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    #16
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Wir sind jetzt im Jahr 2024, minus 15 Jahre wären 2009 !
    Ist ihm auch schon aufgefallen:

    Zitat von Klaus Martin Vogler Beitrag anzeigen
    Eben hab ich entdeckt, dass ich mich noch in 2021 befinde… was die 15 Jahre angeht :/

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      #17
      Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
      Hallo Klaus Martin Vogler!



      Was für ein Unsinn: Für Ausländer herrscht digital kein Chaos, sondern es geht digital nix - ist ja eigentlich auch klar, weil über einen Ausländer hier in Deutschland absolut nix Digitales vorliegt, das man digital überprüfen kann !

      Und spaßes-/interessehalber: Wie läuft es denn "digital" andersherum, also "Ausländer ohne Wohnsitz in Norwegen möchte norwegische Rente" - wirklich "alles und vollständig digital"?

      Wegen Ihrer Id-Nr.:
      - Wieso greifen Sie nicht zum Telefon und rufen das BZSt einfach an und klären das ab?
      - Wieso schreiben sie nicht einfach dem BZSt einen Brief?
      - Wieso faxen Sie nicht - ist doch auch digital?
      - Wieso mailen sie nicht - ist doch auch digital?

      Und, was haben Sie von Ihrer "ach so tollen Volldigitalisierung" - nachdem Sie einfach alle analogen Belege weggeschmissen haben ohne vorher die wichtigen Belege einzuscannen?
      ALTE analoge Steuerunterlagen! MEHR NICHT! Und die enthielten KEINE ID! Was ist denn an 15 Jahre alten Steuerbescheiden so wichtig, dass man sie Ewigkeiten aufheben muss?
      Und die DRV erhielt von mir digitale Anfragen! Die Problematik mit BZSt tauchte erst diese Woche auf! Nämlich im Zuge eines digitalen Rentenantrags!
      und im Übrigen bin ich kein Ausländer und meine Rentenunterlagen und Versicherungsnummer liegen in Deutschland DIGITAL vor.

      UND NOCH ETWAS; habe am Montag erfahren, dass ich Krebs habe und einen Ärztemarathon hinter mir. Wann machen deutsche Beamte Feierabend…?

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        #18
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Warum schreibst du dann:



        Wir sind jetzt im Jahr 2024, minus 15 Jahre wären 2009 !
        Weil ich es wahrscheinlich mit meiner „Überlebenszeit“ verwechselt habe… denn vor 15 Jahren war ich zum ersten Mal tot.

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          #19
          Hallo Klaus Martin Vogler!

          *****
          Es tut mir leid zu hören, dass Sie schwer erkrankt sind - ich wünsche Ihnen alles Gute!

          *****
          Mit meiner Aussage "weil über einen Ausländer hier in Deutschland absolut nix Digitales vorliegt, das man digital überprüfen kann !" habe ich mich leider falsch ausgedrück, ich wollte sagen:

          Ein "jedermann", der Ihre Rentenunterlagen in die Finger bekommt, könnte "digital anfordern" und ohne "Authentifizierung" und "ohne Wohnsitz lt. Einwohnermeldeamt" sich irgendwohin auf dieser Welt für die nächsten Jahrzente Ihre Rente überweisen lassen ...

          Um Missbrauch zu vermeiden, wird eben eine "ordnungsgemäße Wohnsitzmeldung beim Einwohnermeldeamt mit automatischer Erstellung einer Identifikationsnummer" gefordert!

          *****
          Übrigens:

          Empfänger von Versicherungsrenten werden alle paar Jahre angeschrieben und müssen einen "Lebendnachweis" vorlegen, i.d.R. Stempel und Unterschrift aus dem Rathaus!

          Ich gehe davon aus, dass die Deutsche Rentenversicherung regelmäßig "lebt-der-Rentner-noch-Abfragen" beim Einwohnermeldeamt macht - dies ist bei im Ausland lebenden Rentnern nicht möglich!

          *****
          Ihre Aussage "Wann machen deutsche Beamte Feierabend…?" bezieht sich wohl auf meine Hinweise, doch das Telefon zur Hand zu nehmen !?

          In meiner Nachricht habe ich ja das Telefon-Zeitfenster reingeschrieben: An 5 Tagen/Woche jeweils 5 Stunden möglich - wenn das nicht genügt, Post, Fax oder Mail !

          *****
          Vielleicht gibt es die Möglichkeit, über die deutsche Botschaft in Ihrem Wohnsitzland diese Angelegenheit zu regeln ... !? Ich denke doch, dass die gerade für solche Antrags- und Nachweis-Probleme zuständig sind und helfen können, oder ?
          Zuletzt geändert von Uwe64; 16.05.2024, 19:54.

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            #20
            ... dies ist bei im Ausland lebenden Rentnern nicht möglich!
            Die müssen natürlich Lebensbescheinigungen beibringen und das funktioniert ja auch. Dafür gibt es z. B. deutsche Konsulate.

            Ich kenne ein Rentnerehepaar, das in Kanada lebt. Beide beziehen seit 2014 bzw. 2015 Renten aus Deutschland, Die haben beide

            eine persönliche ID erhalten. Die unterhalten auch ein Gemeinschaftskonto bei meiner Hausbank, auf das sie sich ihre Renten

            überweisen lassen und von dem das deutsche Finanzamt auch die Steuern einzieht. Hin und wieder transferieren sie dann einen

            Teil das Geldes zu ihrer Bank in Kanada. Ich weiß nur nicht, wie das mit der ID-Zuteilung technisch abgelaufen ist, ich kenne die

            Leute nämlich erst seit 2017.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #21
              Normalerweise: Seit Jahren im Ausland lebende Anspruchsberechtigte können ihren Rentenanspruch an Deutschland, aus dem Ausland erheben. Die Deutsche Rentenversicherung fordert die erforderlichen Nachweise bei dem für den jeweiligen Wohnsitz zuständigen Renten/Sozialversicherungsträger an.
              ​​​​​​….Deutschland kann sich zudem auf die Angaben aus Norwegen verlassen, da mir Norwegen schon seit 10 Jahren eine EU-Rente zahlt.
              Der Hinweis aus Deutschland, dass die deutsche Rente parallel mit der ausländischen Rente beantragt werden kann, ist für mich ein Witz.
              Hier beginnt das Renteneintrittsalter, zumindest für Kurzzeitversicherte, erst mit 67…

              Das dies problemlos funktioniert, wurde mir von einem deutschen Rentenversichungsmitarbeiter bestätigt. Leider, oder zum Glück, hat nicht jeder Beamte Einfluss auf andere Dienststellen in Deutschland.

              Mein HAUPTPROBLEM in diesem Fall ist, dass die DRV mich ausschließlich auf die digitale Antragstellung hinweist. AUCH nach einer erneuten e-mail!
              Selbst wenn Antworten auf e-Mails zunächst automatisch erfolgen, kann ich erwarten, dass eine Antwort oder Kenntnisnahme durch einen physischen Mitarbeiter folgt.

              Dass ich versucht habe einen unkomplizierten, digitalen Weg mitzugehen, wurde durch mich erwiesen. Leider wird durch die zunehmende Bürokratisierung
              selbst fortschrittliche Technologie ad absurdem geführt.
              MfG
              Klaus

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                #22
                Die unterhalten auch ein Gemeinschaftskonto bei meiner Hausbank, auf das sie sich ihre Renten

                überweisen lassen und von dem das deutsche Finanzamt auch die Steuern einzieht.

                Ergo haben sie ihre ID vor der Auswanderung erhalten UND schon ein Konto in D. gehabt.
                In „dem Falle“ hätte ich keinen Anlass gehabt hier zu schreiben.

                Mit freundlichen Grüßen

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                  #23
                  Natürlich finde ich eine digitale ID höchst notwendig und absolut nützlich. Wenn sie jedoch nur nutzbar ist für Leute die sie schon haben(!), dann MUSS darauf HERVORGEHOBEN hingewiesen werden.
                  NICHT ERST wenn man Einträge in gefühlte 270 Formulare vorgenommen hat…

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                    #24
                    Eine ID Nummer bekommen grundsätzlich nur Personen die in Deutschland mit Wohnsitz gemeldet oder in Deutschland (beschränkt) steuerpflichtig sind.
                    Eine ID auf Vorrat zu beantragen, bevor eine der beiden Optionen eintritt ist m. w. nicht möglich.
                    Mit freundlichen Grüßen

                    Beamtenschweiß
                    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                      #25
                      Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                      Eine ID Nummer bekommen grundsätzlich nur Personen die in Deutschland mit Wohnsitz gemeldet oder in Deutschland (beschränkt) steuerpflichtig sind.
                      Eine ID auf Vorrat zu beantragen, bevor eine der beiden Optionen eintritt ist m. w. nicht möglich.
                      Schön kurz, knapp, aber deutlich. Danke. Dann muss ich keine weiteren Versuche unternehmen und kann mich auf den eigentlichen Kern konzentrieren. D.
                      MvH
                      Klaus

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                        #26
                        Ergo haben sie ihre ID vor der Auswanderung erhalten UND schon ein Konto in D. gehabt.
                        Sicher nicht, die sind nämlich Anfang der 80-ger Jahre nach Kanada ausgewandert, auch das Konto haben sie erst bei Rentenbeginn eröffnet.

                        Hier noch ein Link zum Verfahren: https://www.finanzamt-rente-im-ausla...kationsnummer/
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #27
                          Ich zitiere aus der von Charlie24 verlinkten Fundstelle:

                          "Sollte dem Rentenversicherungsträger das maschinelle Anfrageverfahren zur Vergabe einer IdNr nicht bekannt sein oder sollte er Probleme bei der Übermittlung haben, kann er sich bei der Hotline der zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen - ZfA - (Telefon: 03381/21 22 23 90) oder auf deren Internetseite informieren."

                          Wow, das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen:

                          "Sollte dem Rentenversicherungsträger ... nicht bekannt sein oder sollte er Probleme bei der Übermittlung haben ..." soll der Rentenversicherungstäger (!) die ZfA anrufen !!! ???

                          Ein Amt in Deutschland muss einem anderen Amt erklären, was wie elektronisch-digital zu erledigen ist ...

                          was für ein Armutszeugnis für Deutschland ...

                          Kommentar


                            #28
                            Na dann freue Dich über Deine Zunge. Sie wird hier regelmäßig verwöhnt.

                            Kommentar


                              #29
                              Zitat von Klaus Martin Vogler Beitrag anzeigen
                              Was ist denn an 15 Jahre alten Steuerbescheiden so wichtig, dass man sie Ewigkeiten aufheben muss?
                              Das weiß man vorher leider nie so genau - besonders, wenn der Staat beteiligt ist.
                              Mir haben sie z.B. sehr geholfen, nachzuprüfen, ob bei mir eine Rentendoppelbesteuerung gegeben ist.

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                                #30
                                Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
                                Hallo Klaus Martin Vogler!

                                Empfänger von Versicherungsrenten werden alle paar Jahre angeschrieben und müssen einen "Lebendnachweis" vorlegen, i.d.R. Stempel und Unterschrift aus dem Rathaus!?
                                Warum Rathaus, da noch Gebühren zahlen, zur Beratungsstelle der DRV, die ist Siegel bevollmächtigt, da kostet es nix.

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