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Nachzahlung in Steuerklasse 1 realistisch?

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    Nachzahlung in Steuerklasse 1 realistisch?

    Hallo,
    mich hat mein erstes Ergebnis nach Eingabe in Elster heute verwundert. Zum ersten Mal seit Jahren soll ich ca. 200€ nachzahlen. Ist das theoretisch möglich oder muss ich irgendwo einen Fehler haben?

    Grobe Grunddaten:
    - Gleicher Arbeitgeber Beamter öD ganzes Jahr
    - Kirchenaustritt EV im Oktober 23
    - 45980€ Brutto
    - 8755€ Lohnsteuer
    - 640€ Kirche
    - Heilfürsorge + Solidargemeinschaft
    - 1560€ Solidargemeinschaft gezahlt
    - 1140€ davon erstattet bekommen
    - Fahrtweg 1km mit dem Rad
    - Privat-/Diensthaftpflicht
    - Reinigung Dienstkleidung 350€
    - Mobilfunk 240€
    - Konto 16€

    Nur ganz grob… kommt das hin?

    #2
    Zum ersten Mal seit Jahren soll ich ca. 200€ nachzahlen. Ist das theoretisch möglich oder muss ich irgendwo einen Fehler haben?
    Das ist auch praktisch möglich ! Der Arbeitgeber muss beim Lohnsteuerabzug eine Mindestvorsorgepauschale von maximal 1.900 € steuerfrei stellen.

    Da liegst du ja mit deinen Beiträgen zur Solidargemeinschaft weit darunter, Werbungskosten hast du ebenfalls zu wenig. Du müsstest Beiträge für

    Haftpflicht- und Unfallversicherungen geltend machen, um die Nachzahlung zu reduzieren, auch die KFZ-Haftpflicht würde dazugehören.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke schonmal.
      Bin ich denn verpflichtet eine Erklärung abzugeben?

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        #4
        Zitat von Siggi0211 Beitrag anzeigen
        Danke schonmal.
        Bin ich denn verpflichtet eine Erklärung abzugeben?
        Wenn die beim Lohnsteuerabzug berücksichtigte Mindestvorsorgepauschale höher ist als die tatsächlichen, dann grundsätzlich Ja.

        Kommentar


          #5
          ... da Dein Arbeitslohn noch dazu 12.174 € (2023) übersteigt (§ 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG).
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

          Kommentar


            #6
            Hallo,

            - 1560€ Solidargemeinschaft gezahlt
            - 1140€ davon erstattet bekommen
            Wie kommt das denn, dass etwa 2/3 erstattet wurden? Das ist nun schon immens viel, und führt schon fast sicher zu einer Steuernachzahlung.

            Sind die 1140 denn wirklich korrekt?

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

            Kommentar


              #7
              Meinst Du mit "erstattet bekommen" Ersattungen für von Dir bei Ärzten usw. in Anspruch genommene Leistungen oder Beitragserstattungen?
              Erstere haben in der Steuererklärung überhaupt nichts zu suchen, die heben sich ja mit den Zahlungen an die Ärzte auf!
              Zuletzt geändert von Telepeter; 23.05.2024, 12:20.

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                #8
                Erstattung von Mitgliedsbeiträgen ist korrekt. Im Endeffekt sind es dann ca. 40€ pro Monat. Dann werd ich in den sauren Apfel beißen müssten.

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                  #9
                  Vielleicht mal zur Erklärung: Der Gesetzgeber hat entschieden, dass beim Lohnsteuerabzug eine pauschale Vorsorgepauschale berücksichtigt wird, die meist passt bzw. zu niedrig ist, was sich dann im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung endgültig klärt, weil da keine Pauschalen mehr, sondern die tatsächlichen Beträge maßgebend sind. Nun gibt es aber halt ein paar eher wenige Personen, bei denen es tatsächlich so ist, dass die tatsächlichen Beträge niedriger sind als die Vorsorgepauschale (meist: Berufsanfänger mit noch fast keinen Versicherungen, privat versicherte Beamte in der Ausbildung, Personen mit freier Heilfürsorge). Da war dann letztlich möglicherweise der Lohnsteuerabzug zu niedrig, daher dann Pflicht zur Erklärungsabgabe, dann ggf. Nachzahlung = "Nachzahlung" der zu wenig einbehaltenen Lohnsteuer.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                    #10
                    Wobei die Regelung in § 46 EStG zur Erklärungspflicht für solche Fälle ab 2024 erneut geändert wurde.

                    Jetzt wird auf den Erstattungsbetrag bei der Kranken- und Pflegeversicherung abgestellt.

                    https://www.buzer.de/gesetz/4499/al170568-0.htm

                    https://www.buzer.de/gesetz/4499/al189249-0.htm
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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