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Grundsteuer: Bruchteilsgemeinschaft oder Grundstücksgemeinschaft natürlicher Personen

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    Grundsteuer: Bruchteilsgemeinschaft oder Grundstücksgemeinschaft natürlicher Personen

    Hallo,

    wenn im Grundbuch in der 1. Abteilung eingetragen ist:

    1.1 Person A
    1.2 Person B

    - zu je 1/2 -

    handelt es sich dann um eine Bruchteilsgemeinschaft oder eine Grundstücksgemeinschaft natürlicher Personen?

    Anschlussfrage wäre, müssen beide eine Grundsteuererklärung abgeben oder nur einer?

    VG
    Tom

    #2
    Es muss nur eine Erklärung abgegeben werden. Es handelt sich um eine Bruchteilsgemeinschaft, es sei denn, es wären Ehegatten,

    für die gibt es eine eigene Auswahl.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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