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BVG Karte, zum Absetzen
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Nach dem geschätzten Umfang der Nutzung aufteilen, wobei natürlich auch der Anteil der Privatnutzung zu berücksichtigen wäre. Wobei es für Arbeitnehmer vorrangig die Entfernungspauschale gibt, die unabhängig vom Verkehrsmittel gilt. Als Sonderausgaben überhaupt nicht, höchstens wenn es um Kosten der ersten Ausbildung (Studium) geht.
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BVG Karte, zum Absetzen
Hallo zusammen,
Zu den absetzenden Kosten: Die BVG-Karte (Deutschlandticker und
29-Euro-Ticket) habe
ich sowohl als Arbeitnehmer als auch als Selbsständiger benutzt. Wo
soll ich die hinzufügen, als Sonderausgaben / Anlage N bei Elster
(Arbeitnehmer) oder
Betriebskosten (Selbstständiger) / Anlage S bei Elster (oder beides
als Fahrten zwischen
Wohnung und Arbeitstätte, je nach Monat)?
vielen Dank im Voraus.
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