärung abzuschicken oder darf ich dennoch auf eine Erstattung hoffen?
Über eine Hilfe von jemand der sich ein wenig auskennt oder erfahrener ist wäre ich wirklich sehr dankbar.
Dies ist meine vorläufige Berechnung:
Berechnung für 2023 über Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag +---------------------------------------+-------------------+-----------------+------------------+ | | | | | | |
Einkommensteuer | Solidaritäts- | Insgesamt | | | | zuschlag | | | | € | € | € | +---------------------------------------+-------------------+-----------------+------------------+ |
Festgesetzt werden | 2.670,00 | 0,00 | | | Abzug vom Lohn | -2.667,00 | | | | verbleibende Beträge | 3,00 | 0,00 | 3,00 | +---------------------------------------+-------------------+-----------------+------------------+
B e s t e u e r u n g s g r u n d l a g e n Berechnung des zu versteuernden Einkommens Insgesamt € € Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Bruttoarbeitslohn . . . . . . . . . . . . . . . . . 29.696 ab Werbungskosten Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte Entfernungspauschale für 178 Tage Wege mit PKW 178 Tage x 7 km x 0,30 €. . . 373,80 Entfernungspauschale . . . . . . . 374 insgesamt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -374
Aufwendungen für Arbeitsmittel . . . . . . . . . . -250 weitere Werbungskosten . . . . . . . . . . . . . . . -16 Summe der Werbungskosten . . . . . . . . . . . . . . 640 mindestens jedoch Arbeitnehmer-Pauschbetrag . . -1.230 Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28.466. . . . . . . . . . . . . . 28.466
Summe der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . 28.466. . . . . . . . . . . . . . 28.466 Gesamtbetrag der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28.466 Sonderausgaben ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben Summe der Altersvorsorgeaufwendungen . . . . . . . . . . . . 5.522 davon 100 % . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.522
abzüglich Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung . . . . -2.761 verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.761. . .
2.761 Beiträge zur Krankenversicherung inklusive etwaiger Zusatzbeiträge . . . . . . . . . . . . . 2.405 ab Kürzungsbetrag nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a S. 4 EStG . . . . . . . . . . . . -96 verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.309 Beiträge zur Pflegeversicherung . . . . . . . . . . . . . . . 619 Summe der Beiträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG . . . . . . . 2.928. . . 2.928 Summe der beschränkt abziehbaren Sonderausgaben . . . . . . . . . . . . 5.689. . . .
-5.689 ab unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben Summe der unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben . . . . . . . . . . . . . 0 mindestens jedoch Sonderausgaben-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -36 Einkommen / zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22.741 Berechnung der Einkommensteuer zu versteuern nach dem Grundtarif . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22.741. . . . . . . . . . . . . . . 2.670 festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.670 Berechnung des Solidaritätszuschlags
Seite 2 ELSTER Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.670 Bemessungsgrundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.670 Solidaritätszuschlag unter Berücksichtigung der Freigrenze . . . . . . . . . . . . . . . . 0,00 festzusetzender Solidaritätszuschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0,00 Steuerbelastung Ihre Einkommensteuerbelastung ( 2.670,00 €) bezogen auf das zu versteuernde Einkommen ( 22.741 €) beträgt 11,74 %. Dabei wurde bereits vorher für die Berechnung Ihres zu versteuernden Einkommens der Gesamtbetrag der Einkünfte ( 28.466 €) um abziehbare Aufwendungen (z. B. Vorsorgeaufwendungen u. a.) in Höhe von insgesamt 5.725 € gemindert.
ich wollte zum ersten mal eine Einkommenssteuerklärung für 2023 abgeben.
Ich bin Arbeitnehmerin.
Jetzt habe ich Stundenlang&mühselig alles für die Erklärung im Formular bearbeitet. Alles angegeben auch Anlage N + Vorsorgeaufwand.
Habe alles korrekt anzugeben, auch Werbekosten etc. und ich bin jetzt total traurig nachdem ich es von Elster hab prüfen lassen kommt dabei heraus das ich
überhaupt nichts zurück bekomme und sogar noch lächerliche 3€ nachbezahlen darf.
Ich gehöre mit meinem Einkommen jetzt nicht gerade zu den oberen zehntausend und habe meine Einkommenssteuererklärung mit der Motivation erstellt das ich zumindest
den Pauschbetrag von 1.230 zurückbekomme....
Kanns es sein das Elster einen Fehler bei der Berechnung gemacht hat?
Falls nein lohnt es sich für mich überhaupt die Erklärung abzuschicken oder darf ich dennoch auf eine Erstattung hoffen?
Über eine Hilfe von jemand der sich ein wenig auskennt oder erfahrener ist wäre ich wirklich sehr dankbar.
Dies ist meine vorläufige Berechnung:
Berechnung für 2023 über Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag +---------------------------------------+-------------------+-----------------+------------------+ | | | | | | |
Einkommensteuer | Solidaritäts- | Insgesamt | | | | zuschlag | | | | € | € | € | +---------------------------------------+-------------------+-----------------+------------------+ |
Festgesetzt werden | 2.670,00 | 0,00 | | | Abzug vom Lohn | -2.667,00 | | | | verbleibende Beträge | 3,00 | 0,00 | 3,00 | +---------------------------------------+-------------------+-----------------+------------------+
B e s t e u e r u n g s g r u n d l a g e n Berechnung des zu versteuernden Einkommens Insgesamt € € Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Bruttoarbeitslohn . . . . . . . . . . . . . . . . . 29.696 ab Werbungskosten Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte Entfernungspauschale für 178 Tage Wege mit PKW 178 Tage x 7 km x 0,30 €. . . 373,80 Entfernungspauschale . . . . . . . 374 insgesamt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -374
Aufwendungen für Arbeitsmittel . . . . . . . . . . -250 weitere Werbungskosten . . . . . . . . . . . . . . . -16 Summe der Werbungskosten . . . . . . . . . . . . . . 640 mindestens jedoch Arbeitnehmer-Pauschbetrag . . -1.230 Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28.466. . . . . . . . . . . . . . 28.466
Summe der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . 28.466. . . . . . . . . . . . . . 28.466 Gesamtbetrag der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28.466 Sonderausgaben ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben Summe der Altersvorsorgeaufwendungen . . . . . . . . . . . . 5.522 davon 100 % . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.522
abzüglich Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung . . . . -2.761 verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.761. . .
2.761 Beiträge zur Krankenversicherung inklusive etwaiger Zusatzbeiträge . . . . . . . . . . . . . 2.405 ab Kürzungsbetrag nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a S. 4 EStG . . . . . . . . . . . . -96 verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.309 Beiträge zur Pflegeversicherung . . . . . . . . . . . . . . . 619 Summe der Beiträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG . . . . . . . 2.928. . . 2.928 Summe der beschränkt abziehbaren Sonderausgaben . . . . . . . . . . . . 5.689. . . .
-5.689 ab unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben Summe der unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben . . . . . . . . . . . . . 0 mindestens jedoch Sonderausgaben-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -36 Einkommen / zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22.741 Berechnung der Einkommensteuer zu versteuern nach dem Grundtarif . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22.741. . . . . . . . . . . . . . . 2.670 festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.670 Berechnung des Solidaritätszuschlags
Seite 2 ELSTER Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.670 Bemessungsgrundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.670 Solidaritätszuschlag unter Berücksichtigung der Freigrenze . . . . . . . . . . . . . . . . 0,00 festzusetzender Solidaritätszuschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0,00 Steuerbelastung Ihre Einkommensteuerbelastung ( 2.670,00 €) bezogen auf das zu versteuernde Einkommen ( 22.741 €) beträgt 11,74 %. Dabei wurde bereits vorher für die Berechnung Ihres zu versteuernden Einkommens der Gesamtbetrag der Einkünfte ( 28.466 €) um abziehbare Aufwendungen (z. B. Vorsorgeaufwendungen u. a.) in Höhe von insgesamt 5.725 € gemindert.
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