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Zugriff nicht möglich: „Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM)“

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    Zugriff nicht möglich: „Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM)“

    Ich versuche, die Lohnsteuerbescheinigung von einem früheren Arbeitgeber einzuholen, der jetzt zahlungsunfähig ist, um meine Steuererklärung einzureichen.

    Ich versuche, das Formular „Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM)“ zu verwenden. Wenn ich jedoch versuche, auf das Formular zuzugreifen, erhalte ich die Fehlermeldung „Keine Zugriffsberechtigung oder Sitzung beendet“.

    Anscheinend verfügt mein Konto nicht über die Berechtigung, auf dieses Formular zuzugreifen. Was kann ich tun?

    #2
    Ohne dass ich es wirklich wüsste, ich nehme dann an, dass der Abruf der ELSTAM-Daten nur mit einem Zertifikat auf Identifikationsnummer funktioniert.

    Allerdings möchtest Du ja offenbar nicht die ELSTAM-Daten haben, sondern die Lohnsteuerbescheinigung. Die kann man unter https://www.elster.de/eportal/wizard...1/eingabeseite abrufen. Es ist auch mit Hilfe des Dreipunktemenüs möglich, die Daten direkt in eine Steuererklärung einzufüllen.

    Aber auch für den Bescheinigungsabruf braucht man wahrscheinlich ein Zertifikat auf Basis der ID-Nummer.

    Kommentar


      #3
      Was für ein Benutzerkonto hast Du denn konkret ? Hast du ein Zertifikat ?

      Ganz unabhängig davon: Wenn der Arbeitgeber pleite ist, besteht natürlich auch die Gefahr, dass er überhaupt keine Lohnsteuerbescheinigung an das Finanzamt übermittelt hat. Und du kannst dort nur abrufen, was das Finanzamt selbst hat ...
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        @Picard777 Ich habe ein Unternehmerkonto bei elster, da ich zuvor selbständig tätig war

        Nachdem ich mehr gelesen habe, vermute ich, dass dies das Problem sein könnte – ist es möglich, sich erneut als Privatperson zu registrieren, und würde das das Problem lösen?

        Kommentar


          #5
          ist es möglich, sich erneut als Privatperson zu registrieren, und würde das das Problem lösen?
          Du kannst dich mit deiner persönlichen Steuer-ID neu registrieren. Das löst dein Problem, falls der AG eine Lohnsteuerbescheinigung übermittelt hat.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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