Veräußerungsverlust bei Insolvenz einer GmbH, Anteile = 1%

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  • markman
    Benutzer
    • 08.11.2013
    • 40

    #1

    Veräußerungsverlust bei Insolvenz einer GmbH, Anteile = 1%

    Moin,

    ich habe 1% Anteile an einer GmbH als natürliche Person gehalten. Nun wird die Firma Insolvenz anmelden und ich habe gelesen, dass man im Jahr des "Bekanntwerdens" eines Verlustes nach § 17 EStG dieses in der Steuerklärung angeben sollte.

    Frage 1: Gebe ich nun in meiner Einkommenssteuererklärung für 2023 das in Anlage G an?

    Frage 2: In Anlage G habe ich die Zeilen 53: "Veräußerungsverlust nach §16 EStG" die Möglichkeit, den Verlust einzutragen. Das war es, mehr wäre nicht einzutragen?

    Danke und Grüße,
    Markman
  • Picard777
    Erfahrener Benutzer
    • 02.05.2006
    • 7872

    #2
    Das ist Sache für einen steuerlichen Berater Deines Vertrauens, denn bezüglich der Wertermittlung und vor allem der Feststellung des "richtigen" Jahres gibt es einige Fußangeln. Und ob das dazu noch unter § 16 EStG fällt, können wir nicht entscheiden. Das sind Alles keine Elster-Themen.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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    • markman
      Benutzer
      • 08.11.2013
      • 40

      #3
      Schönen Dank, ich bezog mich auf diesen Thread:

      Hallo zusammen, ich bin leider ratlos, wo genau ich bei Elster einen Veräußerungsverlust eintragen kann. Kurz zum Sachverhalt: Ich habe vor ein paar Jahren Geschäftsanteile geerbt. Die Anteile betragen 1,03 % der Gesellschaft. Liegen damit knapp über der kritischen 1-%-Marke. Da ich die Anteile geerbt habe, habe ich sie


      und habe mich eher gewundet, das §17 dort geannt wird, in Elster aber §16,

      Schöne Grüße,
      Markman

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      • Picard777
        Erfahrener Benutzer
        • 02.05.2006
        • 7872

        #4
        § 17 EStG betrifft vereinfacht gesagt Fälle, in denen Du zu mindestens 1 % beteiligt warst. Bei § 16 EStG betrifft Fälle, in denen Du mit 100 % an der GmbH beteiligt warst und es somit sich um einen sog. Teilbetrieb handelt (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG).
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        • markman
          Benutzer
          • 08.11.2013
          • 40

          #5
          dankeschön!

          Kommentar

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