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Bitte um Hilfe:Einkommenssteuerklärung2023

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    Bitte um Hilfe:Einkommenssteuerklärung2023

    Hallo,

    ich wollte zum ersten mal eine Einkommenssteuerklärung für 2023 abgeben.
    Ich bin Arbeitnehmerin.

    Jetzt habe ich Stundenlang&mühselig alles für die Erklärung im Formular bearbeitet. Alles angegeben auch Anlage N + Vorsorgeaufwand.
    Habe alles korrekt anzugeben, auch Werbekosten etc. und ich bin jetzt total traurig nachdem ich es von Elster hab prüfen lassen kommt dabei heraus das ich
    überhaupt nichts zurück bekomme und sogar noch lächerliche 3€ nachbezahlen darf.

    Ich gehöre mit meinem Einkommen jetzt nicht gerade zu den oberen zehntausend und habe meine Einkommenssteuererklärung mit der Motivation erstellt das ich zumindest
    den Pauschbetrag von 1.230 zurückbekomme....

    Kanns es sein das Elster einen Fehler bei der Berechnung gemacht hat?
    Falls nein lohnt es sich für mich überhaupt die Erklärung abzuschicken oder darf ich dennoch auf eine Erstattung hoffen?
    Über eine Hilfe von jemand der sich ein wenig auskennt oder erfahrener ist wäre ich wirklich sehr dankbar.

    Dies ist meine vorläufige Berechnung:

    Berechnung für 2023 über Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag +---------------------------------------+-------------------+-----------------+------------------+ | | | | | | |
    Einkommensteuer | Solidaritäts- | Insgesamt | | | | zuschlag | | | | € | € | € | +---------------------------------------+-------------------+-----------------+------------------+ |
    Festgesetzt werden | 2.670,00 | 0,00 | | | Abzug vom Lohn | -2.667,00 | | | | verbleibende Beträge | 3,00 | 0,00 | 3,00 | +---------------------------------------+-------------------+-----------------+------------------+

    B e s t e u e r u n g s g r u n d l a g e n Berechnung des zu versteuernden Einkommens Insgesamt € € Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Bruttoarbeitslohn . . . . . . . . . . . . . . . . . 29.696 ab Werbungskosten Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte Entfernungspauschale für 178 Tage Wege mit PKW 178 Tage x 7 km x 0,30 €. . . 373,80 Entfernungspauschale . . . . . . . 374 insgesamt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -374
    Aufwendungen für Arbeitsmittel . . . . . . . . . . -250 weitere Werbungskosten . . . . . . . . . . . . . . . -16 Summe der Werbungskosten . . . . . . . . . . . . . . 640 mindestens jedoch Arbeitnehmer-Pauschbetrag . . -1.230 Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28.466. . . . . . . . . . . . . . 28.466
    Summe der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . 28.466. . . . . . . . . . . . . . 28.466 Gesamtbetrag der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28.466 Sonderausgaben ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben Summe der Altersvorsorgeaufwendungen . . . . . . . . . . . . 5.522 davon 100 % . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.522
    abzüglich Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung . . . . -2.761 verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.761. . .
    2.761 Beiträge zur Krankenversicherung inklusive etwaiger Zusatzbeiträge . . . . . . . . . . . . . 2.405 ab Kürzungsbetrag nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a S. 4 EStG . . . . . . . . . . . . -96 verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.309 Beiträge zur Pflegeversicherung . . . . . . . . . . . . . . . 619 Summe der Beiträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG . . . . . . . 2.928. . . 2.928 Summe der beschränkt abziehbaren Sonderausgaben . . . . . . . . . . . . 5.689. . . .
    -5.689 ab unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben Summe der unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben . . . . . . . . . . . . . 0 mindestens jedoch Sonderausgaben-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -36 Einkommen / zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22.741 Berechnung der Einkommensteuer zu versteuern nach dem Grundtarif . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22.741. . . . . . . . . . . . . . . 2.670 festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.670 Berechnung des Solidaritätszuschlags

    Seite 2 ELSTER Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.670 Bemessungsgrundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.670 Solidaritätszuschlag unter Berücksichtigung der Freigrenze . . . . . . . . . . . . . . . . 0,00 festzusetzender Solidaritätszuschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0,00 Steuerbelastung Ihre Einkommensteuerbelastung ( 2.670,00 €) bezogen auf das zu versteuernde Einkommen ( 22.741 €) beträgt 11,74 %. Dabei wurde bereits vorher für die Berechnung Ihres zu versteuernden Einkommens der Gesamtbetrag der Einkünfte ( 28.466 €) um abziehbare Aufwendungen (z. B. Vorsorgeaufwendungen u. a.) in Höhe von insgesamt 5.725 € gemindert.

    #2
    Tja.

    Erstmal bekommt man nicht wenigstens die Werbungskostenpauschale zurück. Korrekt ist, dass mindestens diese vom Bruttolohn abgezogen wird. Aber solange dein Grenzsteuersatz nicht 100% ist, was ich nicht glaube, hat das sicher keine Auswirkung von 1230 Euro auf die Steuer.

    Zweitens werden beim Lohnsteuerabzug schon die Werbungskostenpauschale, die Beiträge zur Rentenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung sowie eine Sonderausgabenpauschale von 36 Euro berücksichtigt. Da kommt dann bei einer Einkommensteuererklärung, die nur Werbungskosten unterhalb der Pauschale sowie die Beiträge zur Sozialversicherung enthält, halt genau dasselbe raus.

    Wenn du wenigstens geguckt hättest, ob in deiner Nebenkostenabrechnung steuerbegünstigte Anteile dabei sind, dann hättest du sogar eine Chance gehabt.

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      #3
      Der Sinn hinter meinem Post war die Bitte um Hilfe, wiegesagt das war meine erst Erklärung gewesen.

      Aber danke für den Tipp mit der Nebenkostenabrechnung. Einen schönen Sonntag
      Zuletzt geändert von vsangel; 12.05.2024, 20:14.

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        #4
        Hallo,
        den Pauschbetrag von 1.230 zurückbekomme....
        Der Pauschbeztrag wird ja nicht erstattet, der wird vom Einkommen abgezogen. Die Steuer selbst vermindert sich nur um den Betrag der sich aus Deinem Steuersatz ergibt.
        Angenommen, Du zahlst 25% Steuer, so vermindert sich Deine Steuerlast durch den Pauschbetrag nur um 308.-€ und nicht um 1230.-€
        ----------

        Gruß Klaus

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          #5
          Angenommen, Du zahlst 25% Steuer, so vermindert sich Deine Steuerlast durch den Pauschbetrag nur um 308.-€ und nicht um 1230.-€
          Da der AN-Pauschbetrag bereits beim Lohnsteuereinbehalt berücksichtigt wird, führt das das aber nicht zu einer Einkommensteuererstattung,

          dafür muss man schon höhere Werbungskosten erklären können.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Ich danke euch sehr!

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              #7
              Du hast uns ja die ELSTER-Vorausberechnung gepostet, lässt sich zwar als Fließtext nicht so gut erfassen aber soweit sich das sehen kann hast Du KEINE individuellen Abzugsbeträge, die über die sowieso schon bei der Lohnsteuer berücksichtigten Freibeträge hinausgehen. Von daher war zu erwarten, dass sich die Einkommensteuerbelastung ziemlich genau mit der abgezogenen Lohnsteuer deckt, die 3 € beruhen wahrscheinlich auf Rundungsdifferenzen o. ä.

              Eine Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung sehe ich aus Deinen Zahlen nicht, von daher kannst Du es einfach mit der Abgabe bleiben lassen.

              Oder Du findest doch noch ein paar Handwerkerleistungen, die in die Anlage Haushaltsnahe Dienstleistungen kommen, ein paar Spenden, die Dich mit den Sonderausgaben über die 36 € bringen, oder Werbungskosten, mit denen Du über die 1.230 € kommst.

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