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Gemeinsame Vorauszahlung für die Einzelveranlagung anteilig anrechnen lassen.

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    Gemeinsame Vorauszahlung für die Einzelveranlagung anteilig anrechnen lassen.

    Hallo,

    meine Einkommensteuervorauszahlungen 2023 sind unter unserer gemeinsamen Einkommensteuernummer festgesetzt und geleistet worden. Nun möchte ich die Einkommensteuererklärung 2023 Einzelveranlagt abgeben. Die Vorauszahlungen werden aber nicht automatisch unter meiner Steuernummer für die Einzelveranlagung anteilig abgezogen. Gibt es eine Möglichkeit über Elster oder TAX2023, die bereits geleistete Vorauszahlungen teilweise anrechnen lassen oder muss man sich direkt an das Finanzamt wenden? Eine weitere Frage wäre, muss ich erst die Steuererklärung als Einzelveranlagt abgeben und im Nachhinein um eine Korrektur bitten oder vor der Steuererklärung die anteilige Anrechnung beantragen?

    #2
    Zitat von arses Beitrag anzeigen
    Die Vorauszahlungen werden aber nicht automatisch unter meiner Steuernummer für die Einzelveranlagung anteilig abgezogen.
    Woraus schließt Du das?

    Ich würde das im Voraus abklären. Zuerst mit dem Ehepartner. Es kann ja einer durchaus an den anderen überweisen, wenn die Aufteilung anders passiert als sie als richtig empfunden wird.

    Ansonsten ist natürlich auch eine Abklärung im Voraus mit dem Finanzamt möglich.

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      #3
      Das FA muss im Fall der Einzelveranlagung die gemeinsamen Vorauszahlungen aufteilen. Du musst da nichts machen, den Ärger hat das FA.

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        #4
        Hallo arses und Interessierte!

        Diese Thema ist "eine ziemlich komplizierte Kiste":
        - wann wurde bezahlt,
        - wann wurde dem Finanzamt die Trennung bekanntgegeben,
        - gab es einen für das Finanzamt ersichtlichen "Tilgungswillen" bei den Zahlungen.

        Je nach Höhe der Vorauszahlungen kann es "richtig heftige Verwerfungen" auch zivilrechtlich geben, wenn die Anwälte da nicht aufgepasst haben ... und die Aussage von Kloebi "den Ärger hat das FA" ist deshalb definitiv und leider falsch!

        Zum Einlesen, damit Sie mit dem Finanzbeamten besser kommunizieren können, nachfolgend zwei Links:

        https://www.bischoffundpartner.de/tr...vorschuss.aspx

        https://dejure.org/dienste/vernetzun...2%20K%20715/17

        oder vielleicht doch gleich zum Steuerberater und/oder dem Scheidungsanwalt gehen und dieses Problem mit Ihrer Frau "durchgängig" einkommensteuerlich und zivilrechtlich besprechen und regeln!
        Zuletzt geändert von Uwe64; 21.05.2024, 23:08.

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          #5
          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

          Woraus schließt Du das?
          ich habe über TAX2023 meine Lohnsteuererklärung berechnen lassen und am Ende hatte ich eine heftige Nachzahlung. Abgeschickt habe sie aber noch nicht.


          Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen

          - wann wurde bezahlt,
          - wann wurde dem Finanzamt die Trennung bekanntgegeben,
          - gab es einen für das Finanzamt ersichtlichen "Tilgungswillen" bei den Zahlungen.
          Die Vorauszahlungen werden Quartalsweise bezahlt. Zuletzt im März und die nächste im Juni fällig.
          Wir haben uns nicht getrennt, ich möchte nur eine Einzelveranlagung.
          Der Steuerberater sagte mir, dass das Finanzamt erst nach Einreichung der separate Steuererklärung über Wechsel zur Einzelveranlagung erfährt, informieren muss man sie vorher nicht.
          Ich müssten mich zur teilweisen Anrechnung der geleisteten Vorauszahlungen im Rahmen Ihrer über Elster selbst eingereichten Einkommensteuererklärung an das Finanzamt wenden und die Anrechnung meines Teils geleisteten Vorauszahlungen separat beantragen.
          Das könnte Ich über Elster über eine sogenannte „sonstige Nachricht“ and das Finanzamt machen oder aber auch per E-Mail oder Brief. Bin leider heute telefonisch beim FA nicht durchgekommen.
          Das kommt zwar nicht häufig vor, aber so kompliziert darf das nicht sein.
          Das Finanzamt weißt was ich verdient habe und was meinen Anteil der geleisteten Vorauszahlungen ist und kann mir die Summe entsprechend anrechnen.
          Mir wurde geraten die Anrechnung des Anteils der von mir geleisteten Vorauszahlungen gleichzeitig mit der Einreichung meiner Steuererklärung zu beantragen.

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            #6
            Hallo arses!

            Warum wollen Sie denn Einzelveranlagung machen - das ist in schätzungsweise 95% der Fälle die falsche, weil steuerlich ungünstigere Veranlagungsvariante ... !?

            Warum setzen Sie sich nicht mit Ihrer Frau an den "runden Tisch" und reden einfach über die Aufteilung - so wie man das zwischen Eheleuten in einer funktionierenden Ehe eigentlich tun sollte ... !?

            Aber wenn's denn nun partout "getrennt" sein soll, gibt es auch noch

            1. die steuerlich meist günstigere Zusammenveranlagung mit Antrag auf Erteilung eines Aufteilungsbescheides - dann wird zumindest nichts an den Staat verschenkt ... !? siehe z.B. hier: https://www.deubner-steuern.de/theme...bescheids.html

            2. Und es gibt noch weitere Ideen, wie man aufteilen muss bzw. kann, siehe hier (mittig Modelle 1 bis 4): https://wernitznig.de/steuerliche-aspekte/

            Also wenn Sie nix verschenken wollen, empfehle ich Ihnen, vollumfänglichen fachlichen Rat einzuholen!

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              #7
              Uwe64 was sollen eigentlich ständig diese elendigen Diskussionen die Sie hier vom Zaun brechen?

              Der TE hat doch geschrieben, dass sein "Steuerberater" ihm zur EV geraten hat. Wird also schon stimmen.

              arses Die Aufteilung der Vorauszahlungen macht das FA von Amts wegen. Das muss nicht nochmals extra beantragt werden. Ihr werdet euch aber etwas gedulden müssen. So ein Wechselfall kann durch die erforderlichen Umbuchungen schon mal 4-8 Wochen länger dauern als ein "normaler" Fall. Ich hoffe nur, euer Steuerberater hatte Recht mit der Aussage, dass die EV für euch günstiger wäre. Denn anschließend Einspruch einlegen und doch eine ZV beantragen macht euch beim FA keine Freunde.
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
              ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                #8
                Hallo Beamtenschweiß!

                Nicht ich breche "elendige Diskussionen vom Zaun", sondern Sie mit Ihrem Post!

                Denn arses hat im ersten Post nur reingeschreiben:

                Nun möchte ich (!!!) die Einkommensteuererklärung 2023 Einzelveranlagt abgeben
                Lesen Sie im ersten Post irgendwo das Wort "Steuerberater" ?

                Und auf diesen ersten Post habe ich geanwortet! Und hat in seiner darauffolgenden Antwort genau das nochmals wiederholt:

                Wir haben uns nicht getrennt, ich (!!!) möchte (!!!) nur eine Einzelveranlagung.
                Erst danach beginnt er von "Der Steuerberater ..." zu schreiben!

                Und, Beamtenschweiß , kennen Sie einen Steuerberater, der einen Mandanten berät, der
                - seine Steuererklärung selbst mit Tax2023 erstellt?
                - und der seinen Mandanten mit solchen Fragen wieder nach Hause schickt?

                Ich nicht!

                Im übrigen betreffen die zitierten Aussagen des Steuerberaters nicht die Wahl der Veranlagungsform, sondern nur das Prozedere wegen der Steueraufteilung bzw. VZ-Anrechnung!

                Na, und nu, Beamtenschweiß ?

                Folgt eine Entschuldigung ?
                Zuletzt geändert von Uwe64; 22.05.2024, 10:58.

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                  #9
                  Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
                  Folgt eine Entschuldigung ?
                  Warum sollte er? Du schwafelst hier von Trennung und Scheidung rum, ohne Grundlage. Du bist hier der, der rumstänkert.

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                    #10
                    multi

                    interessant ist, dass nur Sie und Ihr Vorgänger abfällige Bemerkungen fallen lassen und beleidigen und ausfällig werden - arses bleibt dagegen völlig ruhig und gelassen und sachlich ...

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                      #11
                      Auffällig sind die Steuerberater, die hier auftreten wie Graf Koks.

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                        #12
                        multi

                        Ihre Beiträge sind inhaltlich gut und für die Fragenden zielführend - es ist gut, dass es Leute wie Sie gibt, die mit unheimlich viel Geduld und auch Zeit sich hier mit ihrer ganzen Erfahrung lösungsorientiert einbringen - Ihre persönlichen Wertungen sind und bleiben unterirdisch - das haben Sie überhaupt nicht nötig!

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                          #13
                          Ich find's auch ganz schön ermüdend: Jemand sagt er will Einzelveranlagung, ohne die genauen Umstände zu kennen, rät man ihm davon ab. Ein anderer fragt in welche Zeile er seine Kapitalerträge eintragen soll, die Antwort heißt: Warum willst Du überhaupt die Anlage KAP abgeben. Jemand fragt mich auf der Straße nach der nächsten Tankstelle. Soll ich sagen: Du kannst auch mit dem Bus fahren?
                          Bei vielen Threads der letzten Zeit hab ich mich ausgeklinkt. Man müsste schon sehr viel lesen, um auf echte Antworten zu stoßen.

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                            #14
                            Danke für die gut gemeinte Tipps aber die Frage war ja wie ich die steuerliche Veranlagung wechseln kann und nicht ob ich das tue samt Eheberatungstipps
                            Die Hintergründe sind irrelevant aber … ich bin Arbeitsnehmer und meine Frau Selbstständig und wir haben keine gemeinsame Haushaltskasse.
                            Bei der letzten gemeinsamen Steuererklärung hatte ich einen Vorteil von ca. 70€ und Steuerberaterkosten über 700€.
                            Dabei reicht mir eine Steuersoftware für 20€ für meine Steuererklärung.
                            Die Zusammenveranlagung ist theoretisch immer vorteilhafter, aber in der Praxis siehts oft anderes aus.

                            Ich habe heute mit dem FA, in dem die gemeinsame Erklärung gemacht wurde telefoniert. Ich kann die Erklärung vereinzelt abgeben. Aber eine Bearbeitung findet erst statt, wenn meine Frau auch Ihre Steuererklärung separat abgibt. Alles unproblematisch.

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                              #15
                              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                              Ein anderer fragt in welche Zeile er seine Kapitalerträge eintragen soll, die Antwort heißt: Warum willst Du überhaupt die Anlage KAP abgeben.
                              Der Vergleich geht mE insofern fehl, als die Antwort in der Tat oft ist "Weil ich eine Bescheinigung von meiner Bank bekommen habe" und vielen Menschen anscheinend das Abgeltende der Abgeltungssteuer nicht klar ist.

                              Ebenso gibt es hier Fälle, wo man sich fragt, warum die Einzelveranlagung gewählt wird, und da weise ich durchaus drauf hin, aber in der Tat ist hier weder Steuerberatung gefragt noch ist hier ein Schwefelforum für Steuerberater, die Werbung für ihren Berufsstand machen wollen. Ich gehe davon aus, dass wer einzeln veranlagt, weiß, was er tut, wie auch ich einzeln veranlage und weiß warum, ohne dass mir das ein Steuerberater kostenpflichtig bestätigt.

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