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Erbschaft in Einkommensteuererklärung angeben oder gehört das woanders hin?

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    Erbschaft in Einkommensteuererklärung angeben oder gehört das woanders hin?

    Hallo,
    der Vater eines sehr guten Kumpels verstarb vergangenes Jahr plötzlich und unerwartet.

    Für die ausstehende Einkommensteuererklärung für das Jahr 2023 habe ich meinem Kumpel meine Hilfe angeboten.

    Nun kam gleich zu Beginn die Frage auf, ob er und seine Schwester (zusammen die Alleinerben, die Mutter verstarb bereits Jahre zuvor) die Erbschaft auch irgendwie und irgendwo in der Einkommensteuererklärung angeben müssen.

    Ich habe das mal gegoogelt und bin der Meinung, dass dies nicht in die Einkommensteuererklärung gehört, bin mir aber nicht ganz sicher.

    Wer hat einen Hinweis?
    Vorab vielen Dank.
    Zuletzt geändert von Accessdenied; 18.05.2024, 17:30.

    #2
    ... die Erbschaft auch irgendwie und irgendwo in der Einkommensteuererklärung angeben müssen.
    Normalerweise nein ! Es gibt seltene Ausnahmen, wenn z. B. zum Erbe ein Betrieb gehört hätte, der dann mit Gewinn veräußert worden wäre.

    In solchen Fällen kann es zu einer Doppelbelastung kommen, wenn neben der Einkommensteuer für den Veräußerungsgewinn auch Erbschaftsteuer

    angefallen wäre.

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      In die Einkommensteuererklärung gehören Einkünfte, keine Vermögenserwerbe (abgesehen von den oben genannten Ausnahmefällen).

      Wenn allerdings der Kumpel und seine Schwester Vermögensgegenstände wie Immobilien, Aktien, Kontoguthaben erworben haben dann sind die Einkünfte aus diesen Vermögensgegenständen (Miete, Veräußerungsgewinne, Zinsen) ab dem Erbfall den beiden zuzurechnen. Sie müssten dann als Erbengemeinschaft, wenn sie das Vermögen noch nicht auseinandergesetzt haben, ggf. eine Erklärung zur gesondreten und einheitlichen Feststellung dieser Einkünfte abgeben. Natürlich nur wenn es aus dem noch nicht auseinandergesetzten Vermögen Einkünfte gibt. Ansonsten muss das jeder für sich selbst versteuern.

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        #4
        Danke für eure schnellen Antworten.

        So hab ich das bei meiner Google-Recherche auch verstanden. Nur bin ich bei so Dingen immer vorsichtig, besonders dann, wenn ich anderen Leuten meinen Rat geben soll.

        Einen Betrieb gibt es nicht, eigentlich ganz normale, durchschnittliche Familie, wo, nachdem der letzte Elternteil gegangen ist, ein Haus und etwas Erspartes übrigbleiben.

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          #5
          Du weist aber, dass Steuerberatung nur Steuerberatern erlaubt ist? Und weißt jetzt vielleicht auch einen der Gründe dafür?
          Zuletzt geändert von L. E. Fant; 21.05.2024, 21:29.

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            #6
            Hallo Accessdenied und alle Interessierte:

            Schauen Sie sich einfach noch die "Anlage Sonstiges" an ... aber wird wohl gem. Ihren Ausführungen nicht relevant sein ...

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              #7
              Hallo,
              sorry für die verspätete Rückmeldung.

              Ich hab meinem Kumpel nun empfohlen, beim örtlichen Lohnsteuerhilfeverein gg. entsprechende Gebühr Unterstützung einzuholen.

              Oder aber einen Steuerberater zu beauftragen.

              Bei den o.g. Kriterien wie Einkünfte aus Vermögensgegenständen wird es mir dann doch zu komplex. Und wenn ich keine Ahnung hab, lasse ich generell lieber die Finger weg. So meine Einstellung. Mir wäre es lediglich darum gegangen, ihn bei seiner Erklärung behilflich zu sein. Was sicherlich auch funktioniert hätte, wäre da nicht die Sache mit der Erbschaft.

              Danke allen Beteiligten für die Beiträge.

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