Hallo,
als außergewöhnliche Belastungen können ja auch Krankheitskosten angegeben werden, die wiederrum das zu versteuernde Einkommen verringern. Zu den Krankheitskosten zählen anscheinend auch Fahrtkosten zu Arzt oder Therapie etc. Entweder mit den tatsächlich angefallenen Fahrtkosten (zb Taxi) oder pauschal mit 0,30€ je gefahrenen Kilometer.
Ist das soweit richtig?
Sind diese Fahrtkosten auch dann absetzbar, wenn man ein Teil des Jahres als Arbeitnehmer angestellt war und somit den Arbeitnehmer Pauschbetrag in Anspruch nehmen kann UND ein Teil des Jahres Krankengeld bezieht und währendessen in Therapie ist? Oder ist das nicht möglich?
Weil theoretisch hat man im AN-Pauschbetrag ja schon eine Fahrtkostenpauschale mit drin, die theoretisch auch für die Arztbesuche gelten könnte?
Falls man die Fahrtkosten zu Arzt/Therapie ansetzen kann, wie berechnen sich diese?
Muss da konkret jeder Tag nachgewiesen werden oder reicht da eine überschlägige Rechnung?
Im Schnitt lagen pro Woche etwa 2 Therapiesitzungen an. Manchmal weniger, aufgrund Ferien und manchmal mehr, wenn zusätzlich noch Arztbesuche o.ä. anstanden.
Kann man dann einfach im Schnitt mit 2 pro Woche rechnen und das anteilig aufs Jahr hochrechnen oder braucht man die konkrete Anzahl an Tage / mit Datum?
als außergewöhnliche Belastungen können ja auch Krankheitskosten angegeben werden, die wiederrum das zu versteuernde Einkommen verringern. Zu den Krankheitskosten zählen anscheinend auch Fahrtkosten zu Arzt oder Therapie etc. Entweder mit den tatsächlich angefallenen Fahrtkosten (zb Taxi) oder pauschal mit 0,30€ je gefahrenen Kilometer.
Ist das soweit richtig?
Sind diese Fahrtkosten auch dann absetzbar, wenn man ein Teil des Jahres als Arbeitnehmer angestellt war und somit den Arbeitnehmer Pauschbetrag in Anspruch nehmen kann UND ein Teil des Jahres Krankengeld bezieht und währendessen in Therapie ist? Oder ist das nicht möglich?
Weil theoretisch hat man im AN-Pauschbetrag ja schon eine Fahrtkostenpauschale mit drin, die theoretisch auch für die Arztbesuche gelten könnte?
Falls man die Fahrtkosten zu Arzt/Therapie ansetzen kann, wie berechnen sich diese?
Muss da konkret jeder Tag nachgewiesen werden oder reicht da eine überschlägige Rechnung?
Im Schnitt lagen pro Woche etwa 2 Therapiesitzungen an. Manchmal weniger, aufgrund Ferien und manchmal mehr, wenn zusätzlich noch Arztbesuche o.ä. anstanden.
Kann man dann einfach im Schnitt mit 2 pro Woche rechnen und das anteilig aufs Jahr hochrechnen oder braucht man die konkrete Anzahl an Tage / mit Datum?
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