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Vorrauszahlungsbescheid

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    Vorrauszahlungsbescheid

    Hallo,
    heute habe ich den Bescheid von 2023 bekommen (Nachzahlung ca.800 Euro), das wußten wir. Ich habe leider bei einer Bank statt 2000 Euro 2900 Euro Sparer Pauschbetrag angegeben und verschlafen das zu ändern.

    Nun habe ich zusätzlich einen Vorauszahlungsbescheid bekommen. 10. September 368 Euro, 10. Dezember 368 Euro. Und für 2025 Gesamtbetrag 184 Euro.

    Kann ich das ändern? ich nehme an, es hat mit dem 2900 Euro zu tun.
    Bisher bekamen wir immer eine Erstattung.


    funny

    #2
    Kann ich das ändern? ich nehme an, es hat mit dem 2900 Euro zu tun.
    Ein um 900 € zu hoher Freistellungsauftrag kann nicht zu einer Steuernachzahlung von 800 € führen. Da musst du genauer hinschauen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Dann muß ich mal mein Finanzamt nächste Woche anrufen, wieso so viel Steuernachzahlung.
      Zuletzt geändert von funny; 24.05.2024, 14:05.

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        #4
        Könnte ich das trotzdem ändern lassen?
        Falls die festgesetzte Vorauszahlung tatsächlich überhöht wäre, kann man die Herabsetzung beantragen: https://www.elster.de/eportal/formul.../eingvorauszlg
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Banken nehmen eigentlich nur einen Sparpauschbetrag bis zu 2000 Euro bei verheirateten Personen an. Hat euch die Bank vielleicht informiert, dass der zu hohe Betrag nicht gueltig ist und sie den Auftrag nicht annimmt?
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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            #6
            Banken nehmen eigentlich nur einen Sparpauschbetrag bis zu 2000 Euro bei verheirateten Personen an.
            Wenn bei mehr als einer Bank Freistellungsaufträge eingereicht wurden, wovon ich ausgehe, kann das natürlich passieren.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Stimmt, nicht bei einer Bank Und Danke

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                #8
                Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
                Banken nehmen eigentlich nur einen Sparpauschbetrag bis zu 2000 Euro bei verheirateten Personen an. Hat euch die Bank vielleicht informiert, dass der zu hohe Betrag nicht gueltig ist und sie den Auftrag nicht annimmt?
                Das würde aber nicht zu einer Nachzahlung bei der Veranlagung führen, da die Bank dann auch von den gesmaten Kapitalerträgen die 25% Abgeltungssteuer einbehalten hätte.

                Wie von Charlie24 schon geschrieben, kann die Differrenz beim Sparerpauschbetrag aber keine Steuernachzahlung in der Höhe auslösen sondern maximal 225 € (25% von 900).
                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
                ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                  #9
                  Jeder Vorauszahlungsbescheid enthält die Bemessungsgrundlagen für die festgesetzten Vorauszahlungen. Eigentlich kann man die selbst überprüfen,

                  besondere Steuerrechtskenntnisse sind da nicht erforderlich. Unsere Vorauszahlungen sind letztmals 2016 zu hoch angesetzt worden, in den letzten

                  Jahren waren sie letztlich immer zu niedrig, aber durchaus richtig festgesetzt.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    Hat sich geklärt, warum die "hohe" Nachzahlung. Und die Vorrauszahlungen sind jetzt auch erklärt. Richte am besten Sepa ein, sonst wird das noch vergessen.

                    funny

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                      #11
                      Richte am besten Sepa ein, sonst wird das noch vergessen
                      Kann ich nur empfehlen, unsere Finanzkasse bucht regelmäßig erst am 14. ab, fällig wären die Vorauszahlungen bereits am 10.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #12
                        Habe mir gerade das Sepa Formular beim Finanzministerium angeschaut. Da wir nur Vorrauszahlungen abbuchen lassen möchten...was kreuze ich da an? Vorrausszahlungen und Personensteuer? Es geht um Einkommensteuer.

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                          #13
                          Habe mir gerade das Sepa Formular beim Finanzministerium angeschaut.
                          Welches Bundesland ? Die Formulare sehen möglicherweise in jedem Bundesland ein wenig anders aus.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                            #14
                            Bundesland ist NRW

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                              #15
                              So müsste es für die Vorauszahlungen bei der Einkommensteuer stimmen:

                              SEPA_NRW.jpg
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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