Bereits gezahlte Umsatzsteuer wo eintragen?

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  • GS84
    Neuer Benutzer
    • 19.05.2024
    • 14

    #1

    Bereits gezahlte Umsatzsteuer wo eintragen?

    Hallo, ich habe in 2022 für Einnahmen aus 2 Quartalen die Umsatzsteuer an das Finanzamt überwiesen und für 2 Quartale eine Erstattung erhalten, weil ich da nur Ausgaben und keine Einnahmen zum Steuersatz von 19 Prozent hatte. Jetzt will ich meine Umsatzsteuer abgeben und frage mich wo ich bereits gezahlte Umsatzsteuer eintragen kann? Denn ganz am Ende erscheint vor dem Butto "prüfen" nicht 0. DANKE
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45996

    #2
    Du musst das Vorauszahlungssoll des Jahres 2022 eintragen. ziemlich am Ende des Formulars
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • GS84
      Neuer Benutzer
      • 19.05.2024
      • 14

      #3
      Danke für die schnelle Antwort Charlie24 ! Das bedeutet das Vorauszahlungssoll ist die Summe, die ich an das Finanzamt schon überwiesen habe (so, wie es auch unten in den PDF vom Übermittlungsprotoll der Umsatzsteuervoranmeldungen steht)? Was mache ich mit den zwei Beträgen, die mir vom Finanzamt erstattet wurden für die zwei anderen Quartale? Ziehe ich die Summe ab von der Summe, die ich überwiesen hatte?

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      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45996

        #4
        Ziehe ich die Summe ab von der Summe, die ich überwiesen hatte?
        Richtig, es ist der Saldo aus Vorauszahlungen und Erstattungen zu bilden. In der Hilfe heißt es:

        Vorauszahlungssoll ist die Summe der angemeldeten bzw. festgesetzten Umsatzsteuer-Vorauszahlungen/Überschüsse aus dem Voranmeldungsverfahren
        einschließlich der Sondervorauszahlung für die Dauerfristverlängerung. Ob die Vorauszahlungen bereits entrichtet sind oder ob das Finanzamt einen Überschuss
        bereits ausgezahlt hat, ist für das Vorauszahlungssoll ohne Bedeutung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        • GS84
          Neuer Benutzer
          • 19.05.2024
          • 14

          #5
          Danke. Und habe ich die Erstattungen für die Quartale in 2022 auch dann zu berücksichtigen, wenn die Erstattungen erst in 2023 erfolgten/ auf meinem Konto eingingen? Oder muss ich das dann in der Erklärung für 2023 angeben?

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          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45996

            #6
            ... auch dann zu berücksichtigen, wenn die Erstattungen erst in 2023 erfolgten/ auf meinem Konto eingingen?
            Natürlich, auf den Erstattungszeitpunkt kommt es bei der Umsatzsteuer nicht an. Bei der EÜR allerdings schon, da gilt die 10-Tageregel.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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            • GS84
              Neuer Benutzer
              • 19.05.2024
              • 14

              #7
              Danke Charlie!

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              • GS84
                Neuer Benutzer
                • 19.05.2024
                • 14

                #8
                Ich scheine Probleme zu haben die Logik zu begreifen und entschuldige mich vorab, wenn es für jmd., der auf diesem Gebiet sehr bewandert ist, absurd klingen mag. Ich hoffe dennoch auf Hilfe.
                Ich muss hinzu fügen, dass bei mir Dyskalkulie diagnostiziert ist und ich es manchmal schwer habe mit den Zahlen.

                Also: Zeile 38 "Umsatz aus Lieferungen oder sonstigen Leistungen": 22.400 €, Steuer: 4.256€

                Einschub: soweit, so gut. Habe in den beiden Teilrechnungen jeweils 2128 Euro Umsatzsteuer ausgewiesen.

                Zeile 122: "Vorsteuerbeträge aus Rechnungen": 287,59 € (22,18€, 78,48€ (Erstattung in 2023), 186,93€, 16,76€ (Erstattung in 2023))

                Zeile 160: "Verbleibender Betrag": 3.968,41 €

                Ich habe:
                • Für 1. Quartal 2.105,82 € überwiesen, weil ich in Zeile 66 bei Umsatzsteuervoranmeldung 22,18 € hatte.
                • Für 2. Quartal, keine Einnahmen, nur Ausgaben (Steuer aus Rechnungen 78,48€)
                • Für 3. Quartal 1.941.07 € überwiesen, weil ich in Zeile 66 bei Umsatzsteuervoranmeldung 186,93€ hatte.
                • Für 4. Quartal, keine Einnahmen, nur Ausgaben (Steuer aus Rechnungen 16,76€)
                WAS IST NUN IN ZEILE 167 und 168 einzutragen?

                Danke vorab.

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                • L. E. Fant
                  Erfahrener Benutzer
                  • 20.09.2013
                  • 15394

                  #9
                  Die Zeile 167 wird ja automatisch befüllt.

                  In Zeile 168 gehört, wie Charlie schon gesagt hat, das Vorauszahlungssoll. Also die Summen der vier Voranmeldungen für 2022. Egal wie viel davon schon bezahlt oder erstattet worden ist.

                  Kommentar

                  • GS84
                    Neuer Benutzer
                    • 19.05.2024
                    • 14

                    #10
                    Ok. Das heisst, ich muss 2.105,82 und 1941,07 addieren und die 78,48€ und 16,76€ davon abziehen?

                    Kommentar

                    • L. E. Fant
                      Erfahrener Benutzer
                      • 20.09.2013
                      • 15394

                      #11
                      Wenn die oben angeführten Zahlungen und Erstattungen identisch mit den vorangemeldeten bzw. festgesetzten Beträgen ist dann Ja.

                      Kommentar

                      • Charlie24
                        Erfahrener Benutzer
                        • 14.03.2014
                        • 45996

                        #12
                        Ich komme bei den Vorsteuerbeträgen allerdings auf 304,35 € und beim Vorauszahlungssoll auf 3.951,65 €.

                        Die untere Zeile 167 kann man leer lassen.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        • L. E. Fant
                          Erfahrener Benutzer
                          • 20.09.2013
                          • 15394

                          #13
                          Nachgerechnet hab ich allerdings nicht , im Posting # 11 nur konkret die Frage aus # 10 beantwortet.

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                          • Charlie24
                            Erfahrener Benutzer
                            • 14.03.2014
                            • 45996

                            #14
                            Nachgerechnet hab ich allerdings nicht
                            Ich inzwischen schon, wenn auch nicht mit großer Begeisterung. Aber bei so wenig Zahlen geht das schon mal.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar

                            • GS84
                              Neuer Benutzer
                              • 19.05.2024
                              • 14

                              #15
                              Ich bin gerührt und dankbar, dass zwei Menschen gerade die Geduld und Zeit aufbringen sich mit meiner Problematik auseinander zu setzen. Danke für den Hinweis 304,35€. Es wurde nun in Zeile 167 automatisch 3951,65 € eingetragen.
                              Auf meine Frage aus # 10 hab ich in # 11 verstanden, dass ich die 2.105,82 und 1941,07 addiere und die 78,48€ und 16,76€ davon abziehe.
                              Da kommt 3951,65 € raus!! Dasselbe. Welchen Sinn hat das?
                              Also trage ich jetzt 3951,65 in 168 ein

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