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St.Kl 1 und 6 - zwei Jobs in Est-Erklärung

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    St.Kl 1 und 6 - zwei Jobs in Est-Erklärung

    Im Jahr 2022 hat eine Freundin zwei Jobs gehabt, einer Steuerklasse 1 und der andere folgerichtig Steuerklasse 6. Wie kann sie nun in Mein Elster Ihre Est-Erklärung angeben? Bisher habe ich für mich immer nur bei einem Job alles gemacht.
    Werden die Löhne addiert und die Fahrtkosten, Fortbildungskosten etc. auch einfach in den entsprechenden Teilen dann addiert oder wie macht man das?

    Würde sie da gern unterstützen, hab jedoch Sorge da fehlerhaft vorzugehen.

    #2
    Die Lohnsteuerbescheinigung mit der Steuerklasse 1 wird unter Lohnsteuerbescheinigung(en) Steuerklasse 1 bis 5 eingetragen, die mit der 6 unter Lohnsteuerbescheinigung(en) Steuerklasse 6 oder einer Urlaubskasse. So einfach isses

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      #3
      Vielen Dank. und das funktioniert dann auch mit allen Anlagen sozusagen?

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        #4
        ... und das funktioniert dann auch mit allen Anlagen sozusagen?
        Was heißt mit allen Anlagen ? Die Werbungskosten für beide Jobs erfasst du einzeln in der Anlage N, die Beiträge (RV, KV, PV, ALV) für

        die Anlage Vorsorgeaufwand musst du extern addieren oder du nutzt den Bescheinigungsabruf, der addiert die Beiträge automatisch.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          okay also Fahrtkosten, Fortbildung etc. jeweils Einzeln dann mit Benennung und Vorsorgeaufwendungen addieren. Vielen Dank

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            #6
            Zitat von Steuerfrager94 Beitrag anzeigen
            okay also Fahrtkosten, Fortbildung etc. jeweils Einzeln dann mit Benennung und Vorsorgeaufwendungen addieren. Vielen Dank
            Das Eintragen der Lohndaten etc. passend zur Steuerklasse in der Anlage N sowie das Addieren der in den LStB ausgewiesenen Beiträge zur SV in der Anlage Vorsorgeaufwand würde einem der Bescheinigungsabruf ja abnehmen.
            Nur die Werbungskosten müssen natürlich selbst erfasst werden.

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