Hier sollen Neben-/Betriebskosten eingetragen werden. Diese werden dann zu den Mieteinnahmen addiert. Somit erhöhen sich die Einnahmen, die versteuert werden. Aber die vom Mieter bezahlten Nebenkosten hat der Vermieter ja als Ausgaben, sind also kein Gewinn für ihn. Warum werden die zum Gewinn (Miete abzgl. Werbungskosten) hinzugerechnet?
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Anlage V, Zeilen 20 und 21
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Du scheinst das System nicht ganz zu verstehen. Die Umlagen, die der Mieter an dich zahlt, sind Einnahmen. Die laufenden Nebenkosten,
die du zahlst, sind Werbungskosten. Die musst du auf den Seiten 13 und 14 in den Zeilen 72 ff der Anlage V erklären. Das ist auch dann so
zu trennen, wenn der Mieter bestimmte Nebenkosten direkt zahlt.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Danke! Alles klar. Dann muss ich nochmal bei den Werbungskosten nachtragen. Die Anlage V war noch bis einschließlich 2022 ohne die Zeilen 20 - 24, wenn ich mich nicht täusche. Wieder nur mehr Aufwand beim Eintragen. Denke, am Ende heben sich die Beträge gegenseitig auf. Ein Hoch auf die Bürokratie
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Denke, am Ende heben sich die Beträge gegenseitig auf.
Ob das wirklich zu mehr Transparenz führt, da kann man natürlich Zweifel haben. Ich habe kein Problem damit.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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