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USt 2a: Vorauszahlungen in der Erklärung eintragen

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    USt 2a: Vorauszahlungen in der Erklärung eintragen


    Hallo zusammen,

    bezugnehmend zu der Umsatzsteuereklärung 2022 würd ich gerne folgendes verstehen. Insgesamt wurden 15.017,00 € Umsatzsteuervorauszahlungen getätigt. Abziehbare Vorsteuerbeträge betragen 14.508,00 und die zustande gekommene Umsatzsteuer beträgt: 22.709,56

    (Vorauszahlungen + Vorsteuer Gesamt) 29525 - 22709,56 (Ust Gesamt) = 6815,44 Guthaben

    Vorauszahlungen wurden jedoch nicht alle im Jahr 2022 abgebucht

    grafik.png

    Im Jahr 2023 wurden die restlichen Vorauszahlungen für das Jahr 2022 abgebucht:
    11324€ restliche Umsatzsteuervorauszahlung



    Nun die Frage, darf man die Vorauszahlen welche im Jahr 2023 für das Jahr 2022 in der Umsatzsteuererklärung 2022 geltend machen, heißt im Feld 168 in der Umsatzsteuererklärung 15.017,00 € eintragen.

    oder gilt die Regel das Vorauszahlungen dem Jahr gelten gemacht werden, an dem diese abgebucht worden sind?


    Vielen Dank im Voraus
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von Murmelchen; 22.05.2024, 10:07.

    #2
    Mit der Umsatzsteuererklärung wird die Steuer für das entsprechende Jahr festgestellt: Umsatzsteuerschuld insgesamt, abzüglich aller für dieses Jahr bereits angemeldeten oder festgesetzten Umsatzsteuern.

    Deine Zahlen kann ich nicht nachvollziehen:

    Zitat von Murmelchen Beitrag anzeigen
    Insgesamt wurden 15.017,00 € Umsatzsteuervorauszahlungen getätigt ... und die zustande gekommene Umsatzsteuer beträgt: 22.709,56
    Wenn die Steuer über 22.000 beträgt, warum wurden dann nur 15.000 bezahlt?

    Kommentar


      #3
      Die Frage war eigentlich ob Umsatzsteuervorauszahlungen welche für 2022 bestimmt sind jedoch im folgejahr abgebucht worden sind in der Umsatzsteuererklärung 2022 eingetragen werden dürfen.

      Im Fall dass ich die Vorauszahlungen welche im Jahr 2022 und 2023 getätigt worden sind wären es 15.017,00 € welche in der Umsatzsteuererklkärung eingetragen werden würden. Im Fall dass ich nur die vorauszahlungen eintragen dürfte, welche im Jahr 2022 gezahlt worden sind dürfte ich nur 3693 Vorauszahlungen geltend machen.


      Somit:
      168 Vorauszahlungssoll 2022 (einschließlich Sondervorauszahlung 3693€

      oder
      168 Vorauszahlungssoll 2022 (einschließlich Sondervorauszahlung 15.017,00 €

      Danke im Voraus !!


      Kommentar


        #4
        Zitat von Murmelchen Beitrag anzeigen
        Die Frage war eigentlich ob Umsatzsteuervorauszahlungen welche für 2022 bestimmt sind jedoch im folgejahr abgebucht worden sind in der Umsatzsteuererklärung 2022 eingetragen werden dürfen.
        Das hab ich beantwortet:

        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Mit der Umsatzsteuererklärung wird die Steuer für das entsprechende Jahr festgestellt: Umsatzsteuerschuld insgesamt, abzüglich aller für dieses Jahr bereits angemeldeten oder festgesetzten Umsatzsteuern.

        Kommentar

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