Hallo zusammen,
ich hätte zwei Fragen zum Thema Steuerrecht. Nehmen wir an, man nimmt in einem Jahr 22000€ Mwst ein parralel werden jedoch im gesamten Jahr keine Umsatzsteuervoranmeldungen vorgenommen. Es findet jedoch eine Umsatzsteuervorauszahlung in höhe von 4000€ statt. Sind dann die restlichen 18.000€ als EInnahmen zu buchen ?
Frage 2: Nehmen wir an, man hätte in dem Jahr noch 14.000€ Vorsteuer durch getätigte Betriebliche Einkäufe. Darf man diese dann von den 18.000 abziehen ? Auf den Gesamtgewinn müssten dann 4000€ dazugerechnet werden richtig?
ich hätte zwei Fragen zum Thema Steuerrecht. Nehmen wir an, man nimmt in einem Jahr 22000€ Mwst ein parralel werden jedoch im gesamten Jahr keine Umsatzsteuervoranmeldungen vorgenommen. Es findet jedoch eine Umsatzsteuervorauszahlung in höhe von 4000€ statt. Sind dann die restlichen 18.000€ als EInnahmen zu buchen ?
Frage 2: Nehmen wir an, man hätte in dem Jahr noch 14.000€ Vorsteuer durch getätigte Betriebliche Einkäufe. Darf man diese dann von den 18.000 abziehen ? Auf den Gesamtgewinn müssten dann 4000€ dazugerechnet werden richtig?
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