Hallo, bei der Abgabe der Umsatzsteuer für das Jahr 2022 werden all jene Ausgaben und Einnahmen berücksichtigt, für die Umsatzsteuer in den Rechnungen (Einnahmen) ausgewiesen wurden und für die Rechnungen (Ausgaben, in denen die Umsatzsteuer ebenso ausgewiesen wurde).
Finden diese Ausgaben auch bei der EÜR dann nochmal Berücksichtigung und wenn ja der Betrag dann mit oder ohne Umsatzsteuer?
Entsprechend auch in Bezug auf Est unbeschränkt wo der Gewinn insgesamt angegeben wird.
Ich hatte Einnahmen aus Gewerbebetrieb (mit Pflicht zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen) und ich hatte Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit, die aber zur Übungsleiterpauschale zählen, weil ich in einem Verein Kinder unterrichtet habe.
Werden bei EÜR und Est bei der Ermittlung des Gewinns auch die Ausgaben berücksichtigt, die bei der Umsatzsteuererklärung berücksichtig wurden und wenn ja mit oder ohne die 19 Prozent?
Finden diese Ausgaben auch bei der EÜR dann nochmal Berücksichtigung und wenn ja der Betrag dann mit oder ohne Umsatzsteuer?
Entsprechend auch in Bezug auf Est unbeschränkt wo der Gewinn insgesamt angegeben wird.
Ich hatte Einnahmen aus Gewerbebetrieb (mit Pflicht zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen) und ich hatte Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit, die aber zur Übungsleiterpauschale zählen, weil ich in einem Verein Kinder unterrichtet habe.
Werden bei EÜR und Est bei der Ermittlung des Gewinns auch die Ausgaben berücksichtigt, die bei der Umsatzsteuererklärung berücksichtig wurden und wenn ja mit oder ohne die 19 Prozent?
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