Moin! Wir sind zwei Gesellschafter einer GbR und nehmen die Kleinunternehmerregelung in Anspruch. Kurz nach der Anmeldung und im gesamten Jahr haben wir zwischendurch einzelne Privateinlagen auf unser Geschäftskonto überwiesen. Der Verteilungsschlüssel (50/50) hat sich dabei nicht verändert. Dem Forum konnten wir bisher entnehmen, dass diese Einlagen nicht in der EÜR des Jahres zu erfassen sind, sondern in der gesonderten und einheitlichen Feststellung (ESt 1 B) bzw. einer Anlage davon. Die einzigen Felder die hier jedoch Sinn ergeben würden (Anlage FB; Zeile 33, 34), sprechen jedoch von einer "Einlage laut Handelsregister". Da wir als GbR nicht im Handelsregister eingetragen sind und unsere Einlagen auch sonst nirgendwo deklariert haben, ist uns jetzt unklar, wo wir diese eintragen sollen. Danke für eure Hilfe!
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Keine Ankündigung bisher.
ESt 1 B: Privateinlagen GbR
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Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, sind solche Privateinlagen in der Anlage FE 5 zu erklären und zwar nur bei den Beteiligten.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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