Alte Einkommensteuererklärung 2016 nicht auswählbar

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    Neuer Benutzer
    • 16.05.2024
    • 1

    #1

    Alte Einkommensteuererklärung 2016 nicht auswählbar

    Guten Tag,
    Ich muss eine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2016 nachreichen. Das Onlineformular lässt mich allerdings nur ab dem Jahr 2017 auswählen. Die Seite für das Jahr 2016 (https://www.elster.de/eportal/interp...gaben/est-2016) existiert nicht mehr. Wie kann ich nun noch die Steuererklärung für das Jahr 2016 erstellen?

    Schöne Grüße
  • multi
    Erfahrener Benutzer
    • 03.01.2018
    • 4266

    #2
    Mit Mein Elster nicht. Entweder du suchst eine Software, die 16 noch unterstützt oder musst auf den Formularserver der Finanzverwaltung zurück greifen und ausdrucken.

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45927

      #3
      Entweder du suchst eine Software, die 16 noch unterstützt
      Nicht so einfach zu zu finden.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • Laie123
        Erfahrener Benutzer
        • 07.04.2015
        • 263

        #4
        Screenshot (226).png
        Allerdings, ganz schön teuer.

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45927

          #5
          Allerdings, ganz schön teuer.
          Die Frage ist eher, ob diese Version bis jetzt Updates erhalten hat. Für die elektronische Übermittlung braucht man ja eine ERiC-Mindestversion.

          Sonst kann man die Erklärung nämlich nur ausdrucken und muss sie per Post übermitteln.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          • multi
            Erfahrener Benutzer
            • 03.01.2018
            • 4266

            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Nicht so einfach zu zu finden.
            Ich habe auch nichts gegenteiliges behauptet.

            Kommentar

            • Laie123
              Erfahrener Benutzer
              • 07.04.2015
              • 263

              #7
              Der Nachbar wurde aufgefordert Steuererklärungen von 2016 bis 2022 nachträglich abzugeben. Das zuständige FA hat allerdings, wegen Verjährung, die 2016 Erklärung im Rahmen einer Schätzung noch im Dezember 2023 zugesandt. Zu blieb mir, als unerlaubte Steuerhilfe, nur die Erledigung der Veranlagungen 2017 bis 2022. Waren allerdings nur 2 Renten einzutragen. Ging problemlos.
              Ab und zu kommt auch für die älteren Versionen ein Update, die Eric Schnittstelle betreffend..

              Was ich jetzt sagen wollte, für die 2016 Version kann ich jetzt nicht garantieren.

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              • Gpswanderer
                Erfahrener Benutzer
                • 23.06.2011
                • 184

                #8
                Hallo,
                rein infomative Frage:
                Wieso kann das Finanzamt noch so lange zurück Steuererklärungen verlangen ?
                Ich dachte immer mehr als 4 Jahre zurück geht nicht, wegen der Verjährung, das wäre dann nur bis 2020.
                Gruß Klaus

                Kommentar

                • Laie123
                  Erfahrener Benutzer
                  • 07.04.2015
                  • 263

                  #9
                  7 Jahre sind schon korrekt. Für eine genaue Erklärung gibt s hier kompetentere User.

                  Kommentar

                  • multi
                    Erfahrener Benutzer
                    • 03.01.2018
                    • 4266

                    #10
                    Zitat von Gpswanderer Beitrag anzeigen
                    Hallo,
                    rein infomative Frage:
                    Wieso kann das Finanzamt noch so lange zurück Steuererklärungen verlangen ?
                    Ich dachte immer mehr als 4 Jahre zurück geht nicht, wegen der Verjährung, das wäre dann nur bis 2020.
                    Erstens sind die vier Jahre bei Steuerverkürzung fünf und bei Steuerhinterziehung zehn Jahre, und weiterhin ist bei einer Pflichtveranlagung der Beginn der Verjährung bis zu drei Jahre verzögert.

                    2016 ist aber somit nur noch nicht verjährt, wenn mindestens Steuern verkürzt wurden.

                    Kommentar

                    • Beamtenschweiß
                      Erfahrener Benutzer
                      • 10.04.2014
                      • 3014

                      #11
                      Eine leichtfertige Steuerverkürzung nach § 378 Abgabenordnung (AO) i. V. m. § 370 AO liegt grundsätzlich vor, wenn der Tatbestand der Pflichtveranlagung erfüllt ist und keine Erklärung eingereicht wurde.
                      Mit freundlichen Grüßen

                      Beamtenschweiß
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