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Beamter, Krankenkassenbeiträge zur GKV, nicht PKV, wo eingtragen ?

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    Beamter, Krankenkassenbeiträge zur GKV, nicht PKV, wo eingtragen ?

    Hallo,
    ich habe Schwierigkeiten, die Krankenkassenbeiträge richtig einzutragen, hier die Beschreibung im Detail:
    • Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung: Zeile 28: Dort steht ein Wert, aber der wird im Elster-Fomular nirgends abgefragt, laut Internet-Recherche muß er auch nirgends angegeben werden. -- Stimmt diese Info ?
    • Der Arbeitgeber (Postbeamtenkrankenkasse) übermittelt jährlich ein Dokument mit folgender Auflistung:
    "steuerlich abzugsfähige Beiträge zur Basisabsicherung: Betrag xxxx,- Euro" Wo muß dieser Wert eingetragen werden ?
    In Zeile 11-15 würde ich das nicht eintragen, da dort Arbeitnehmerbeiträge laut Lohnsteuerbescheinigung einzutragen sind -- in dem Ausdruck steht nur ein anderer Wert in Zeile 28, siehe oben
    In Zeile 16-22 würde ich das nicht eintragen, da dort Beiträge anderer Personen (Rentner, freiwillig gesetzl vers. Selbstzahler) einzutragen sind -- ich bin nicht freiwillig gesetzl. versichert
    In Zeile 23-26 würde ich das nicht eintragen, da dort Beiträge zur inländischen privaten Kranken- u Pflegeversicherung einzutragen sind. -- Ich bin gesetzlich versichert, nicht privat
    Wie muß ich meine Angaben machen ?

    Es wird auch noch ein Betrag angegeben "Darüber hinausgehende Beiträge für den Krankenversicherungsschutz (ohne Basisabsicherung)"
    Ich denke, daß diese Angabe in Zeile 27 des Elster-Formulars muß, wo Beiträge zu Wahlleistungen/Zusatzversicherungen einzutragen sind -- Ich hoffe, das ist wenigstens richtig ?

    Vielen Dank für Eure Hilfe

    #2
    Ist die Postbeamtenkrankenkasse wirklich eine gesetzliche Krankenversicherung ? Wenn in deren Bescheinigung steht: Beiträge zur Basisabsicherung.

    dann sind die in den Zeilen 23 ff. der Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen. Ich würde den Bescheinigungsabruf nutzen, dann siehst du, ob das in die

    Zeile 16 und 18 eingetragen wird oder eben unter 23 ff.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich habe den thread für meine Frau eröffnet. Ich bin eigentlich auch der Meinung, daß es sich um eine private Krankenversicherung handelt. Sie hat mir gesagt, daß es beides gibt, aus dem Schreiben geht es aber nicht hervor.
      Mitarbeiter ihrer Stufe wählen angeblich eher die gesetzliche Variante, bei höherem Einkommen sei die private Variante günstiger. Ich kenne mich damit überhaupt nicht aus. Wir sind unsicher, was nun richtig ist.

      Ich schaue, ob ich auch anderweitig Klarheit bekomme..

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        #4
        Ich schaue, ob ich auch anderweitig Klarheit bekomme..
        Wenn der Bescheinigungsabruf für deine Frau eingerichtet ist, kannst du den doch nutzen. Steuerlich spielt es ohnehin keine Rolle.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Postbeamtenkrankenkasse (da bin ich auch versichert)
          Egal ob A oder B Mitglied
          Einzutragen in:

          Anlage Vorsorgeaufwand

          Beiträge zur inländischen privaten Kranken- und Pflegeversicherung

          23 Beiträge zu privaten Krankenversicherungen (nur Basisabsicherung, keine Wahlleistungen) xxx Euro

          und Pflege

          24 Beiträge zu Pflege-Pflichtversicherungen xxx Euro

          und

          27 Über die Basisabsicherung hinausgehende Beiträge zu Krankenversicherungen (z. B. für Wahlleistungen,
          Zusatzversicherungen) und / oder zu zusätzlichen Pflegeversicherungen abzüglich erstatteter Beiträge
          (bringt aber nichts)
          Zuletzt geändert von Herm1; 28.05.2024, 11:23.

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            #6
            So habe ich mir das auch gedacht.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Ist die Postbeamtenkrankenkasse wirklich eine gesetzliche Krankenversicherung ?
              Sie ist weder eine GKV noch eine PKV, sondern eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Beamten des einfachen Dienstes sind A-Mitglieder und werden wie gesetzlich Versicherte behandelt. Die höher eingestuften Beamten (mittlerer Dienst und höher) gehören zu den B-Mitgliedern und werden wie privat Versicherte behandelt. Im Übrigen wurde sie mit der Privatisierung der DBP vor gut 20 Jahren im Bestand geschlossen, da heißt: Es werden keine neuen Mitglieder aufgenommen. Von daher muss man sich wundern, dass dieses Problem erst jetzt auftritt.
              Zuletzt geändert von Trekker; 29.05.2024, 00:20.

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