Lieber Foraner,
ich bin durch Auswanderung ab 1.1.23 in der BRD beschränkt steuerpflichtig geworden, bin jetzt in Österreich steueransässig. Ich habe in der BRD inländische Rente aus einem Versorgungswerk, Miet- und Pachteinnahmen. Eine unbeschränkte Steuerpflicht in der BRD ist durch zu hohe Kapitalerträge nicht möglich.
Diese Kapitalerträge, teils aus Zinsen, teils aus Fonds und teils aus Aktien (ein Teil von deutschen Firmen) waren für das ganze Jahr 2023 in Depots bei 3 verschiedenen, deutschen Bankinstituten angelegt. Diese muss ich prinzipiell ja in Österreich versteuern. Natürlich habe ich alle 3 Banken rechtzeitig über die neue Steueransässigkeit in Österreich informiert.Bei zwei Banken hat alles geklappt, da wurden mir keine deutsche Kapitalertragssteuer oder Soli mehr automatisch abgeführt, außer auf deutsche Aktien, bei denen die BRD ja weiterhin das Besteuerungsrecht hat.
Bei einer Bank hat es leider drei Monate gedauert, bis sie das endlich umgestellt hatte, so daß für das erste Quartal 2023 die deutsche KeSt und Soli in voller Höhe einbehalten und darüber eine ganz normale Steuerbescheinigung ausgestellt wurde.
Nun weiß ich überhaupt nicht, wie ich mit dieser Bescheinigung in der deutschen Steuererklärung umgehen soll. Eine Anlage KAP kann ich bei beschränkter Steuerpflicht gar nicht ausfüllen, nur die Anlage AUS.
Muss ich die Kapitalerträge, die ja (von den deutschen Aktienerträgen abgesehen) alle vom dt.Finanzamt an das österr.Finanzamt gemeldet und dann in Österreich versteuert werden, überhaupt in meiner dt.Steuererklärung angeben?
Oder kann ich die Steuerbescheinigung der dt.Bank nur dafür nutzen, über das DBA die überzahlte dt. Kest und Soli nachträglich "zurückzuholen"?
Es wäre toll, wenn hier jemad Bescheid wüsste!
Vielen Dank für Eure Mühe! Charlotte aus dem wunderschönen Kärnten
ich bin durch Auswanderung ab 1.1.23 in der BRD beschränkt steuerpflichtig geworden, bin jetzt in Österreich steueransässig. Ich habe in der BRD inländische Rente aus einem Versorgungswerk, Miet- und Pachteinnahmen. Eine unbeschränkte Steuerpflicht in der BRD ist durch zu hohe Kapitalerträge nicht möglich.
Diese Kapitalerträge, teils aus Zinsen, teils aus Fonds und teils aus Aktien (ein Teil von deutschen Firmen) waren für das ganze Jahr 2023 in Depots bei 3 verschiedenen, deutschen Bankinstituten angelegt. Diese muss ich prinzipiell ja in Österreich versteuern. Natürlich habe ich alle 3 Banken rechtzeitig über die neue Steueransässigkeit in Österreich informiert.Bei zwei Banken hat alles geklappt, da wurden mir keine deutsche Kapitalertragssteuer oder Soli mehr automatisch abgeführt, außer auf deutsche Aktien, bei denen die BRD ja weiterhin das Besteuerungsrecht hat.
Bei einer Bank hat es leider drei Monate gedauert, bis sie das endlich umgestellt hatte, so daß für das erste Quartal 2023 die deutsche KeSt und Soli in voller Höhe einbehalten und darüber eine ganz normale Steuerbescheinigung ausgestellt wurde.
Nun weiß ich überhaupt nicht, wie ich mit dieser Bescheinigung in der deutschen Steuererklärung umgehen soll. Eine Anlage KAP kann ich bei beschränkter Steuerpflicht gar nicht ausfüllen, nur die Anlage AUS.
Muss ich die Kapitalerträge, die ja (von den deutschen Aktienerträgen abgesehen) alle vom dt.Finanzamt an das österr.Finanzamt gemeldet und dann in Österreich versteuert werden, überhaupt in meiner dt.Steuererklärung angeben?
Oder kann ich die Steuerbescheinigung der dt.Bank nur dafür nutzen, über das DBA die überzahlte dt. Kest und Soli nachträglich "zurückzuholen"?
Es wäre toll, wenn hier jemad Bescheid wüsste!
Vielen Dank für Eure Mühe! Charlotte aus dem wunderschönen Kärnten
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