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Fehlerhafte USt-VA über Lexoffice verschickt - Korrektur erforderlich?

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    Fehlerhafte USt-VA über Lexoffice verschickt - Korrektur erforderlich?

    Hallo,

    die USt-VA 1. Q. 2024 habe ich mit einem neuen Buchhaltungsprogramm erstellt. Die umsatzsteuerpfl. Einnahmen und Ausgaben waren korrekt, aber die nach § 4 Nr. 8 - 29 umsatzsteuerfreien Einnahmen (Lehrtätigkeit in einer umsatzsteuerbefreiten Akademie) wurden von Lexoffice nicht erfasst und damit nicht übermittelt.

    Ich nehme mal an, dass ich jetzt eine Korrektur über Elster verschicken muss, oder? Wenn ja, wie erstelle ich die Korrektur?

    #2
    Hallo Fragender1,
    bei der USTVA kommt gleich nach Auswahl des Zeitraumes die Kennziffer 10, wo man einen Haken setzt das dies eine berichtigte Voranmeldung ist.

    Tschüß

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      #3
      Warum geht das eigentlich mit dem Programm nicht ?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Danke holzgoe! Und dann gebe ich nochmal alle Daten ein - also nicht nur die umsatzsteuerfreien, die gefehlt haben.

        Quasi als ob ich die andere gar nicht verschickt hätte, richtig?

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          #5
          Ja, Charlie24 damit hatte ich auch in keiner Weise gerechnet. Vom dortigen Support kam die Antwort, dass es ihm leid täte, aber das sei nur über Elster oder über eine Steuerkanzlei möglich.

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            #6
            Quasi als ob ich die andere gar nicht verschickt hätte, richtig?
            Genauso machst du das !
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Perfekt, danke für den nahezu Echtzeit-Support!

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