Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung (ESt 1 B)

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  • Kismu
    Neuer Benutzer
    • 20.06.2017
    • 10

    #1

    Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung (ESt 1 B)

    Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung (ESt 1 B)
    Einkünfte zur Vemietung und Verpachtung
    Was soll unter Einzelangaben, 1. Eintrag, in Zeile 11 in das Feld 'Bezeichnung' eingetragen werden?
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45928

    #2
    Was soll unter Einzelangaben, 1. Eintrag, in Zeile 11 in das Feld 'Bezeichnung' eingetragen werden?
    Welches Jahr, welches Formular ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • Kismu
      Neuer Benutzer
      • 20.06.2017
      • 10

      #3
      Steuer für 2023
      Formular: Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung (ESt 1 B)

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      • L. E. Fant
        Erfahrener Benutzer
        • 20.09.2013
        • 15381

        #4
        ESt 1 B:

        image.png

        Anlage V:

        image.png







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        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45928

          #5
          Die Beschriftung von Zeile 11 des Hauptvordrucks lautet bei mir: Telefonische Rückfragen tagsüber unter Nummer
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          • L. E. Fant
            Erfahrener Benutzer
            • 20.09.2013
            • 15381

            #6
            Tatsächlich. Gleich zu Anfang, vor den Zeilen 3 bis 10.

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            • Kismu
              Neuer Benutzer
              • 20.06.2017
              • 10

              #7
              Hier der genaue Pfad:
              Anlage V-Sonstige: Weitere Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung > 1 - Anteile an Einkünften laut gesonderter und einheitlicher Feststellung aus: Wenn man hier auf 'Weitere Daten hinzufügen' klickt, z.B. weiter unten bei Bauherren- /Erwerbsgemeinschaften steht vor dem oberen Feld der neuen Eingabemaske 'Bezeichnung'.
              Was soll man da eintragen?

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              • Kismu
                Neuer Benutzer
                • 20.06.2017
                • 10

                #8
                Trage ich da z.B. Vermietung ein?

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                • L. E. Fant
                  Erfahrener Benutzer
                  • 20.09.2013
                  • 15381

                  #9
                  Du machst also die Steuererklärung für eine Gesellschaft, die an einer Bauherren-/Erwerbsgemeinschaft beteiligt ist. Dann solltest Du natürlich auch angeben, wie diese zweite Gemeinschaft heißt.

                  Kommentar

                  • Kismu
                    Neuer Benutzer
                    • 20.06.2017
                    • 10

                    #10
                    Ich mache die Steuererklärung für die Einnahmen von einem Mietshaus, das mir und meinem Sohn gehört. Mein Sohn ist zu einem Drittel beteiligt und ich zum Rest von zwei Drittel. Ich frage mich gerade, ob ich die 'Anlage V - Sonstige' überhaupt ausfüllen muss, da ich in Anlage V schon alles angegeben habe.

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                    • L. E. Fant
                      Erfahrener Benutzer
                      • 20.09.2013
                      • 15381

                      #11
                      Für welche Zwecke die Anlage V - Sonstige gedacht ist, kann man aus den Bezeichnungen der Teilseiten erkennen:

                      image.png

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                      • Charlie24
                        Erfahrener Benutzer
                        • 14.03.2014
                        • 45928

                        #12
                        Ich frage mich gerade, ob ich die 'Anlage V - Sonstige' überhaupt ausfüllen muss, da ich in Anlage V schon alles angegeben habe.
                        Die Frage ist berechtigt. Die Anlage V-Sonstige brauchen dein Sohn und du nur bei der eigenen Einkommensteuererklärung.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        • Kismu
                          Neuer Benutzer
                          • 20.06.2017
                          • 10

                          #13
                          Habt Dank für eure Hilfe!

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