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Umsatzsteuerbefreite Einnahmen - Umsatzsteuererklärung

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    Umsatzsteuerbefreite Einnahmen - Umsatzsteuererklärung

    Hallo,

    gehören die nach §4 Nr. 21 a)bb) umsatzsteuerbefreiten Einnahmen in der USt-Erklärung in Zeile 47 oder 49?

    #2
    Es heißt ja in Zeile 47:

    nicht zum Gesamtumsatz (§ 19 Absatz 3 UStG) gehörend
    Also müssen wir in den § 19 Abs. 3 gucken:

    Gesamtumsatz ist die Summe der vom Unternehmer ausgeführten steuerbaren Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 abzüglich folgender Umsätze:
    1. der Umsätze, die nach § 4 Nr. 8 Buchstabe i, Nr. 9 Buchstabe b und Nummer 11 bis 29 steuerfrei sind;
    2. der Umsätze, die nach § 4 Nr. 8 Buchstabe a bis h, Nr. 9 Buchstabe a und Nr. 10 steuerfrei sind, wenn sie Hilfsumsätze sind.
    Die Umsätze nach § 4 Nr. 21 gehören also nicht zu Gesamtumsatz.

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      #3
      Also Zeile 47.

      Herzlichen Dank!

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