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Feststellungsbescheid - GdB

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    Feststellungsbescheid - GdB

    Hallo,

    zu meiner Steuererklärung über Elster hab ich letztes Jahr mein Feststellungsbescheid vom Landesamt für soziale Dienste meines Behinderungsgrad mit übermittelt.
    Muss ich das jedes Jahr mit übermitteln oder wird der automatisch berücksichtigt?

    Gruß
    Rolf

    #2
    Muss ich das jedes Jahr mit übermitteln
    Nein, nur bei der erstmaligen Geltendmachung oder bei einer Änderung. Ab nächstes Jahr sollen die Daten elektronisch übermittelt werden,

    dann muss man dazu nichts mehr einreichen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Okay...gibt ja auch keine Anlage die man der Steuererklärung beilegen kann, hab jeden falls nichts gefunden.
      Hatte es letztes Jahr als "Sonstige Nachricht an das Finanzamt" über Elster gesendet.

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        #4
        Hatte es letztes Jahr als "Sonstige Nachricht an das Finanzamt" über Elster gesendet.
        Das funktioniert natürlich, als Belegnachreichung wäre es ebenfalls gegangen. Direkt mit der Steuererklärung kann man bisher

        keine Belege versenden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Normalerweise speichert der Bearbeiter die Daten des Feststellungsbescheids sicher im System ab, so dass die jährliche Einreichung des Dokuments eher vergebliche Liebesmühe wäre. Wenn sich an dem Bescheid etwas ändert oder er wegen Ablauf verlängert wird, wäre das natürlich etwas anderes.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            Hallo Rolf_48,
            natürlich gibt es eine Anlage zur Einkommensteuererklärung für für die Eingabe des Schwerbehindertenstatus',
            Nämlich die Anlage-Außergewöhnliche Belastungen!!!
            Hier kann man auf Seite 1, in den Zeilen 4 und 5 Angaben über die Dauer der Gültigkeit- von -bis, oder unbefristet,
            das eventuelle Merkzeichen "G" ect und den Grad der Behinderung machen.
            Den Nachweis, meist ein SB-Ausweis, braucht man nur das erste Mal übermitteln, danach nur bei Änderungen
            auf Verlangen.

            Gruß - Hans

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