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Fehler Fragebogen steuerliche Erfassung eines Einzelunternehmens

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    Fehler Fragebogen steuerliche Erfassung eines Einzelunternehmens

    Hallo Zusammen

    Ich habe diesen einen letzten Fehler, den ich nicht behoben bekomme. Es geht um die Übernahme einer Einzel-Zahnarztpraxis. Siehe Screenshots. Habe es schon durchgespielt mit verschiedenen Umsätzen und Datum Beginn der Tätigkeit. Wenn ich das rot markierte Häckchen setze, habe ich zusätzlich eine weitere Fehlermeldung.

    Vielen Dank für die Hilfe.
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    #2
    Du hast Dir die Fehlermeldungen auch angeschaut ? Ich verstehe das so, dass Du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchtest, Du mit den von Dir getätigten Angaben diese aber nicht in Anspruch nehmen kannst, so dass Du entweder "Regelbesteuerung" sagen musst oder Deine anderen Angaben überprüfen und korrigieren musst, damit Du Kleinunternehmer werden kannst.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Zahnärzte erzielen ja ganz überwiegend steuerbefreite Umsätze aus der ärztlichen Tätigkeit, die nicht zum Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 3 UStG rechnen.

      Wenn man für die restlichen Umsätze die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen will, muss man u. a. in Zeile 133 Zahllast geschätzt auswählen

      und als Wert 0 eintragen. Die erwarteten Umsätze muss man natürlich ebenfalls angeben. Die Art der Besteuerung bleibt auf keine Angabe.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Zahnärzte erzielen ja ganz überwiegend steuerbefreite Umsätze aus der ärztlichen Tätigkeit, die nicht zum Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 3 UStG rechnen.

        Wenn man für die restlichen Umsätze die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen will, muss man u. a. in Zeile 133 Zahllast geschätzt auswählen

        und als Wert 0 eintragen. Die erwarteten Umsätze muss man natürlich ebenfalls angeben. Die Art der Besteuerung bleibt auf keine Angabe.

        Wow, vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort, die Lösung war tatsächlich, dass ich angeben musste, dass es steuerbefreite Umsätze generiere.

        Danke nochmals!

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