Arbeitnehmer Sparzulage über 40.000 nicht gewährt- verheiratet

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  • funny
    Erfahrener Benutzer
    • 11.04.2010
    • 226

    #1

    Arbeitnehmer Sparzulage über 40.000 nicht gewährt- verheiratet

    Hallo,
    habe gerade bei mein Elster im Postfach geschaut/Bescheiddaten. Die Ausrechnung stimmt. Aber folgenes verstehe ich nicht. Ich habe für meinen Mann die Arbeitnehmer Sparzulage beantragt, wie immer... Nun folgende Antwort

    Eine Arbeitnehmer-Sparzulage konnte ich dafür nicht gewähren, weil Ihr zu versteuerndes
    Einkommen die gesetzliche Einkommensgrenze von 40.000 € überstiegen hat.


    Gilt bei Eheleuten nicht die 80.000 Euro? oder ist sonst was anders?



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  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45997

    #2
    Gilt bei Eheleuten nicht die 80.000 Euro?
    Die neuen Einkommensgrenzen gelten erst ab 2024. Im Jahr 2023 gilt noch eine Einkommensgrenze von 35.800 €.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • funny
      Erfahrener Benutzer
      • 11.04.2010
      • 226

      #3
      Aha, das habe ich gar nicht gewußt. Danke für die Info.

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      • sinslerue
        Neuer Benutzer
        • 08.03.2019
        • 5

        #4
        Ich habe eine ergänzende Frage zur neuen Einkommensgrenze ab 2024: Wir sind verheiratet, aber nur eine Person ist Arbeitnehmer, die andere nur als Übungsleiter unterhalb der ÜL-Pauschale tätig.

        Unter https://www.wuerttembergische.de/blo...mersparzulage/ fand ich den Text "Bei Verheirateten oder Paaren in eingetragenen Lebenspartnerschaften mit zwei Arbeitnehmern verdoppelt sich dieser Betrag."

        Gilt die neue erhöhte Einkommensgrenze von 80.000 € nur bei Doppelverdienern oder generell bei gemeinsamer Veranlagung von Eheleuten?

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        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45997

          #5
          ... oder generell bei gemeinsamer Veranlagung von Eheleuten?
          Bei Zusammenveranlagung liegt die Einkommensgrenze ab 2024 bei 80.000 €. Wenn nur einer der Ehegatten Arbeitnehmer ist,

          kann eben nur der vermögenswirksame Leistungen ansparen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          • sinslerue
            Neuer Benutzer
            • 08.03.2019
            • 5

            #6
            Vielen Dank für die schnelle Antwort.

            Mein Fehler - es ging im zitierten Text um die Verdopplung der Zulage und nicht um Verdopplung der Einkommensgrenze (im Vergleich zum Alleinstehenden). Die Zulage bekommen, wie Sie schreiben, natürlich nur Arbeitnehmer, die auch VL ansparen.

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