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Einnahmen europäisches Ausland - wo in USt-Erklärung eintragen?

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    Einnahmen europäisches Ausland - wo in USt-Erklärung eintragen?

    Hallo,

    trage ich Einnahmen aus Südtirol in die Zeile 74 "Nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nummer 2 UStG"?

    #2
    Einnahmen gehören nicht in die Umsatzsteuererklärung.

    Wie Umsätze zu beurteilen sind, das hängt davon ab, ob es sich um Lieferungen oder um sonstige Leistungen handelt. Außerdem davon, ob der Leistende Umsatzsteuer in Rechnung gestellt hat, und welche (aus welchem Land).

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      #3
      Auch nicht, wenn ich als Freiberufler neben Aufträgen in Deutschland auch welche in Italien/Südtirol hatte?

      Sind das dann "sonstige Leistungen"?

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        #4
        Wenn Du nicht Waren verkaufst, dann sind das sonstige Leistungen. Die Umsätze gehören in die Umsatzsteuererklärung, nicht die Einnahmen.

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          #5
          Ich habe dort Seminare gehalten. Also sonstige Leistungen --> Eintrag Zeile 74 USt-Erklärung. Hab ich es jetzt richtig verstanden?

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            #6
            Das sollte so richtig sein. Dabei unterstell' ich dass die USt-ID-Nummern von Dir und dem Leistungsempfänger beide auf Deiner Rechnung stehen.

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              #7
              Das hast du mir richtig unterstellt :-)

              Danke!

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