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Umsatzsteuererklärung B2C EU-Umsätze

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    Umsatzsteuererklärung B2C EU-Umsätze

    Hallo zusammen,

    Ich betreibe einen Online-Shop, wobei ich digitale Produkte verkaufe. Dabei erziele ich neben Umsätzen aus Deutschland auch Umsätze aus den restlichen EU-Ländern.
    Ich habe die Umsatzsteuererklärung soweit fertig, bin aber nicht fündig geworden, wo ich die Umsätze aus B2C im EU-Bereich einzutragen habe.

    Dazu habe ich mich schon informiert und bin auf die Anlage UN gestoßen. Dort kann ich auch die Umsätze kennzeichnen, jedoch muss ich dann bei den allgemeinen Angaben angeben, dass ich ein im Ausland ansässiger Unternehmer bin, was nicht der Fall ist, da der Sitz in Deutschland ist.

    Falls wer damit schon Erfahrung hat, oder mir behilflich sein kann, ich bin für jede Hilfe dankbar.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Leo

    #2
    Machst du mehr als 10.000 € pro Jahr EU-Umsätze? Falls nicht, kannst du die wie simple deutsche Umsätze behandeln (also 19% und fertig).

    Bei mehr als 10.000 € pro Jahr musst du jedem Kunden die Mwst. seines Landes berechnen - und auch dorthin abführen. Das geht aber zentral für alle Länder über den deutschen OSS (One-Stop-Shop) - das BZST verteilt das dann netterweise auf die von dir bei der Anmeldung aufgeführten Länder.

    Spezielle Anlagen (UN) braucht man dazu jedenfalls nicht.

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      #3
      Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
      Machst du mehr als 10.000 € pro Jahr EU-Umsätze? Falls nicht, kannst du die wie simple deutsche Umsätze behandeln (also 19% und fertig).

      Bei mehr als 10.000 € pro Jahr musst du jedem Kunden die Mwst. seines Landes berechnen - und auch dorthin abführen. Das geht aber zentral für alle Länder über den deutschen OSS (One-Stop-Shop) - das BZST verteilt das dann netterweise auf die von dir bei der Anmeldung aufgeführten Länder.

      Spezielle Anlagen (UN) braucht man dazu jedenfalls nicht.
      Hallo mhanft,
      Danke für deine schnelle Antwort.
      Nein, ich mache nicht mehr als 10.000 € EU-Umsätze. Ich verkaufe die Produkte über eine Plattform, welche die Umsatzsteuern schon automatisch an die richtigen Länder abführt. Demnach kann ich sie auch nicht einfach als deutsche Umsätze behandeln, da in manchen EU-Ländern, wie z. B. Niederlande die Regelsteuer bei 21 % liegt.

      Weißt du, wie ich in diesem Fall vorgehen soll und ob da dann überhaupt was angeben muss?

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        #4
        An wen verkaufst Du? An den Endkunden? Oder an diese Plattform? Wie wird denn abgerechnet?

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          #5
          Na wenn "die Plattform" schon mit den Endkunden abrechnet und deren Umsatzsteuer abführt, hast du doch mit diesen Endkunden gar nix zu tun. Du verkaufst dein Zeug einfach an die (vermutlich irische?) Plattform, und das ist dann eine "innergemeinschaftliche sonstige Leistung"; die in der USt-Voranmeldung in Kennziffer 21 gehört und in der Jahreserklärung... weiß ich grad nicht auswendig, steht aber unter "ergänzende Angaben zu Umsätzen" und es kommt § 18 (b?) UStG drin vor.... findest du dann schon.

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