Moin,
ich habe 1% Anteile an einer GmbH als natürliche Person gehalten. Nun wird die Firma Insolvenz anmelden und ich habe gelesen, dass man im Jahr des "Bekanntwerdens" eines Verlustes nach § 17 EStG dieses in der Steuerklärung angeben sollte.
Frage 1: Gebe ich nun in meiner Einkommenssteuererklärung für 2023 das in Anlage G an?
Frage 2: In Anlage G habe ich die Zeilen 53: "Veräußerungsverlust nach §16 EStG" die Möglichkeit, den Verlust einzutragen. Das war es, mehr wäre nicht einzutragen?
Danke und Grüße,
Markman
ich habe 1% Anteile an einer GmbH als natürliche Person gehalten. Nun wird die Firma Insolvenz anmelden und ich habe gelesen, dass man im Jahr des "Bekanntwerdens" eines Verlustes nach § 17 EStG dieses in der Steuerklärung angeben sollte.
Frage 1: Gebe ich nun in meiner Einkommenssteuererklärung für 2023 das in Anlage G an?
Frage 2: In Anlage G habe ich die Zeilen 53: "Veräußerungsverlust nach §16 EStG" die Möglichkeit, den Verlust einzutragen. Das war es, mehr wäre nicht einzutragen?
Danke und Grüße,
Markman
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