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BVG Karte, zum Absetzen

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  • Telepeter
    antwortet
    Nach dem geschätzten Umfang der Nutzung aufteilen, wobei natürlich auch der Anteil der Privatnutzung zu berücksichtigen wäre. Wobei es für Arbeitnehmer vorrangig die Entfernungspauschale gibt, die unabhängig vom Verkehrsmittel gilt. Als Sonderausgaben überhaupt nicht, höchstens wenn es um Kosten der ersten Ausbildung (Studium) geht.

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  • RGE
    hat ein Thema erstellt BVG Karte, zum Absetzen.

    BVG Karte, zum Absetzen

    Hallo zusammen,

    Zu den absetzenden Kosten: Die BVG-Karte (Deutschlandticker und
    29-Euro-Ticket) habe
    ich sowohl als Arbeitnehmer als auch als Selbsständiger benutzt. Wo
    soll ich die hinzufügen, als Sonderausgaben / Anlage N bei Elster
    (Arbeitnehmer) oder
    Betriebskosten (Selbstständiger) / Anlage S bei Elster (oder beides
    als Fahrten zwischen
    Wohnung und Arbeitstätte, je nach Monat)?

    vielen Dank im Voraus.
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