Hallo,
wenn im Grundbuch in der 1. Abteilung eingetragen ist:
1.1 Person A
1.2 Person B
- zu je 1/2 -
handelt es sich dann um eine Bruchteilsgemeinschaft oder eine Grundstücksgemeinschaft natürlicher Personen?
Anschlussfrage wäre, müssen beide eine Grundsteuererklärung abgeben oder nur einer?
VG
Tom
wenn im Grundbuch in der 1. Abteilung eingetragen ist:
1.1 Person A
1.2 Person B
- zu je 1/2 -
handelt es sich dann um eine Bruchteilsgemeinschaft oder eine Grundstücksgemeinschaft natürlicher Personen?
Anschlussfrage wäre, müssen beide eine Grundsteuererklärung abgeben oder nur einer?
VG
Tom
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