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Anlage KAP-INV - Vorabsteuerpauschale aus ETFs richtig eingeben

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    Anlage KAP-INV - Vorabsteuerpauschale aus ETFs richtig eingeben

    Hallo allerseits,

    im Jahr 2023 habe ich theoretische Gewinne bei einem thesaurierende ETF gemacht. Die Bank berechnete eine Vorabpauschale, die ich durch den Sparerpauschbetrag vollständig abgedeckt habe. Online habe ich gelesen, dass die Vorabpauschale in der Einkommensteuererklärung anzugeben ist; in der Elster-Hilfe für 2023 steht allerdings für die betreffenden Zeilen 9-13 in Anlage KAP-INV: "Aufgrund eines negativen Basiszinses wird im Jahr 2023 keine Vorabpauschale ermittelt".
    Die Zeilen gibt es in Elster für 2023 auch gar nicht - wo kann ich dann die Vorabpauschale angeben? Oder gebe ich meinen verwendeten Sparerpauschbetrag in Zeile 17 in Anlage KAP (In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag, der auf die in der Anlage KAP nicht erklärten Kapitalerträge entfällt) an? Muss/kann ich sonst noch wo die Vorabpauschale angeben?

    Jede Hilfe ist sehr willkommen, danke im Voraus!

    #2
    Für den Veranlagungszeitraum 23 kann es gar keine zu berücksichtigende Vorabpauschale geben, da es 22 keinen positiven Basiszinssatz gab.

    Was du wahrscheinlich meinst, ist, dass für 2023 eine Vorabpauschale berechnet wurde, diese gilt aber bekanntlich am ersten Banktag 24 als zugeflossen und ist daher natürlich erst nächstes Jahr relevant.

    Dass KAP-Inv nur Fonds betrifft, die im Ausland liegen, weißt du ja sicher.

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      #3
      Was du wahrscheinlich meinst, ist, dass für 2023 eine Vorabpauschale berechnet wurde, diese gilt aber bekanntlich am ersten Banktag 24 als zugeflossen und ist daher natürlich erst nächstes Jahr relevant.
      Richtig, genau das meine ich. Anderswo las ich allerdings "Wenn Dein ETF 2023 ordentlich gestiegen ist, musst Du Anfang 2024 die Vorabpauschale versteuern." (https://www.finanztip.de/indexfonds-...orabpauschale/)
      Deswegen war ich unsicher, ob es nicht doch für die Steuererklärung für 2023 relevant ist.

      Dass KAP-Inv nur Fonds betrifft, die im Ausland liegen, weißt du ja sicher.
      Sind globale ETFs mit Sitz in Irland. Aber danke für den Hinweis

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        #4
        ... musst Du Anfang 2024 die Vorabpauschale versteuern.
        Stimmt doch, wo siehst du da einen Widerspruch ?

        Sind globale ETFs mit Sitz in Irland
        Ja und ? Sitzt deine Bank / dein Broker in Irland oder in Deutschland ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Stimmt doch, wo siehst du da einen Widerspruch ?
          Weil multi meinte, dass es erst nächstes Jahr relevant wird... bin zugegeben nun etwas verwirrt. Muss ich das jetzt in der Erklärung für 2023 angeben und wenn ja, wo?

          Ja und ? Sitzt deine Bank / dein Broker in Irland oder in Deutschland ?
          Oha, offenbar bin ich da auch falsch... der Broker ist Scalable Capital, die Bank dazu sitzt in D. D.h. keine KAP-INV.

          Bleibt aber nachwievor meine Frage: Gebe ich meinen verwendeten Sparerpauschbetrag für den ETF in Zeile 17 in Anlage KAP an?

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            #6
            Wenn die Vorabpauschale 2024 bezahlt worden ist, dann gehört sie natürlich in die Steuererklärung für 2024, die nächstes Jahr abzugeben ist.

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              #7
              Zitat von RandomWalk Beitrag anzeigen
              Weil multi meinte, dass es erst nächstes Jahr relevant wird... bin zugegeben nun etwas verwirrt.
              2024 zugeflossene oder als zugeflossen geltende Erträge müssen nach Zu- und Abflussprinzip im Veranlagungszeitraum 2024 erklärt werden, und die Erklärung dafür füllt man natürlich nächstes Jahr aus.

              Und bei einem deutschen Broker unterliegt die Vorabpauschale der deutschen Abgeltungssteuer bzw. wird auf den Freistellungsauftrag angerechnet. Insofern lässt man von KAP Inv die Finger.

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                #8
                Alles klar, danke euch allen für die rasche Hilfe!!

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                  #9
                  Zitat von RandomWalk Beitrag anzeigen
                  im Jahr 2023 habe ich theoretische Gewinne bei einem thesaurierende ETF gemacht. Die Bank berechnete eine Vorabpauschale, die ich durch den Sparerpauschbetrag vollständig abgedeckt habe. Online habe ich gelesen, dass die Vorabpauschale in der Einkommensteuererklärung anzugeben ist
                  Kann nicht nachvollziehen, warum die erhobene Vorabpauschale in der Einkommensteuererklärung erfasst werden soll, wenn diese wie gewöhnliche Kapitaleträge korrekt mit ausreichendem Sparerpauschbetrag verrechnet wurde oder vom Verrechnungskonto eingezogen wurde. Beim Fonds-Verkauf wird der realisierte Gewinn bankintern um den fiktiven Gewinn, der bereits mit der Vorabpauschale versteuert wurde, verringert. Die Berechnung, Abführung und spätere Berücksichtigung der Vorabpauschale übernimmt in diesem Fall komplett die inländische, depotführende Bank. Warum dann in KAP angeben?
                  Zuletzt geändert von Kent; 20.05.2024, 23:12.
                  mfg. - Kent

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