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Mwst als EInnahmen buchen?

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    Mwst als EInnahmen buchen?

    Hallo zusammen,

    ich hätte zwei Fragen zum Thema Steuerrecht. Nehmen wir an, man nimmt in einem Jahr 22000€ Mwst ein parralel werden jedoch im gesamten Jahr keine Umsatzsteuervoranmeldungen vorgenommen. Es findet jedoch eine Umsatzsteuervorauszahlung in höhe von 4000€ statt. Sind dann die restlichen 18.000€ als EInnahmen zu buchen ?

    Frage 2: Nehmen wir an, man hätte in dem Jahr noch 14.000€ Vorsteuer durch getätigte Betriebliche Einkäufe. Darf man diese dann von den 18.000 abziehen ? Auf den Gesamtgewinn müssten dann 4000€ dazugerechnet werden richtig?

    #2
    1. Das wären Einnahmen in Höhe von 22.000 und Ausgaben in Höhe von 4.000.
    2. Natürlich nicht, es handelt sich bei den Vorsteuern um Ausgaben.

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      #3

      Mwst. in Höhe von 22.000 sind als Einnahmen sind nachvollziehbar
      Umsatzsteuervorauszahlungen als Ausgaben ebenso nachvollziehbar.
      Die 18.000€ Vorsteuer sind ebenso Ausgaben

      Ergibt:
      22.000 Eingenommene Mwst
      - 4000€ Umsatzsteuervorauszahlungen
      - 14.000€ Vorsteuer
      = 4000€ Eingenommene Mwst.

      Würde beispielsweise ein Gewinn von 40.000 € vorliegen würden die 4000€ also noch dazugerechnet werden, da diese nicht im Jahr 2022 an das Finanzamt übermittelt worden sind.

      Ist die Kalkulation so Richtig?

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        #4
        Hallo,

        ich verstehe hier eigentlich kein Wort.
        Wo willst du die Steuern buchen?
        Und warum sprichst du einerseits nur von Steuern (???), und dann plötzlich sogar von Gewinn?

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

        Kommentar


          #5
          Zitat von Murmelchen Beitrag anzeigen
          da diese nicht im Jahr 2022 an das Finanzamt übermittelt worden sind
          Völlig unklar, in welchem Jahr diese Beträge entstanden sind. Im Gewinn sind jedenfalls schon alle Steuern enthalten.

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            #6
            Ich versuch es nochmals etwas ausführlicher zu erklären. Mir geht es lediglich darum, in Erfahrung zu bringen, was mit der Mwst passiert, die nicht im selben Jahr an das Finanzamt bezahlt wird und welches Einfluss es auf den Gewinn hat. Laut einigen Freunden, wurde mir gesagt, wenn die Mwst nicht im selben Jahr noch an das FInanzamt geht, werden diese als Einnahme gebucht bis diese an das Finanzamt übermittelt werden.

            Konkretes Beispiel nochmal:

            Umsatz:
            Ein Unternehmer macht im Jahr 2022:
            142.234,00 € Brutto Einnahmen
            davon sind logischerweise 19% Mwst. also 22709€
            demensprechend sind die
            Netto Einnahmen 119.524€

            Kosten
            Brutto Gesamt Ausgaben sind: 99417 und die Gesamt Vorsteuer entsprechen 14508€ also ist die
            Netto Gesamtkosten 84.909,00€

            Nettoeinnahmen 119.524€ - Nettoausgaben 84.909,00€

            Der Gesamtgewinn wäre: 34615€

            Ich denke bis hier hin ist alles verständlich. Nun ist es ja so, dass im Jahr 2022 die erhaltene Mwst von den Kunden nicht an das Finanzamt übermittelt wurde sondern lediglich eine Vorauszahlung in 2022 stattgefunden hat in Höhe von 3693€

            Wie hoch ist nun dann der Gesamtgewinn ? Ich bin davon ausgegangen, dass man 22709 - 14508 - 3693 = 4508

            Der Gesamtgewinn wäre: 34615€
            + 4508 Ust als Einnahme buchen
            = 39123€

            Danke für die Geduld und hoffentlich erklärt das mein Anliegen etwas besser.
            Zuletzt geändert von Murmelchen; 27.05.2024, 01:47.

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              #7
              Ob ein Vorgang gebucht wird, ist doch nicht davon abhängig, ob er ans Finanzamt übermittelt wurde. Es wird auch nichts wieder ausgebucht, nachdem die Übermittlung erfolgt ist.

              Zitat von Murmelchen Beitrag anzeigen
              davon sind logischerweise 19% Mwst. also 22709€ ... Netto Einnahmen 119.524€ ...
              Gesamt Vorsteuer entsprechen 14508€ ... Netto Gesamtkosten 84.909,00€ ...
              Vorauszahlung in 2022 stattgefunden hat in Höhe von 3693€

              Wie hoch ist nun dann der Gesamtgewinn ? Ich bin davon ausgegangen, dass man 22709 - 14508 - 3693 = 4508
              119.524+22.709-84.909-14.508-3.693

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                #8
                Schau dir doch mal in Ruhe die einzelen Eintragungsmöglichkeiten in der EÜR an (insbesonder Zeilen 16, 17, 55 und 56).
                Damit sollte eigentlich klar sein, wie du die Umsatzsteuer in der Gewinnermittlung berücksichtigen musst.

                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
                ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                  #9
                  Hallo zusammen,

                  ist die Kalkulation nun so richtig?

                  grafik.png


                  Vielen Dank im Voraus!
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                    #10
                    Du fragst ja im Unterforum zu Mein Elster. In Mein Elster kannst Du die Einnahmenüberschussrechnung ausfüllen, dann wird sich am Ende ein Gewinn ergeben, der in die Anlage G einzutragen ist.

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                      #11
                      Danke für den Tipp! Hab die Zahlen eingefügt und es kam das selbe Ergebnis raus wie aus dem Forum zu entnehmen. Bei Punk 63 habe ich die abzufähige Vorsteuer im Jahr 2022 eingetragen also alle Ausgaben bei denen 19 Mwst aubzugfähig sind und unter Punkt 64, die einzig überwiesene Umsatzsteuervorauszahlung im Jahr 2022. Ich denke, wenn das richtig eingetragen ist müsste das Ergebnis nun mit Gewissheit stimmen.
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