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    Handwerkerleistungen

    Die Kaminkehrerrechnung u.a. von 88 Euro ist ohne Angabe von Fahrkosten etc. Es kommt eine Fehlermeldung, wenn ich da keine Angaben mache. 0 bei den Extrakosten eintragen wird nicht akzeptiert. Was mache ich falsch?Was kann ich tun, damit ich die Steuererklärung abschicken kann?

    #2
    Du meinst die 2. Spalte bei Handwerkerleistungen? Da muss der gleiche Betrag nochmal rein, wenn du ihn selbst getragen hast. Siehe Spaltenüberschrift.

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      #3
      Wo will man denn da Extrakosten eingeben? Es werden der Gesamtbetrag der Rechnung und dann die darin enthaltenen Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten erfragt.

      Diese Anteil muss sich aus der Rechnung ergeben, die Aufteilung von Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten untereinander wird nicht erfragt. Ist dies nicht der Fall, muss man sich an den Aussteller der Rechnung wenden.

      Beim Schornsteinfeger liegt es nahe, dass keine Materialkosten anfallen, also der volle Rechnungsbetrag begünstigt ist.
      Eine Rechnung für "Reparatur Waschmaschine inkl. Ersatzteile, Arbeitszeit und Anfahrt: 300€" reicht hingegen nicht.

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        #4
        Beim Schornsteinfeger liegt es nahe, dass keine Materialkosten anfallen, also der volle Rechnungsbetrag begünstigt ist.
        Bei uns enthält die Rechnung des Kaminkehrers sogar den Vermerk: In dieser Rechnung sind keine Materialkosten enthalten.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ich danke euch. Das hat mir weitergeholfen.

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