Hallo zusammen,
bezugnehmend zu der Umsatzsteuereklärung 2022 würd ich gerne folgendes verstehen. Insgesamt wurden 15.017,00 € Umsatzsteuervorauszahlungen getätigt. Abziehbare Vorsteuerbeträge betragen 14.508,00 und die zustande gekommene Umsatzsteuer beträgt: 22.709,56
(Vorauszahlungen + Vorsteuer Gesamt) 29525 - 22709,56 (Ust Gesamt) = 6815,44 Guthaben
Vorauszahlungen wurden jedoch nicht alle im Jahr 2022 abgebucht
grafik.png
Im Jahr 2023 wurden die restlichen Vorauszahlungen für das Jahr 2022 abgebucht:
11324€ restliche Umsatzsteuervorauszahlung
Nun die Frage, darf man die Vorauszahlen welche im Jahr 2023 für das Jahr 2022 in der Umsatzsteuererklärung 2022 geltend machen, heißt im Feld 168 in der Umsatzsteuererklärung 15.017,00 € eintragen.
oder gilt die Regel das Vorauszahlungen dem Jahr gelten gemacht werden, an dem diese abgebucht worden sind?
Vielen Dank im Voraus
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