Lohnsteuerbescheinigung Zeile 36 wo eintragen?

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  • DonkiKonk
    Neuer Benutzer
    • 16.05.2024
    • 10

    #1

    Lohnsteuerbescheinigung Zeile 36 wo eintragen?

    Hallo, die Lohnsteuerbescheinigungen weisen in Zeile 36 "AN-Beitrag zur Zusatzversicherung" einen Betrag aus. Ist es günstig, diesen in Elster bei der Steuererklärung anzugeben oder hat dieser für normale Angestellte sowieso keine Auswirkungen?

    Falls man den Betrag angeben sollte, wo in Mein Elster ist die richtige Stelle dafür?

    Danke!
  • multi
    Erfahrener Benutzer
    • 03.01.2018
    • 4266

    #2
    Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile so um die 48, nur relevant bei erster Beitragszahlung vor 2005, aber steurlich oft nicht relevant, wegen Höchstbetrag sonstiger Vorsorgeaufwand.

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    • DonkiKonk
      Neuer Benutzer
      • 16.05.2024
      • 10

      #3
      Ist das folgende Zeile in Mein Elster?
      Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht mit Laufzeitbeginn und erster Beitragszahlung vor dem 1.1.2005 (auch steuerpflichtige Beiträge zu Versorgungs- und Pensionskassen) - ohne Altersvorsorgebeiträge, die in der Anlage AV geltend gemacht werden -

      Kommentar

      • multi
        Erfahrener Benutzer
        • 03.01.2018
        • 4266

        #4
        Ja natürlich.

        Kommentar

        • DonkiKonk
          Neuer Benutzer
          • 16.05.2024
          • 10

          #5
          Zählt das dann auch wie Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zu dem 1900€ Maximalbetrag mit rein?
          Man kann doch maximal 1900€ Vorsorgeaufwendungen absetzen oder?

          Mich verwirrt dass ich bei Google manchmal lese, dass der Höchstbetrag 26.527 € beträgt

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          • Picard777
            Erfahrener Benutzer
            • 02.05.2006
            • 7872

            #6
            Ohne den Betrag jetzt genau geprüft zu haben geht es dabei um die gesetzliche Rentenversicherung oder berufsständische Versorgungseinrichtungen mit der gesetzlichen RV vergleichbare Leistungen oder um Rürup-Renten (= § 10 Abs. 1 Nr. 2a EStG). Die 1.900 € betreffen aber Beiträge zu Versicherungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 oder 3a EStG, also "andere" Rentenversicherungen, insbesondere private Rentenversicherungen.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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