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Fahrtkosten zu Arzt / Therapie - Außergewöhnliche Belastung?

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    Fahrtkosten zu Arzt / Therapie - Außergewöhnliche Belastung?

    Hallo,

    als außergewöhnliche Belastungen können ja auch Krankheitskosten angegeben werden, die wiederrum das zu versteuernde Einkommen verringern. Zu den Krankheitskosten zählen anscheinend auch Fahrtkosten zu Arzt oder Therapie etc. Entweder mit den tatsächlich angefallenen Fahrtkosten (zb Taxi) oder pauschal mit 0,30€ je gefahrenen Kilometer.

    Ist das soweit richtig?

    Sind diese Fahrtkosten auch dann absetzbar, wenn man ein Teil des Jahres als Arbeitnehmer angestellt war und somit den Arbeitnehmer Pauschbetrag in Anspruch nehmen kann UND ein Teil des Jahres Krankengeld bezieht und währendessen in Therapie ist? Oder ist das nicht möglich?

    Weil theoretisch hat man im AN-Pauschbetrag ja schon eine Fahrtkostenpauschale mit drin, die theoretisch auch für die Arztbesuche gelten könnte?

    Falls man die Fahrtkosten zu Arzt/Therapie ansetzen kann, wie berechnen sich diese?
    Muss da konkret jeder Tag nachgewiesen werden oder reicht da eine überschlägige Rechnung?
    Im Schnitt lagen pro Woche etwa 2 Therapiesitzungen an. Manchmal weniger, aufgrund Ferien und manchmal mehr, wenn zusätzlich noch Arztbesuche o.ä. anstanden.

    Kann man dann einfach im Schnitt mit 2 pro Woche rechnen und das anteilig aufs Jahr hochrechnen oder braucht man die konkrete Anzahl an Tage / mit Datum?

    #2
    Zitat von DonkiKonk Beitrag anzeigen
    Weil theoretisch hat man im AN-Pauschbetrag ja schon eine Fahrtkostenpauschale mit drin, die theoretisch auch für die Arztbesuche gelten könnte?
    Der Werbungskostenpauschbetrag betrifft nur Werbungskosten.

    Natürlich kannst Du nur Fahrten geltend machen, die tatsächlich durchgeführt worden sind.

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      #3
      Du kannst als allgemeine außergewöhnliche Belastungen Fahrtkosten zu Arzt und Therapien mit den tatsächlichen Kosten oder bei Fahrten mit dem eigenen PKW mit 0,30 € pro km geltend machen. Die Anzahl der Fahrten solltest Du anhand des Terminkalenders ermitteln und am Besten in einer Tabelle darstellen. Auch Fahrten zur Apotheke, Eigenbeteiligungen bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln, tatsächliche Kosten bei rezeptfreien Arzneimitteln kommen hinzu. Manche Apotheken bieten hier die Möglichkeit einer Sammelquittung wenn man als Kunde registriert ist. Die Techniker Krankenkasse stellt eine Zusammenstellung der abgerechneten Medikamente mit den Eigenbeteiligungen aus. Das wird bei anderen Krankenkassen ähnlich sein. Besonders hohe Eigenbeteiligungen gibt es meistens beim Zahnarzt, z. B. professionelle Zahnreinigung, Zahnersatz, oder bei orthopädischen Einlagen. Auch z. B. Teilnehmergebühren für Selbsthilfegruppen oder gezielt auf die Erkrankung ausgerichteten Sportangebote gehören dazu.

      Es gilt auch hier das Jahresprinzip, alles was in dem betreffenden Jahr angefallen ist kannst Du angeben. Es kommt nicht darauf an, ob in dem Jahr eine Beschäftigung vorlag oder Krankengeld bezogen wurde.

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        #4
        Vielleicht solltest Du Dir erst einmal anschauen, ob sich das Ganze steuerlich überhaupt auswirkt und ob Du Dir deshalb überhaupt tiefschürfende Gedanken machen musst. Es gibt nach § 33 Abs. 3 EStG eine zumutbare Belastung, die Deine außergewöhnlichen Belastungen erst übersteigen müssen. Gebe mindestens 1 € Krankheitskosten ein und lasse die Steuer mal berechnen. Dann sollte Deine zumutbare Belastung in der Berechnung ausgewiesen sein.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Na ja, aus einem anderen Post wissen wir, dass es um die Steuererklärung seines Vaters geht, der lange Zeit nur Lohnersatzleistungen bezogen hat, die in die Bemessung der zumutbaren Belastung NICHT eingehen. Die zumutbare Belastung dürfte unter 500 € liegen, so dass schon eine ordentliche Zahnarztrechnung reichen würde, um drüber zu kommen.

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            #6
            Sie liegt nach der Elster Berechnung bei 640€

            Mit Zahnarztkosten, verschriebene Medikamente und Zuzahlung, Fahrten usw ist das locker überschritten
            Ich rechne es gerade zusammen und trage es dann in Elster ein

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              #7
              ok, ich hatte bei der zumutbaren Belastung mit dem Einkommen gerechnet, richtig ist aber 5% vom Gesamtbetrag der Einkünfte. Das kommt hin. Dann muss er ja wenigstens nichts nachzahlen.

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