Anlage KAP

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  • Nordlicht-25
    Neuer Benutzer
    • 25.01.2024
    • 9

    #1

    Anlage KAP

    Bei Zusammenveranlagung: müssen die Kapitalerträge und die Kapitalertragssteuern (gemeinsame Anlage), bei beiden Eheleuten in die Anlage KAP eingetragen werden oder reicht der Eintrag nur bei einer Person?
  • Kloebi
    Erfahrener Benutzer
    • 20.02.2011
    • 4670

    #2
    Für jeden Ehegatten eine Anlage KAP, ggf. mit Null. Einkünfte werden getrennt ermittelt.

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45928

      #3
      Es gibt mehrere Varianten, die Kapitalerträge von Ehegatten zu erklären, es kommt darauf an, warum die Kapitalerträge überhaupt erklärt werden sollen oder müssen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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