Weil ich ihn dort hinzugefuegt habe.
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Keine Ankündigung bisher.
Altersvorsorgeaufwendungen in StE 2023 nur teilweise berücksichtigt?
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Wenn man nach der Definition in § 611 a BGB geht, dann sind auch die meisten Beamte als Arbeitnehmer zu sehen. Dies macht z.B. auch das Steuerrecht in weiten Teilen und unterscheidet nicht nach Angestellten oder Beamten.
Schwierig wird es mit der Definition nach § 611 a BGB jedoch bei unseren lieben Politikern im Bundestag oder den jeweiligen Landtagen. Formal sind diese auch Beamte, sie unterliegen aber keiner direkten Weisung ihres Arbeitgebers.
Riesige Unterschiede gibt es allerdings im Bereich der Sozialversicherung, dort werden Beamte grundsätzlich nicht als Arbeitnehmer angesehen.
PS: traue nie einer WiKi die du selbst verändern kann. In Wikipedia steht auch viel MistMit freundlichen Grüßen
Beamtenschweiß
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Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigenSchwierig wird es mit der Definition nach § 611 a BGB jedoch bei unseren lieben PolitikernZuletzt geändert von Telepeter; 27.05.2024, 15:31.
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Was nun meinen Fall betrifft, Danke für die schnelle und kompetente Aufklärung.
Eine Frage noch: Der Abzugsbetrag (im Jahr 2023: 18,6% Beitragssatz Rentenversicherung x Beitragsbemessungsgrenze Ost) wird offensichtlich jährlich automatisch steigen. Wo ist der "Höchstbetrag" von 26528 Euro normiert? Da dieser Höchstbetrag vermutlich nicht jährlich steigt, wird der steuerlich abzugsfähige Beitrag von 10681 in 2023 über 9900 Euro in 2024 immer weiter sinken...?
Das ist doch das Gegenteil der entsprechend steigender Inflation zu erwartender Handlungen des Steuergesetzgebers? Sozusagen nicht nur kalte Progression, sondern eiskalte...?
PS: Meine Annahme war offenbar nicht korrekt, danke für die Hinweise. Der effektiv absetzbare Betrag sinkt nicht, sondern steigt leicht.Zuletzt geändert von Meinereiner; 27.05.2024, 20:12.
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Auch dieser Höchstbetrag wird jährlich angepasst und beträgt im Jahr 2024 im Westen 27.566 €.
https://www.ihre-vorsorge.de/altersv...orgebeitraegenFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von Meinereiner Beitrag anzeigenWo ist der "Höchstbetrag" von 26528 Euro normiert?
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Zitat von multi Beitrag anzeigen
Die Frage habe ich schon mit Verweis auf §10 Absatz 3 Satz 1 beantwortet, Höchstbeitrag zur Knappschaft (West). Der Prozentsatz zur Knappschaft war die letzten Jahre stabil, aber die BBG ändert sich natürlich, entgegen deiner Prämisse jährlich. Beide Werte lassen sich jährlich einfach ermitteln, der daraus resultierende Höchstbetrag ergibt sich durch Multiplikation unter Verwendung eines Taschenrechners.
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Die Prämisse war, dass die 26.xxx konstant bleiben. Vereimern lasse ich mich nicht.
Zitat von Meinereiner Beitrag anzeigenEine Multiplikation von Hand oder Rechenschieber führt also nicht zum Ziel? ;-)
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