Hallo zusammen,
ich hatte jahrelang einen steuerlichen doppelten Haushalt, der auch so vom Finanzamt anerkannt wurde. Nun wurde ich im letzten Jahr als Berufssoldat aufgrund eines Lehrgangs für 10 Monate in die USA abkommandiert. Meine Zweitwohnung habe ich behalten, da ja geplant war nach dem Lehrgang an den urspr. Stützpunkt zurückzukehren.
Meiner Meinung nach stellt die Abkommandierung eine Auswärtstätigkeit dar.
Allerdings finde ich keine klare Aussagen darüber, ob ich die Kosten für den doppelten Haushalt während dieser "Dienstreise" trotzdem absetzen kann. Ich habe ja definitiv nicht dort übernachtet. Andererseits sieht das Gesetz auch keine Mindestanzahl an Übernachtungen vor. Von daher bin ich neugierig, wie andere diese Problematik sehen.
Besten Dank im Voraus!
ich hatte jahrelang einen steuerlichen doppelten Haushalt, der auch so vom Finanzamt anerkannt wurde. Nun wurde ich im letzten Jahr als Berufssoldat aufgrund eines Lehrgangs für 10 Monate in die USA abkommandiert. Meine Zweitwohnung habe ich behalten, da ja geplant war nach dem Lehrgang an den urspr. Stützpunkt zurückzukehren.
Meiner Meinung nach stellt die Abkommandierung eine Auswärtstätigkeit dar.
Allerdings finde ich keine klare Aussagen darüber, ob ich die Kosten für den doppelten Haushalt während dieser "Dienstreise" trotzdem absetzen kann. Ich habe ja definitiv nicht dort übernachtet. Andererseits sieht das Gesetz auch keine Mindestanzahl an Übernachtungen vor. Von daher bin ich neugierig, wie andere diese Problematik sehen.
Besten Dank im Voraus!